Berlin (dpa) - Wenn im Sommer die Heizkosten-Abrechnung im Briefkasten liegt, droht vielen Verbrauchern ein Schock. Im vergangenen Jahr sind die Preise für Heizöl, Strom und Gas nahezu explodiert - mit der Nebenkostenabrechnung für 2021 müssen viele also eine saftige Nachzahlung fürchten.
Um die Belastung wenigstens für Geringverdiener aufzufangen, wollen SPD, Grüne und FDP ihnen einen einmaligen Zuschuss zahlen. Das Kabinett gab nun grünes Licht, als nächstes ist der Bundestag am Zug. Doch schon jetzt gibt es Kritik, noch viel mehr Menschen brauchten Hilfe.
Warum sollen die Einmal-Hilfen gezahlt werden?
Nach Einschätzung mehrerer Vergleichsportale mussten private Haushalte noch nie so viel für Heizung, Strom und Sprit zahlen, wie jetzt. Laut Verivox verteuerte sich Energie binnen eines Jahres um 35 Prozent. Check24 hat errechnet, dass eine Beispielfamilie in diesem Januar 57 Prozent mehr zahlen muss als ein Jahr zuvor. Am stärksten stiegen die Heizkosten - und diese belasten Haushalte mit geringen Einkommen erheblich stärker als die von Durchschnitts- und Gutverdienern. Der einmalige Zuschuss soll dafür sorgen, dass sie die erwartete Nachzahlung im Sommer besser verkraften können.
Wer soll den Zuschuss bekommen?
Profitieren sollen vor allem die Bezieher von Wohngeld, also Haushalte mit niedrigem Einkommen. Laut Bauministerin
Um wie viele Menschen geht es und was kostet das?
Geywitz spricht von 2,1 Millionen Menschen - darunter allein 1,6 Millionen in den 710 000 Haushalten mit Wohngeld. Die Hilfen kosten den Staat fast 190 Millionen Euro.
Wie hoch wird der Zuschuss sein?
Das hängt davon ab, mit wie vielen Personen man zusammenwohnt - denn es wird angenommen, dass in einer kleinen Single-Wohnung weniger geheizt werden muss als bei einer Familie. Wer alleine wohnt und Wohngeld bezieht, soll einmalig 135 Euro bekommen, ein Zwei-Personen-Haushalt 175 Euro. Für jede zusätzliche Person im Haushalt gibt es weitere 35 Euro. Für Studentinnen, Studenten und Azubis sind pauschal 115 Euro pro Person vorgesehen.
Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?
Das Geld soll spätestens dann auf dem Konto sein, wenn im Sommer die Nachzahlung ansteht, das hat Bauministerin Geywitz versprochen. Konkret soll das Gesetz am 1. Juni in Kraft treten. Die meisten Haushalte werden die Förderung automatisch mit dem Wohngeld oder der Berufsausbildungshilfe überwiesen bekommen. Nur wer Bafög oder Ausbildungs-Bafög bekommt, muss einen eigenen Antrag stellen - welche Behörde zuständig ist, bestimmen die Länder. Auf andere Sozialleistungen wird der Zuschuss nicht angerechnet.
Reicht das für die erwarteten Nachzahlungen aus?
Das Bauministerium geht davon aus, dass die Summe für einen Durchschnittshaushalt ausreicht, um die Nachzahlung zu begleichen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband dagegen fordert mindestens 500 Euro Zuschuss pro Haushalt - denn vielen Haushalten drohe eine höhere Nachzahlung. Einem Eckpunktepapier des Ministeriums zufolge wurde der Zuschuss für die Wohngeldempfänger in Zusammenarbeit mit dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln empirisch hergeleitet. Die Heizkosten der Wohngeldhaushalte aus dem Jahr 2020 seien mit den erwarteten Preissteigerungen fortgeschrieben worden.
Was ist mit Haushalten, die kein Wohngeld bekommen?
Auch wer kein Wohngeld bekommt, kann die hohen Energiepreise schmerzhaft zu spüren bekommen. Die Union beklagte, Normalverdiener hätten nichts von den staatlichen Hilfen. Die Linke forderte einen Zuschuss für alle Menschen, die weniger als 1173 Euro Nettoeinkommen haben - denn wer weniger verdiene, gelte als arm. Außerdem sollten die Heizkosten bei Hartz-IV-Empfängern ab sofort in voller Höhe übernommen werden.
Die Ampel-Regierung denkt in eine andere Richtung. So haben Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) in Aussicht gestellt, dass die Ökostrom-Umlage für die Verbraucher früher wegfallen könnte als geplant. Schon zur Jahresmitte könnte sie von der Stromrechnung gestrichen werden - laut Lindner eine "Milliardenentlastung für Familien, die Rentnerin, den Empfänger von Bafög oder Grundsicherung und Mittelstand und Handwerk". Die Umlage soll dann allerdings aus dem Bundeshaushalt, also mit Steuergeld finanziert werden.
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