Der August bringt einige Neuregelungen mit sich, etwa das Aus von bestimmten Leuchtmitteln oder höhere Löhne für Lehrlinge im Bäckerhandwerk. Zudem gilt es, bestimmte Fristen einzuhalten, und ein ganz neuer Ausbildungsberuf wird eingeführt. Ein Überblick.

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Neue EU-Richtlinie verbannt Leuchtstoffröhren T5 und T8

Im Februar trat bereits ein EU-weites Produktionsverbot von Stecksockel-Kompaktleuchtstofflampen und ringförmigen Leuchtstofflampen des Typs T5 und T9 in Kraft, ab dem 25. August werden weitere Leuchtmittel aus dem Sortiment verbannt. Betroffen sind die quecksilberhaltigen Leuchtstoffröhren des Typs T8 und T5. Bislang galt eine Ausnahmeregelung für die Modelle.

Somit endet auch die Ära von ungemütlich flackerndem Licht in vielen Großraumbüros und Betrieben. Restposten dürfen jedoch weiter abverkauft und noch funktionierende Leuchtstoffröhren weiterhin verwendet werden. Umweltfreundlichere Alternativen wie LED sollen die Röhren zukünftig ersetzen.

Mehr Geld für Bäckerei-Azubis

Wie viele andere Branchen, ringt auch das Bäckerhandwerk um Nachwuchs. Ab August tritt ein neuer, bundesweit gültiger Tarifvertrag für Bäckerei-Azubis in Kraft. Dieser soll den Anreiz erhöhen, sich für eine Ausbildung in einem Bäckereibetrieb zu entscheiden. Höhere Vergütung und weitere finanzielle Hilfen sollen die Ausbildung attraktiver machen.

Ab dem 1. August 2023 erhalten Lehrlinge im ersten Ausbildungsjahr statt 680 Euro 860 Euro brutto. Ab dem zweiten Ausbildungsjahr steigt die Vergütung von 755 auf 945 Euro und im dritten Lehrjahr von 885 auf 1.085 Euro. Bereits ab dem ersten Lehrjahr wird allen Auszubildenden eine monatliche Inflationsausgleichsprämie ausgezahlt. Diese ist frei von Steuer- und Sozialabgaben.

Ab September 2023 gibt es zudem einen Zuschuss für Fahrtkosten. Ausbildende Betriebe müssen ihren Auszubildenden einen Zuschuss in Höhe von 29 Euro zahlen – oder das 29-Euro-Ticket für den öffentlichen Nahverkehr ausstellen. Der neue Tarifvertrag ist bis zum 28. Februar 2025 gültig.

Auch wer in der Geld- und Werttransport-Branche arbeitet, darf sich ab August über mehr Geld auf dem Konto freuen. Der Mindestlohn für Fahrer von Geld- und Werttransportern wird zum 1. August erhöht. Die Erhöhung hängt vom jeweiligen Bundesland ab.

Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung

Ab 2025 soll das Kindergeld durch die Kindergrundsicherung abgelöst werden. Mit der Reform will die Ampel-Koalition gegen Kinderarmut vorgehen und die Teilhabe-Chance von Kindern und Jugendlichen erhöhen. Wie genau die Grundsicherung für Kinder aussehen soll, darüber wird noch diskutiert. Nach der Sommerpause, also bis Ende August, will das Bundesfamilienministerium einen Gesetzentwurf zu dem groß angelegten sozialpolitischen Projekt im Kabinett vorlegen.

Neuer Ausbildungsberuf: Gestalter für immersive Medien

Ab dem 1. August wird bundesweit ein neuer Ausbildungsberuf eingeführt. Bei der Ausbildung zum Gestalter für immersive Medien handelt es sich um eine Tätigkeit in der Medienbranche.

Flaschen im Supermarkt-Regal

Ausweitung des Pfandsystems: Das ändert sich ab 01.01.2024

Die Bundesregierung möchte die Regelungen beim Pfandsystem auf weitere Pfandflaschen ausweiten. Ab dem Stichtag 1. Januar 2024 gilt die Einweg-Pfandregelung auch für weitere Flaschen und Dosen.

Gestalter für immersive Medien erstellen und gestalten umfangreiche Anwendungen mit modernen Technologien wie Virtual Reality. Der Lehrplan der dualen Ausbildung beinhaltet unter anderem Punkte wie 3D-Animationen, 3D-Audio und Projektmanagement. Die Dauer der neuen Ausbildung beträgt drei Jahre.

Fristen für Steuererklärung und Corona-Hilfen-Schlussabrechnung

Steuererklärungen für das Jahr 2021, die durch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfe-Verein beim Finanzamt eingereicht werden, müssen bis spätestens 31. August beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden. Dann nämlich endet die verlängerte Abgabefrist, die durch die Corona-Pandemie besonders eingespannten Steuerberater entlasten sollte. Ebenfalls bis Ende August muss die Endabrechnung für erhaltene Corona-Hilfen eingereicht werden. Eine verlängerte Abgabefrist bis Ende des Jahres kann beantragt werden.

Lesen Sie auch: Steuererklärungen 2022, 2023 und 2024: Wann müssen sie beim Finanzamt sein?

Verwendete Quellen:

  • Deutsche Handwerks Zeitung: Neuer Tarifvertrag: Bäcker-Azubis erhalten mehr Geld
  • Europäische Kommission: Quecksilber darf in Lampen nur noch in Ausnahmefällen eingesetzt werden
  • lwd24.de: Verbot von Herstellung, Verkauf und Verwendung von Leuchtstofflampen
  • Bundesfamilienministerium: Gesetzgebungsverfahren und Zeitplan zur Einführung der Kindergrundsicherung
  • verdi.de: Geld- und Wertbranche: Gehälter steigen zweistellig
  • Arbeitsagentur: Gestalter/in für immersive Medien
  • Bundesfinanzministerium: FAQ "Corona" (Steuern)
  • handwerksblatt.de: Corona-Hilfen: Frist für Schlussabrechnung verlängert
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