In allen Bundesländern gibt es Ausgangsbeschränkungen. Die Polizei kontrolliert die Einhaltung und verhängt gegebenenfalls auch Strafen. Ist es nun Pflicht immer ein Ausweisdokument mit sich zu führen, wenn man das Haus verlässt?
Zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus hat die Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen ergriffen und dabei auch das öffentliche Leben stark heruntergefahren. Die Ausgangsbeschränkungen besagen beispielsweise, dass man das Haus nur noch in bestimmten Fällen, wie zum Beispiel zum Einkaufen, verlassen darf. Das Spazierengehen ist nur noch alleine, zu Zweit oder mit der Familie erlaubt.
Die Polizei kontrolliert nun verstärkt und verhängt Strafen beim Verstoßen gegen die neuen Maßnahmen. Eine Frage, die sich stellt: Muss man nun zwingend einen Ausweis bei sich führen, falls die Polizei eine Kontrolle durchführt?
Ausweispflicht, aber keine Mitführpflicht
Die theoretische Antwort ist nein, denn in Deutschland gibt es zwar eine Ausweispflicht, jedoch keine Mitführpflicht. Das heißt im Detail: Jeder ist nach der Vollendung des 16. Lebensjahres gesetzlich dazu verpflichtet einen Personalausweis oder einen Reisepass zu besitzen. Man ist jedoch nicht dazu gezwungen, diesen Ausweis stets bei sich zu tragen.
Ausnahmen gibt es für bestimmte Berufsgruppen. Wer beispielsweise eine Waffe trägt, der muss sich zu jeder Zeit mit einem gültigen Dokument ausweisen können. Auch viele Berufe in der Baubranche haben eine Ausweispflicht, denn hier greift das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit.
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Für den Führerschein gelten übrigens andere Regelungen: Wenn Sie mit dem Auto fahren, sind Sie verpflichtet einen Führerschein mitzuführen. Bei Zuwiderhandeln gibt es ein Bußgeld von zehn Euro.
Polizei rät, Ausweis mitzunehmen
Obwohl man den Ausweis theoretisch also nicht dabei haben muss, rät die Polizei momentan dazu, den Personalausweis oder den Reisepass bei sich zu tragen, wenn man das Haus verlässt. So fallen Kontrollen deutlich leichter. Denn wer im Freien unterwegs ist, muss der Polizei einen glaubhaften Grund dafür nennen können.
Auch Torsten Herbst, Sprecher des Brandenburger Polizeipräsidiums ruft laut Deutscher Presse-Agentur auf: "Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger, machen Sie es uns allen nicht unnötig schwer. Verkürzen Sie die Kontrolldauer dadurch, dass Sie ein identifizierendes Dokument bei sich haben." Zum Glück ist der Personalausweis inzwischen so groß wie eine Scheckkarte, sodass es kein Problem sein sollte, ihn mitzunehmen.
Verwendete Quellen:
- Mit Material der dpa
- Bundesministerium der Justiz und für Verbaucherschutz: "Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis"
- Bundesministerium der Justiz und für Verbaucherschutz: "Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung"
- Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten
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