Berlin (dpa/tmn) - Viele Rentner sind mittlerweile verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Dies ist immer dann der Fall, wenn das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Dieser lag 2017 für Alleinstehende bei 8820 Euro und für Verheiratete bei 17 640 Euro.

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Damit das Finanzamt den steuerpflichtigen Anteil der gesetzlichen Rente korrekt ermitteln kann, müssen Rentner ihrer Steuererklärung die ausgefüllten Steuervordrucke "Anlage R" und "Anlage Vorsorgeaufwand" beifügen.

Hierbei hilft ihnen eine kostenlose Bescheinigung der Rentenversicherung: Die sogenannte "Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt". Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Die Bescheinigung enthält alle steuerrechtlich relevanten Beträge mit Hinweisen, in welchen Zeilen der Steuervordrucke die Werte einzutragen sind. Wer sie einmal beantragt hat, erhält sie in den Folgejahren automatisch zugesandt.

Soweit die Rentenbezugsmitteilung erstmalig benötigt wird, kann sie per Brief, Fax, Telefon oder Internet angefordert werden. Wichtig: Bei der Anforderung ist die persönliche Rentenversicherungsnummer anzugeben. Wer die Bescheinigung für eine Hinterbliebenenrente benötigt, gibt die Versicherungsnummer des Verstorbenen an.  © dpa

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