• Auch im November müssen Verbraucher sich auf Veränderungen einstellen.
  • Unter anderem steigen Tierarztkosten und es gelten neue Regeln für die Energie-Grundversorgung.

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Auf Verbraucher warten auch im kommenden Monat wieder zahlreiche Neuerungen. Hier ein Überblick.

Höhere Tierarztkosten ab November 2022

Alles wird teurer – ab dem 22. November auch die Kosten für die Behandlung von Haustieren beim Tierarzt. Dafür sorgt die neue Gebührenordnung (GOT) für Tierärzte. Diese wurde seit 1999 erstmals umfassend überarbeitet. Mit der neuen GOT für Veterinärmediziner soll gewährleistet werden, dass Tierärzte kostendeckend arbeiten können und auch neuere medizinische Behandlungsmethoden für Haustiere in der GOT aufgelistet sind. Viele Behandlungen wie die allgemeine Untersuchung eines Haustiers oder Impfungen kosten dann deutlich mehr.

Ein Beispiel: Während Katzenbesitzer bislang 8,98 Euro für die Allgemeinuntersuchung zahlten, fallen ab Ende November 23,62 Euro an, wenn der einfache Satz berechnet wird. Genau diese Summe für die Erstbehandlung müssen auch Hundebesitzer zahlen, die bislang 13,47 Euro für die Untersuchung zahlten. Sollte der zweifache oder der dreifache Satz berechnet werden, wird es noch teurer. Das gilt auch für die Behandlung im Notdienst. Dann wird der zweifache bis vierfache Gebührensatz der GOT fällig.

Tierschutzorganisationen befürchten, dass die ohnehin stark gestiegene Zahl der abgegebenen Tiere weiter zunimmt oder kranke Tiere nicht zum Tierarzt gebracht werden, da ihre Besitzer sich die Behandlung nicht mehr leisten können. Wer die finanziellen Mittel hat und sein Tier rundum gut absichern will, kann eine Krankenversicherung für Haustiere abschließen oder monatlich einen Betrag für mögliche Tierarztkosten beiseite legen.

Energiepauschale für Rentner kommt

Nachdem Rentner beim zweiten Entlastungspaket leer ausgegangen sind, werden im dritten Entlastungspaket rund 19,7 Millionen Menschen mit Rentenanspruch der gesetzlichen Rentenversicherung ebenfalls bedacht. Der Bundestag hat der Zahlung einer Energiepauschale in Höhe von 300 Euro für Rentnerinnen und Rentner zugestimmt. Die Einmalzahlung soll bis zum 15. Dezember erfolgen und automatisch auf das Konto gehen, auf das die Rente überwiesen wird.

Voraussetzung für einen Anspruch auf die Energiepauschale ist ein Wohnsitz in Deutschland sowie ein bestehender Anspruch auf eine Alters-, Hinterbliebenen- oder Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Dezember. Auch wer Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz bezieht, bekommt die Pauschale.

Eine neue Kontoverbindung muss dem Renten-Service spätestens bis Mitte November 2022 mitgeteilt werden. Diese kann online übermittelt werden. Alle FAQs zur Energiepauschale für Rentner sind auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung aufgelistet.

An den Umfragen des Meinungsforschungsinstituts Civey kann jeder teilnehmen. In das Ergebnis fließen jedoch nur die Antworten registrierter und verifizierter Nutzer ein. Diese müssen persönliche Daten wie Alter, Wohnort und Geschlecht angeben. Civey nutzt diese Angaben, um eine Stimme gemäß dem Vorkommen der sozioökonomischen Faktoren in der Gesamtbevölkerung zu gewichten. Umfragen des Unternehmens sind deshalb repräsentativ. Mehr Informationen zur Methode finden Sie hier, mehr zum Datenschutz hier.

Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes regelt Ersatz- und Grundversorgung neu

Es gibt verschiedene Gründe, warum Menschen Strom und Gas vom Grundversorger beziehen. Ein Umzug oder die Insolvenz eines Energieversorgers etwa. Unterschieden wird zwischen Grundversorgung und Ersatzversorgung. Die Grundversorgung tritt ein, wenn bei Einzug in eine neue Wohnung noch kein Vertrag mit einem Energielieferanten abgeschlossen wurde.

Der Liefervertrag mit dem Grundversorger für die Grundversorgung kommt automatisch zustande, wenn ein Mieter in der neuen Wohnung Strom verbraucht. Wer in der Grundversorgung bleiben möchte, muss seinem Grundversorger dies schriftlich mitteilen. Wer einen neuen Anbieter gefunden hat, kann den Grundversorgungsvertrag mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.

Bei der Ersatzversorgung handelt es sich um eine Notversorgung mit Energie. Die Ersatzversorgung tritt beispielsweise ein, wenn der bisherige Energielieferant das Netz nicht mehr nutzen darf, insolvent ist oder sich die Vertragsumstellung beim Anbieterwechsel verzögert. Bislang durften Energieunternehmen keine voneinander abweichenden Preise für Grund- und Ersatzversorgung verlangen.

Um die steigenden Beschaffungskosten für Energie auf die Verbraucher umzuwälzen, haben einige Energieanbieter Tarife für Neukunden in der Grundversorgung eingeführt. Die Neukundentarife lagen preislich häufig über denen von Bestandskunden. Die Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) untersagt das sogenannte Preissplitting. Somit dürfen Energieversorger von Neukunden in der Grundversorgung nicht mehr Geld als von Bestandskunden verlangen. Laut der Verbraucherzentrale Niedersachsen müssen Verträge, die bis zum 28.07.2022 bestanden haben, zum 01.11.2022 an die Neuregelung angepasst werden.

Teurer kann jedoch die Ersatzversorgung werden. Energieversorger dürfen seit Juli 2022 Ersatzversorgungstarife zum 1. und 15. Tag des Monats an die aktuellen Beschaffungspreise anpassen und die Kosten an ihre Kunden weitergeben. Laut Claudia Kreft von der Verbraucherzentrale Thüringen reiche die bloße Behauptung, Energie teurer eingekauft zu haben, jedoch nicht aus. Der jeweilige Grundversorger müsse genau darüber informieren, wie es zur Preissteigerung gekommen ist. Erst nach drei Monaten in der Ersatzversorgung kommen Verbraucher in die Grundversorgung und somit in den Tarif, der allgemein für die Grundversorgung gilt.

ARD schaltet SD-Übertragung ab

Zum 15. November 2022 strahlt die ARD die Sender ONE, tagesschau24, phoenix und ARTE nicht mehr über den SES ASTRA Satellitentransponder 51 in SD-Qualität aus. Die Programme wird es ab Mitte November nur noch in HD-Bildqualität geben. Um die Programme weiterhin empfangen zu können, sind HD-taugliche Geräte erforderlich.

Die ARD begründet die Abschaltung der SD-Übertragung in einer Pressemitteilung damit, ihre Programme möglichst wirtschaftlich und effizient senden zu wollen.

Verwendete Quellen:

  • Bundestierärztekammer
  • Deutsche Rentenversicherung
  • Verbraucherzentrale Niedersachsen
  • Bundesnetzagentur
  • Verbraucherzentrale
  • ARD

300 Euro: Energiepreispauschale für Rentner beschlossen

Rentnerinnen und Rentner in Deutschland erhalten wegen der hohen Energiepreise einmalig 300 Euro. Der Bundestag beschloss am Donnerstag ein entsprechendes Gesetz, das eine solche Zahlung bis 15. Dezember vorsieht.(Bildquelle: picture alliance / SvenSimon/Frank Hoermann)
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