Ein Wohnungseigentümer muss 1.000 Euro Entschädigung zahlen, weil er einen Mietinteressenten diskriminiert hat. Für das Augsburger Gericht ist dieses Verhalten "schlichtweg nicht hinnehmbar".

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Wegen Diskriminierung eines Mietinteressenten muss ein Wohnungseigentümer 1.000 Euro Entschädigung an den aus Afrika stammenden Mann zahlen.

Das Amtsgericht Augsburg entschied am Dienstag zudem, dass der Vermieter nicht noch einmal ein Inserat mit einer Formulierung aufgeben dürfe, wonach er nur "an Deutsche" vermiete. Ansonsten droht dem Eigentümer ein hohes Ordnungsgeld.

Das Gericht gab damit der Klage des aus Burkina Faso stammenden Interessenten vollständig statt. "Diese offene Benachteiligung von Ausländern ist schlichtweg nicht hinnehmbar", sagte Richter Andreas Roth (Az: 20 C 2566/19).

Erstes Telefonat wurde wegen Migrationshintergrund beendet

Der Mietinteressent hatte in dem Prozess berichtet, dass bereits das erste Telefonat von dem Vermieter beendet wurde, als klar war, dass er einen Migrationshintergrund habe. Der Wohnungseigentümer hatte eingeräumt, dass er nur an deutsche Staatsangehörige vermieten wolle.

Der 81-Jährige begründete dies damit, dass er in seinem Haus einmal Ärger mit einem angeblich türkischen Drogendealer gehabt habe. "Verbrechen und Vergehen werden von Menschen begangen, nicht von Staatsangehörigen", sagte der Richter dazu.

Menschen mit Migrationshintergrund fühlen sich diskriminiert

In der Vergangenheit hatten schon andere Gerichte Ausländern Schadenersatz zugesprochen, wenn sie bei Wohnungsvermietungen wegen ihrer Herkunft abgewiesen worden waren.

Nach Einschätzung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes fühlen sich etwa 70 Prozent der Menschen mit Migrationshintergrund bei der Wohnungssuche diskriminiert. (ff/dpa)

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