In Nachbars Garten rattert lauthals eine Wärmepumpe. Diese Szene aus einem Video erregt auf Twitter Missmut und soll Stimmung gegen Wärmepumpen machen. Doch das Video ist mindestens 13 Jahre alt und die Wärmepumpe, die darin zu hören ist, ist laut Hersteller defekt.

Typisch Nachbarn. Ohne Rücksicht auf andere stellen sie sich eine laut rasselnde Wärmepumpe in den Garten und terrorisieren damit ihre Umgebung. Das zumindest will ein Twitter-Nutzer anderen weismachen und so Wärmepumpen in Verruf bringen.

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Was er nicht dazu sagt: Das Video, das er verbreitet, ist 13 Jahre alt – und die lärmende Wärmepumpe nach Aussage des Herstellers defekt.

Auf YouTube findet sich mit den Schlagworten "Wärmepumpe laut" ein Video, das genau die Szene zeigt, die auf Twitter zu sehen ist. Das Video wurde bereits vor 13 Jahren hochgeladen. Im Beschreibungstext heißt es: "Eine Dimplex Luftwärmepumpe kann auch sehr laut sein. Demonstrationsvideo vom Nachbarn."

Hersteller: Wärmepumpe ist defekt

CORRECTIV.Faktencheck hat den genannten Hersteller kontaktiert und gefragt, ob das Video tatsächlich eine Dimplex-Wärmepumpe zeigt und wie deren Lautstärke zu erklären ist.

Luca Grasi vom Technischen Kundenservice des Herstellers schrieb: "Es sieht aus wie eine Wärmepumpe von Dimplex." Seiner Meinung nach sei sie defekt: "So wie sich das Geräusch anhört, ist es ein Problem mit dem Ventilator. Wenn dieser eine Unwucht hat oder irgendwo schleift, kann es natürlich zu diesen unnormalen, lauten Geräuschen kommen." Eigentlich solle das Gerät in zehn Metern Entfernung nur 34 Dezibel laut sein, also leiser als eine normale Unterhaltung.

So laut dürfen Wärmepumpen gesetzlich sein

Der Twitter-Beitrag macht also mit einem kaputten Gerät und dessen erhöhter Lautstärke Front gegen alle Wärmepumpen. Wie laut dürfen die Geräte unter Normalbetrieb aber sein?

Das ist im Bundes-Immissionsschutzgesetz und in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) geregelt. Wie die Länder Brandenburg und Bayern schreiben, handelt es sich bei Luftwärmepumpen, wie im Video, um nicht genehmigungspflichtige Anlagen. Die sind nach Paragraph 22 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes so zu betreiben, dass "schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind" und "unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß" beschränkt werden.

Wie aus der TA Lärm hervorgeht, dürfen solche Anlagen in reinen Wohngebieten tagsüber 50 Dezibel laut sein und nachts 35 Dezibel. In urbanen Gebieten, wo es also etwa auch Gewerbebetriebe gibt, sind hingegen am Tag 63 Dezibel und in der Nacht 45 Dezibel erlaubt. Zum Vergleich: Ein Zimmer wird zwischen 20 und 30 Dezibel als ruhig wahrgenommen, eine normale Unterhaltung entspricht 40 bis 60 Dezibel.

Zu Dezibel-Angaben schreibt das Bayerische Landesamt für Umwelt auf seiner Webseite: Wenn Geräusche um 10 Dezibel lauter werden, nehme man sie bereits doppelt so laut wahr.

Lautstärke von Wärmepumpen lässt sich reduzieren, Bundesländer geben Tipps

Welche Geräusche Menschen als störend oder laut empfinden, ist subjektiv. Dennoch könne es, wie das Land Brandenburg schreibt, in Neubaugebieten durch Wärmepumpen "aufgrund der Nähe der einzelnen Grundstücke zueinander zu einer störenden Geräuschbelastung für die unmittelbare Nachbarschaft" kommen. Um möglichen Lärm durch Wärmepumpen für Nachbarinnen und Nachbarn zu reduzieren, ließen sich jedoch verschiedene Maßnahmen ergreifen.

Dazu zählt laut dem Land Brandenburg, die angeschafften Geräte regelmäßig zu warten. Zudem sollte die Wärmepumpe nicht von Mauern umgeben oder direkt vor einer Wand aufgestellt werden. Hilfreich sei es auch, die Wärmepumpe vom Boden zu entkoppeln, um so Schallübertragungen zu vermeiden, oder umliegende Oberflächen möglichst schallschluckend zu gestalten.

Wie Berichte des ZDF und der Wirtschaftswoche zeigen, kann es bei der Wahl des richtigen Aufstellorts für eine Wärmepumpe zu Schwierigkeiten kommen. Das liegt laut dem ZDF zum Beispiel daran, dass eine Wärmepumpe, je nach Bundesland, nicht unmittelbar an der Grundstücksgrenze stehen darf, sondern zwischen einem halben und drei Meter davon entfernt aufgestellt werden muss. Bei Reihenhäusern sei diese Vorgabe teils gar nicht einzuhalten.

Weil die Bundesregierung Heizungen in Zukunft vor allem mit erneuerbaren Energien betrieben sehen will – um die Klimaziele zu erreichen –, rückt die Wärmepumpe in den Fokus der Aufmerksamkeit. Zuletzt berichtete CORRECTIV.Faktencheck deswegen über die Aussage von Wirtschaftsminister Robert Habeck, eine Wärmepumpe lohne sich nach 18 Jahren.

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