Wer einen Hund hält, der auf einer Rasseliste steht, muss einige Dinge beachten. Rassen und Vorschriften unterscheiden sich allerdings von Bundesland zu Bundesland.

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Ab an die Leine und los geht's? So einfach ist das nicht immer: Wer in Deutschland einen Hund halten möchte, muss manchmal besondere Regeln und Auflagen erfüllen. Das gilt vor allem dann, wenn es sich bei dem Tier um einen sogenannten Listenhund handelt.

Was ist eigentlich ein Listenhund?

Listenhunde sind Hunderassen, die wegen ihrer Abstammung als gefährlich eingestuft werden. Umgangssprachlich ist oft von "Kampfhunden" die Rede. Welche Hunde dazu gehören, ist in den Hundegesetzen und Hundeverordnungen der jeweiligen Bundesländer festgelegt. Dort sind die einzelnen Rassen aufgeführt. Oft zählen auch Mischlinge dieser Rassen dazu.

"Die meisten Innenministerien der Bundesländer haben im Rahmen ihrer Gefahrhundegesetze beziehungsweise Gefahrhundeverordnungen selbst definiert, welche Hunde auf der landeseigenen Liste gefährlicher Hunderassen landen", sagt Lea Schmitz, Pressesprecherin beim Deutschen Tierschutzbund. Die einzigen Bundesländer ohne Rasselisten sind Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen.

Welche Regeln gelten für Kampfhunde?

Es gibt keine Regelung, die für ganz Deutschland gilt: Sowohl die aufgeführten Rassen als auch die Regeln können sich von Bundesland zu Bundesland stark voneinander unterscheiden. "Je nach Bundesland sind etwa ein bestandener Wesenstest des Hundes beziehungsweise ein behördliches Gutachten Voraussetzung, um einen Listenhund überhaupt halten zu dürfen", sagt die Expertin.

Manche Bundesländer setzen auch Volljährigkeit und ein polizeiliches Führungszeugnis voraus. "Oftmals gilt eine pauschale Leinen- und Maulkorbpflicht", sagt Schmitz. "Hinzu kommen in der Regel deutlich höhere Sätze bei der Hundesteuer."

Es gibt auch keine einheitliche Regelung darüber, welche Tiere eine Leine oder einen Maulkorb tragen müssen. So kann es etwa sein, dass ein bestimmter Terrier in dem einen Bundesland nur mit Maulkorb in der Öffentlichkeit unterwegs sein darf, im anderen entfällt diese Pflicht.

Wie findet man heraus, was im eigenen Bundesland gilt?

"Viele Hundehalter sind zu Recht verunsichert, welche Rassen in welchem Bundesland zu den Listenhunden zählen und welche Bestimmungen für ihre Haltung gelten", sagt Schmitz.

Die Regelungen für die Hundehaltung sind auf den Internetseiten der Gemeinden und der jeweiligen Landesministerien zu finden. Für eine bessere Übersicht hat der Deutsche Tierschutzbund außerdem eine Übersicht zu den Regelungen der einzelnen Bundesländer erstellt.

Was wird an Rasselisten kritisiert?

Es gibt Befürworter, aber auch viele Kritiker allgemeiner Rasselisten, dazu gehören etwa die Bundestierärztekammer und der Bundesverband praktizierender Tierärzte. Sie verweisen etwa darauf, dass es bislang keine Studie gibt, die belegt, dass eine bestimmte Hunderasse aggressiver ist als eine andere. "Die Gefährlichkeit eines Hundes ist vielmehr durch äußere Einflüsse wie Haltung und Erziehung bedingt und deshalb nur individuell zu beurteilen", heißt es etwa bei der Bundestierärztekammer. Das Problem sei oftmals eher die fehlende Sachkunde der Halter oder eine mangelnde Sozialisation der Tiere.

Eine Rasseliste schaffe nur eine scheinbare Sicherheit, da sie manche wirklich gefährliche Hunde gar nicht erfasse, sofern diese einer anderen Rasse angehören. Sinnvoller sei es daher eher, jeden Hundehalter zu verpflichten, einen Befähigungsnachweis vorzulegen, eine Haftpflichtversicherung für das Tier abzuschließen und alle Hunde per Mikrochip zu kennzeichnen.

Was gilt in Bundesländern ohne Rasseliste?

Auch hier unterscheiden sich die Regelungen teils stark: In Niedersachsen müssen beispielsweise alle Halter und Halterinnen unabhängig von der Rasse des Tieres einen Sachkundenachweis ("Hundeführerschein") machen. Außerdem muss jeder Hund spätestens bis zu einem Alter von sechs Monaten gechipt und haftpflichtversichert sein. Die Hunde müssen zudem in einem zentralen Hunderegister registriert sein. Wenn es Hinweise darauf gibt, dass ein Hund gefährlich sein könnte, wird das behördlich geprüft.

Was sollten Jogger und Spaziergänger zu diesem Thema wissen?

Wer einem Hund begegnet, sollte einige grundsätzliche Regeln beachten – ganz gleich, ob es sich bei dem Tier um einen Listenhund handelt oder nicht. "Spaziergänger und Jogger sollten fremde Hunde nicht zu dicht von hinten überholen", sagt Schmitz. Einem fremden Hund sollte man sich außerdem nicht direkt von vorne nähern, sondern lieber in einem kleinen Bogen an ihm vorbeilaufen. Außerdem sollte man den Hund nicht erschrecken: "Schnelle, hektische Bewegungen können bei manchen Hund ein Nachsetzen auslösen." Deshalb sollte man lieber ruhig am Hund vorbeigehen.

Wenn man merkt, dass das Tier auf einen aufmerksam wird, kann man stehenbleiben oder langsam weitergehen. Auf jeden Fall sollte man den Hund dabei nicht mit Blicken fixieren, weil er das als Aggression auffassen kann. "Ängstliche Menschen können selbstverständlich auch dem Hundehalter signalisieren, dass sie keine Nähe möchten", sagt Schmitz. "Verantwortliche Hundehalter nehmen ohnehin Rücksicht und achten darauf, dass ihr Hund weder Menschen noch andere Tiere belästigt."

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An wen kann man sich wenden, wenn man Verstöße beobachtet hat, Angst hat oder gar gebissen wurde?

In der Regel sind die Ordnungsämter dafür zuständig, dass die Vorgaben zur Hundehaltung eingehalten werden. Bei Verstößen gegen die Gefahrenhundgesetze oder Gefahrenhundverordnungen im jeweiligen Bundesland kann man sich an das jeweilige Amt in der Gemeinde wenden.

Wenn Tiere schlecht behandelt oder misshandelt werden, ist das Veterinäramt der richtige Ansprechpartner. "Außerdem besteht natürlich immer die Möglichkeit einer Anzeige bei der Polizei", sagt Schmitz.

Verwendete Quellen:

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