Berlin/Bremen - Miete, Nebenkosten, Lebensmittel: Spätestens wenn man mit dem Partner oder der Partnerin zusammenwohnt, ergibt sich irgendwann die Frage, wie man die gemeinsamen Finanzen organisiert. Ansonsten kann es beim Einkaufen unübersichtlich werden, wenn es mal wieder heißt: "Zahlst du oder bin ich dran?" Wie also stellen sich Paare finanziell auf? Braucht es ein gemeinsames Konto?
Die Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen, Annabel Oelmann, empfiehlt das grundsätzlich. "Denn natürlich ist es wichtig, dass man über Finanzielles gemeinsam den Überblick behält, wenn man zusammen lebt." So könnten beide Partner sehen, wie viel Geld ihnen im Verlauf des Monats noch zur Verfügung steht und gemeinsam entscheiden, wofür es ausgegeben werden soll.
Ihr persönliches Konto sollten die Partner deswegen aber nicht auflösen, sagt die Verbraucherschützerin. Sie rät zum Drei-Konten-Modell. Mit dem jeweils eigenen Bankkonto behalte zusätzlich jeder die Hoheit über einen Teil seines Geldes.
Beide Partner zahlen auf das Konto ein
Von dem Gemeinschaftskonto sollten sämtliche Kosten abgehen, die für die gemeinsame Haushaltsführung anfallen. Dazu gehören Miete und Nebenkosten, Kosten für Lebensmittel oder etwa Kosten für gemeinsame Versicherungen - Stichwort Hausratversicherung.
Wie das Konto gefüttert wird, kann jedes Paar für sich entscheiden. Häufig ist es so, dass beide Partner einen Teil ihres Gehalts auf das Gemeinschaftskonto einzahlen. Je nach Absprache und Gehaltsgefüge kann das entweder für beide derselbe Betrag sein. Oder die Zahlung wird anteilig am Gehalt bemessen, womit der besser verdienende Partner automatisch mehr zum gemeinsamen Auskommen beiträgt.
Verbraucherschützerin Oelmann zufolge gibt es auch Paare, die anders herum vorgehen: Sie überweisen das gesamte Einkommen auf das Gemeinschaftskonto. Am Ende des Monats wird das übrige Geld nach Abzug aller gemeinsamen Kosten durch zwei geteilt und zurück auf die persönlichen Konten überwiesen.
Gemeinschaftskonto setzt großes Vertrauen voraus
Auch Sally Peters, geschäftsführende Direktorin des Instituts für Finanzdienstleistungen, hält das Drei-Konten-Modell für vorteilhaft. "Dabei sollte man aber stets den Aspekt der sogenannten gesamtschuldnerischen Haftung bedenken."
Wenn beide Partner frei über das Konto verfügen können, muss der eine gegebenenfalls für die Schulden, die der andere verursacht hat, einstehen. "Ein gemeinsames Konto setzt daher großes Vertrauen voraus", sagt Peters. In Fällen, in denen einer von beiden finanzielle Probleme hat und die Gefahr einer Pfändung besteht, rät sie vom Gemeinschaftskonto ab.
Ob man verheiratet ist oder nicht, sollte die Entscheidung für oder gegen ein Gemeinschaftskonto allerdings nicht beeinflussen. "Das macht erst mal nicht den großen Unterschied", sagt Annabel Oelmann. Entscheidend sei, ob man zusammen lebt und gemeinsame Ausgaben hat.
Sicherheit vs. Alltagstauglichkeit
Wichtig zu wissen: Ein Gemeinschaftskonto kann entweder in Form eines "Und-" oder in Form eines "Oder-Kontos" eröffnet werden, heißt es in einem Blog-Beitrag des Bundesverbands deutscher Banken (BdB). Wer sich für das "Und-Konto" entscheidet, ist zwar sicherer unterwegs, im Alltag aber eingeschränkt. Möchte einer von beiden auf das Konto zugreifen, muss der andere zustimmen. So seien beide Partner zu jeder Zeit über alle Kontoaktivitäten im Bilde.
Beim "Oder-Konto" können die Partner unabhängig voneinander auf das Konto zugreifen und über das Guthaben verfügen, selbst wenn nur einer von beiden einzahlt. Kreditverträge oder Termingeschäfte zulasten des Kontos müssten aber zum Beispiel trotzdem beide Partner abschließen.
Egal, für welches Konto sich Paare am Ende entscheiden: Sowohl beim "Und-" als auch beim "Oder-Konto" haften die Kontoinhaber gesamtschuldnerisch.
Service mindestens genauso wichtig wie Kostenfaktoren
Bevor ein Paar ein Gemeinschaftskonto eröffnet, sollte es sich genau überlegen, bei welcher Bank es das tut. Entscheidend unter anderem: die Kosten. Nicht immer ist die Kontoführung kostenlos. Sally Peters empfiehlt außerdem, darauf zu achten, ob es eines bestimmten Geld- oder Gehaltseingangs bedarf.
Mindestens genauso wichtig ist laut Annabel Oelmann der Service-Aspekt. Wer Wert auf persönliche Ansprechpartner oder ein gut ausgebautes Filial- oder Geldautomatennetz legt, sollte eine Bank auswählen, die zu diesen Vorstellungen passt. "Das muss auch nicht bedeuten, dass alle drei Konten bei derselben Bank oder Sparkasse sind, weil die Bedürfnisse des Einzelnen sehr unterschiedlich sein können", sagt Oelmann.
Auflösung des Kontos erfordert beiderseitige Zustimmung
Dass ein Konto wieder aufgelöst werden soll, kann vorkommen. Dann gilt: Beide Kontoinhaber müssen mit der Kündigung einverstanden sein - egal ob es sich um ein "Und-" oder ein "Oder-Konto" handelt, heißt es vom BdB. Verweigert einer der Kontoinhaber die Zustimmung zur Auflösung eines "Oder-Kontos", kann der andere durch Widerruf der Einzelverfügungsberechtigung der Bank gegenüber das "Oder-Konto" in ein "Und-Konto" umwandeln. So kann der Partner zumindest nicht alleine über das Konto verfügen. © dpa
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