Wem gehört rechtlich ein zugelaufener Kater, dessen Besitzer keinen Anspruch erhebt? In Köln musste das Landgericht darüber entscheiden, nachdem der Streit zwischen Mutter und Tochter eskaliert war, in welchem Haushalt die Samtpfote leben sollte.
Bei Sorgerechtsstreitereien vor Gericht geht es ja meistens darum, bei welchem Elternteil das gemeinsame Kind die meiste Zeit verbringen darf. Dass aber auch ein solcher Streit um einen zugelaufenen Kater entbrennen kann, musste das Landgericht in Köln erfahren. In dem vorliegenden Fall bewohnten Mutter und Tochter gemeinsam eine Wohnung. 2013 fanden sie einen herrenlosen Kater vor ihrer Haustür und nahmen in auf. Zu der Zeit gab es keine Diskussion darüber, wem der kleine Vierbeiner zustand. Mutter und Tochter übten gemeinsam das "Sorgerecht" für den Stubentiger aus.
Nach dem Auszug der Tochter 2016 verblieb der Kater in der Wohnung der Mutter. Zwar holte die Tochter den kleinen Vierbeiner immer mal wieder zu sich, gab ihn aber auch danach wieder an die Mutter zurück. Doch 2022 entschied sich die Tochter dazu, die Samtpfote ohne Erlaubnis aus der mütterlichen Wohnung zu nehmen und bei sich zu behalten. Das akzeptierte die Mutter nicht, woraufhin der Streit über den Kater und dessen permanenten Wohnsitz zwischen den beiden Frauen zu eskalieren begann.
Zugelaufener Kater wird zum juristischen Streitfall
Nachdem die Mutter mit der Tochter keine Einigung erzielen konnte, zog sie gegen ihre Tochter vor das Kölner Amtsgericht. Die Mutter behauptete, den Kater aufgenommen und sich im Wesentlichen um das Tier gekümmert zu haben. Sie sei es gewesen, die mit dem Stubentiger zum Tierarzt gegangen sei und auch die weiteren Kosten des Unterhalts für den pelzigen Mitbewohner übernommen habe.
Die Tochter dagegen versicherte, dass es zwischen ihr und ihrer Mutter von Anfang an die Vereinbarung gegeben habe, dass der Kater zu ihr kommen würde, sobald sie eine geeignete Wohnung gefunden hat. Auch sei sie es gewesen, die sich um die Samtpfote gekümmert habe.
Wem gehört der zugelaufene Kater?
Das Amtsgericht wies die Klage der Mutter ab. In der Begründung stellten die Richter allerdings auch fest, dass der kleine Vierbeiner keinem der beiden Frauen gehöre. Obwohl Tiere juristisch nicht mehr als "Sache" gelten, müssen gefundene Tiere wie Fundsachen gemeldet werden. Das kann beim zuständigen Fundbüro der Gemeinde oder direkt beim verantwortlichen Tierheim getan werden. Erst nach sechs Monaten ohne Nachricht eines Eigentümers kann der Finder das Tier behalten. Doch weder Mutter noch Tochter hatten den Kater als Fundtier gemeldet. Wie Du Dich im Falle eines zugelaufenen Tieres richtig verhältst, erfährst Du hier.
Mutter geht in Berufung – wer bekommt den Kater?
So einfach steckte die Mutter die Klatsche vom Amtsgericht jedoch nicht weg. Sie ging bei der nächst höheren Instanz in Berufung. – Und das mit Erfolg. Denn das Landgericht gab nun ihr recht, änderte das vorherige Urteil des Amtsgerichts ab und verdonnerte die Tochter zur Herausgabe des Katers.
Die Tochter habe "Absprachen oder eine vorrangige Zuständigkeit im früher gemeinsamen Haushalt" nicht beweisen können. Außerdem habe die Mutter die "tatsächliche Verfügungsgewalt", weil sich der Kater zuletzt in ihrem Besitz befunden hatte. Die Tochter habe "verbotene Eigenmacht verübt", indem sie den kleinen Vierbeiner 2022 ohne Zustimmung der Mutter einfach mitnahm.
Dabei urteilte das Landgericht im Rahmen des Berufungsverfahrens, dass "der Besitz an einem Tier genauso geschützt ist, wie der an einer bloßen beweglichen Sache." Daher könne die Mutter auch ihre Besitzansprüche durchsetzen. Der Kater musste also wieder zurück zur Mutter. Die Tochter akzeptierte dieses Urteil, das damit rechtsgültig ist (Az 9 S 26/23). So wurde dieser bizarre Streit beendet. © Deine Tierwelt
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