Im Herbst kommen einige Neuerungen auf Verbraucherinnen und Verbraucher zu - etwa bei neu zugelassenen Pkw oder bei bestimmten Heizungen.
Nicht nur die Sommerferien enden in den meisten Bundesländern Ende August, auch die Abgeordneten steuern auf das Ende der parlamentarischen Sommerpause zu. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher sollten im September wichtige Termine, Fristen und Neuregelungen beachten. Diese zum Beispiel:
Steuererklärung abgeben
Wer die Steuererklärung für das Jahr 2023 noch nicht abgegeben hat, muss sich beeilen: Die Abgabefrist endet am 2. September 2024. Wer sich steuerlich beraten lässt, hat noch bis zum 2. Juni 2025 Zeit.
Warntag in Deutschland
Am 12. September wird es wieder laut. Dann findet der bundesweite Warntag statt. Das heißt, dass um 11 Uhr Sirenen heulen, Handys schrillen oder Durchsagen ertönen. Bei der vom Bund durchgeführten Aktion geht es darum, verschiedene Warnsysteme zu testen, die im Ernstfall Menschen über Katastrophen informieren sollen.
Eintrag ins Organspende-Register über die Krankenkassen-App
Im März 2024 ging das Organspende-Register online. In dem elektronischen Verzeichnis kann eine Erklärung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende hinterlegt und jederzeit geändert werden.
Die Eintragung ins Register soll bis spätestens 30. September auch über die App der Krankenversicherung möglich sein. Benötigt wird dafür eine digitale Identität, die Gesundheits-ID. Diese wird bei der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung beantragt.
Zum Identitätsnachweis bieten Krankenversicherungen verschiedene Möglichkeiten an:
- Elektronische Gesundheitskarte mit PIN
- Online-Personalausweis mit PIN
- Postident-Verfahren
- Persönliche Identifikation bei der Krankenversicherung vor Ort
Abgabefrist für Corona-Hilfen-Schlussrechnung
Im März verständigten sich Bund und Länder während der Wirtschaftsministerkonferenz auf eine letzte Fristverlängerung für die Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen.
Die Schlussabrechnungen für die Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen müssen bis zum 30. September 2024 übermittelt werden – wenn eine Fristverlängerung vereinbart wurde. Alle anderen mussten die Schlussabrechnung bereits im Oktober 2023 abgeben.
Abgasnorm 6e für neue Autos wird verpflichtend
Bevor die Euro-7-Norm für Autos in Kraft tritt, wird die Abgasnorm Euro 6 aktualisiert. Ab dem 1. September ist die Abgasnorm Euro 6e Pflicht für neuzugelassene Pkw. Bis zum 31. Dezember 2025 können Pkw mit Euro 6e zugelassen werden.
Die Emissionsschlüsselnummer für die Abgasnorm lautet 36EA. Weitere Anpassungen folgen schrittweise im Januar 2025 und Januar 2027.
Sitzplatz-Reservierungspflicht für internationale Zugreisen endet
Die von der Deutschen Bahn zur Fußball-Europameisterschaft eingeführte saisonale Reservierungspflicht für Fernverbindungen läuft zum 1. September 2024 aus. Zugreisende, die über den Grenzübergang Lindau-Reutin in die Schweiz fahren, müssen noch bis zum 5. Oktober 2024 einen Sitzplatz reservieren.
Und: Die ganzjährige Reservierungspflicht für Zugreisen zwischen Deutschland und Frankreich und Deutschland und Polen bleibt bestehen.
Prüfung von Gasheizungen
Bereits seit Oktober 2022 müssen Gasheizungen verpflichtend auf ihre Effizienz überprüft und gegebenenfalls optimiert werden. Betroffen sind rund 15,6 Millionen Heizungen. Noch nicht überprüfte Gasheizungen in Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten, in denen die zentrale Wärmeversorgung durch Erdgas erfolgt, müssen bis zum 15. September inspiziert werden.
Der hydraulische Abgleich erfolgt durch einen Schornsteinfeger, Energieberater oder Handwerker aus dem Gewerbe, Installateur und Heizungsbauer oder Ofen- und Luftheizungsbauer.
Kfw-Förderung digital beantragen
Wer eine klimafreundlichere Heizung im selbstgenutzten eigenen Einfamilienhaus einbauen möchte, kann eine Förderung durch die Förderbank Kfw beantragen. Darüber, ob und in welcher Höhe die "Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude" bewilligt wird, werden Antragsteller laut Kfw schnell und sicher über das Kundenportal informiert.
Über dieses erfolgen ab dem 30. September auch der Identitätsnachweis und die Übermittlung der notwendigen Unterlagen. Der Zuschuss wird nach einer positiven Prüfung ausgezahlt.
Verkauf von R44-Kindersitzen verboten
Kindersitze mit der Kennzeichnung "R 44" dürfen ab September nicht mehr verkauft werden, da sie den neuen Sicherheitsstandards nicht mehr entsprechen. Wer ein entsprechendes Modell besitzt, darf es jedoch weiterhin benutzen.
Verwendete Quellen
- ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de: Corona-Hilfen der Bundesregierung
- statistik.bayern.de: 10,8 Millionen zugelassene Kraftfahrzeuge in Bayern
- adac.de: Euro 6d und Euro 6e: Alle Infos zu den Abgasnormen
- bahn.de: Für welchen Zeitraum gilt die Reservierungspflicht für internationale Verbindungen?
- bundesrat.de: Termin der Landtagswahlen
- dserver.bundestag.de: Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (PDF)
- finanzamt.nrw.de: Abgabepflichten- und fristen
- kfw.de: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude
- organspende-register.de: FAQ
- landesverkehrswacht-nrw.de: Vorschriften für Kindersitze
- bbk.bund.de Bundesweiter Warntag
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