- In allen deutschen Bundesländern sind Online-Casinos neuerdings erlaubt.
- Bis vor kurzem war Schleswig-Holstein noch die große Ausnahme.
- Warum wurde die Regelung nun geändert?
Glücksspiel kann süchtig machen. Jeder kennt diesen Satz aus der Glücksspiel-Werbung im Fernsehen. Da das Spielen Menschen finanziell ruinieren kann, reguliert der Staat die Branche. Die Bundesländer einigten sich auf gemeinsame Regeln, festgehalten im Glücksspielstaatsvertrag und später im Glücksspieländerungsvertrag. Allerdings nahm Schleswig-Holstein eine Sonderregelung für sich in Anspruch. Inzwischen gibt es eine einheitliche Regelung für alle Bundesländer.
Warum waren Online-Casinos wie Wunderino und Glücksspiel-Apps in Schleswig-Holstein erlaubt?
Bereits seit 2011 geht das nördlichste Bundesland Deutschlands einen Sonderweg. Der Landtag in Kiel beschloss ein von einer Kanzlei entworfenes "Gesetz zur Neuordnung des Glücksspiels". In diesem wurde das staatliche Veranstaltungsmonopol für Lotto anerkannt, Beschränkungen für Vertrieb und Werbung allerdings größtenteils aufgehoben. Privaten Anbietern für Sportwetten und Online-Casinos wurde der Lizenzerwerb vom Bundesland für jeweils fünf Jahre gestattet.
Die Begründung für das kontrovers diskutierte Gesetz: jährliche Mehreinnahmen zwischen 40 und 60 Millionen Euro und neue Arbeitsplätze. 2013 trat Schleswig-Holstein zwar dem ersten Glücksspieländerungsvertrag bei, durfte den Sonderweg jedoch weitergehen.
Illegal? Der Weg führt über Websites aus dem Ausland
Die zugehörigen TV-Werbespots der Anbieter liefen allerdings nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern bundesweit. Es wurde in diesen zwar darauf hingewiesen, dass das Angebot lediglich von Nutzern mit Wohnsitz oder zumindest häufigem Aufenthalt in Schleswig-Holstein genutzt werden kann, allerdings wurden interessierte Nutzer aus anderen Bundesländern oft nicht einfach abgewiesen.
Stattdessen wurden sie auf aus dem Ausland betriebene Seiten weitergeleitet. In einem Land wie zum Beispiel Malta obliegt die Lizenzvergabe einer zentralen Glücksspielbehörde. In diesem Fall kann es sich um rechtliche Grauzonen handeln.
Das aber sorgte für Ärger mit anderen Bundesländern: Die Landesmedienanstalt Saarland hatte sogar zwei "marktstarken Internet-Casino-Betreibern" verboten, einzelne Angebote zu bewerben. Begründet wurde dies mit einer angeblich nicht eingehaltenen Zusage Schleswig-Holsteins, entsprechende Werbung zu begrenzen.
Neuordnung des Glücksspielmarktes 2021
Ab Januar 2020 war allerdings eine weitreichende Reform des deutschen Glücksspielmarktes in Sicht. Die Länder wollten den massiven Veränderungen der vergangenen Jahre mit einer Neuregelung des deutschen Glücksspielmarktes Rechnung tragen. Online-Casinos sind jetzt ebenso wie Online-Poker und Online-Automatenspiele in allen Bundesländern erlaubt, um den großen Schwarzmarkt endlich in den Griff zu bekommen. Im März 2020 stimmten die Ministerpräsidenten der Länder einem neuen Glücksspielstaatsvertrag zu - dieser ist nun zum 1. Juli 2021 in Kraft getreten.
Die 16 Länder haben sich nach langen Verhandlungen darauf geeinigt, strenge Regeln zum Spielerschutz, eine Sperrdatei sowie ein Einzahlungslimit von 1.000 Euro für Internet-Glücksspiele einzuführen. Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, darf das Glücksspiel auch beworben werden. Der neue Glücksspielstaatsvertrag sieht außerdem eine zentrale Glücksspielbehörde aller Länder vor.
Die Gefahren von Internet-Glücksspiel
Im Vergleich zum herkömmlichen Glücksspiel gelten Online-Casinos als besonders gefährlich, da der Fakt, dass um reales Geld gespielt wird, verschleiert wird. Das Konto wird per Knopfdruck belastet, anstatt Münzen oder Scheine in Automaten zu werfen. So wird das ohnehin vorhandene Suchtpotenzial zusätzlich erhöht.
Verwendete Quellen:
- Badische Neueste Nachrichten: "Online-Glücksspiel bald in allen deutschen Bundesländern erlaubt"
- T-Online.de: "Darum sind Online-Casinos nur in Schleswig-Holstein erlaubt"
- Wikipedia: "Glücksspielstaatsvertrag"
- Wissen.de: "Regulierung von Online-Casinos in Deutschland - Hintergründe und Fakten"
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