- Wenn Sie umziehen, ist das alte Finanzamt nicht mehr für Ihre Steuererklärung zuständig.
- Sie müssen sich deswegen die Adresse der zuständigen Stelle selbst heraussuchen.
- Ein Schreiben des bisherigen Finanzamtes sollten Sie dennoch nicht ignorieren.
Früher oder später zieht fast jeder einmal um. Gerade wenn man von einer Stadt in eine andere oder innerhalb einer Großstadt umzieht, ist dann meist ein anderes Finanzamt zuständig. "Irritationen gibt es bei den Steuerpflichtigen immer wieder, ab wann das neue Finanzamt zuständig ist, da die Einkommensteuererklärungen ja stets nachträglich gemacht werden", weiß Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine in Berlin aus Erfahrung.
Ab wann ist welches Finanzamt für meine Steuererklärung zuständig?
Generell gilt, dass immer das Finanzamt zuständig ist, in dessen Bezirk der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz hat, und zwar ab dem Zeitpunkt, ab dem der Steuerpflichtige dort wohnt.
"Ist der Steuerpflichtige beispielsweise im Mai 2021 umgezogen und will er seine Steuererklärungen 2018, 2019 und 2020 abgeben, muss er sie an das neue Finanzamt schicken", erklärt Bauer. Welches Finanzamt in den Jahren 2018, 2019 und 2020 das Wohnsitzfinanzamt und damit zuständig gewesen ist, spielt grundsätzlich keine Rolle mehr.
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Kann ich ein Schreiben des alten Finanzamtes ignorieren?
Aus Sicht des Finanzamtes tritt der Zuständigkeitswechsel aber erst dann ein, wenn es vom Umzug erfährt. "Erreicht den Steuerpflichtigen aus dem Postnachsendeauftrag nach dem Umzug noch ein Schreiben des bisherigen Finanzamtes, muss er darauf reagieren und kann sich nicht darauf berufen, dass das Finanzamt gar nicht mehr zuständig ist", gibt Bauer zu bedenken.
Dann sollte man dem bisherigen Finanzamt zumindest die neue Anschrift und geänderte Zuständigkeit mitteilen. Wenn der Steuerpflichtige seine Einkommensteuererklärungen beim neuen Finanzamt einreicht, muss er angeben, welches Finanzamt bisher zuständig war und wie seine Steuernummer dort lautete. Das neue Finanzamt bekommt dann die erforderlichen Daten und Unterlagen vom bisherigen Finanzamt.
Muss ich meine Steuernummer neu beantragen?
Wenn nach dem Umzug ein neues Finanzamt zuständig ist, gilt auch die bisherige Steuernummer nicht mehr. Lediglich die Steuer-Identifikationsnummer bleibt ein Leben lang unverändert. "Beim neuen Finanzamt kann man die Einkommensteuererklärungen aber problemlos ohne Steuernummer einreichen", gibt Bauer Entwarnung.
Die gesonderte Beantragung einer Steuernummer zur Abgabe der Einkommensteuererklärung ist nicht erforderlich, da diese vom neuen Finanzamt automatisch zugewiesen wird.
Was passiert, wenn ich die Steuererklärung an das falsche Finanzamt schicke?
Wer seine freiwillige Erklärung zwar rechtzeitig, aber beim falschen Finanzamt abgibt, muss damit rechnen, dass sie als verspätet zurückgewiesen wird.
Steuerzahler können zwar grundsätzlich bei allen Finanzämtern ihre Steuererklärung einreichen, allerdings besteht dann das Risiko, dass die Erklärung nicht rechtzeitig an der wirklich zuständigen Stelle eintrifft. Wer seine Erklärung erst kurz vor Ablauf der Frist abgibt, sollte daher genau prüfen, welches Finanzamt für ihn zuständig ist. (ff/dpa)
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