Angesichts der boomenden Nachfrage nach Ratenkrediten dringen Verbraucherschützer auf einen besseren Schutz von Kreditnehmern vor Überschuldung. Es sei zu beobachten, "dass Banken immer wieder Kredite vergeben, die für Verbraucherinnen und Verbraucher in der finanziellen Überforderung oder Überschuldung enden", erläuterte Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzmarkt beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Dienstag.
Die nationale Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie ist aus Sicht des vzbv eine Chance, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Vergabe von Verbraucherkrediten in Deutschland langfristig zu verbessern. Die Richtlinie sieht vor, dass Banken und andere Kreditgeber auch bei der Vergabe von Klein- und Kurzzeitkrediten bis 200 Euro vorab prüfen müssen, ob sich der Kunde den Kredit leisten und das Geld auch tatsächlich zurückzahlen kann. Bis zum 20. November 2025 müssen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Vorgaben aus dem Oktober 2023 in nationales Recht umsetzen.
Wie das in Deutschland aussehen könnte, dafür hat der Verbraucherzentrale Bundesverband gemeinsam mit dem Institut für Finanzdienstleistungen (iff) Vorschläge erarbeitet. Der vzbv fordert unter anderem, dass Banken auch bei der Vergabe von Minikrediten vorab prüfen müssen, welche Verpflichtungen ein potenzieller Kunde aus bestehenden Kreditverträgen hat. Zudem spricht sich der vzbv dafür aus, dass Kreditgeber ihren Kunden für finanzielle Notlagen verpflichtend flexible Rückzahlungskonditionen anbieten müssen. © dpa
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