Die Suche nach einer vermeintlichen Löwin in der Nähe von Berlin im vergangenen Sommer hat eine Debatte über die private Raubtierhaltung hervorgerufen. Ministerpräsident Woidke will nun strengere Verordnungen in Brandenburg erreichen.

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Im Juli vergangenen Jahres wurde im brandenburgischen Kleinmachnow in der Nähe von Berlin eine vermeintliche Löwin gesichtet, die angeblich umherstreifte. Jedoch meldete kein Tierpark, Zoo oder Zirkus ein entlaufenes Tier. Das Aufgebot an suchenden Polizeikräften und die Medienberichterstattung waren enorm. Wie sich später herausstellte, handelte es sich bei dem Wildtier aber wohl doch nur um ein Wildschwein.

Damit hatte sich die Aufregung schnell gelegt und ein anderes Thema rückte in den Vordergrund: Die private Haltung von Wild- und Raubtieren. Es gibt in Deutschland keine einheitliche Regelung dafür. Die genaue Anzahl der in Brandenburg oder auch in ganz Deutschland lebenden Exoten, ist ungewiss. Die meisten Bundesländer haben zwar eine Gefahrtier-Verordnung, aber in Brandenburg gibt es nichts dergleichen. Das soll sich jetzt ändern.

Woidke will Raubtierhaltung in Brandenburg reglementieren

Theoretisch darf in Brandenburg jede Person ein Raubtier halten. Krokodile, Skorpione und giftige Spinnen – alles erlaubt. Das passt dem Ministerpräsidenten Dietmar Woidke überhaupt nicht, wie er am 22. Mai bei der Zweiten Brandenburger Tierschutzkonferenz bekannt gab. "Gefährliche Tiere gehören nicht in Privathaushalte", so Woidke. "Menschen müssen geschützt, wilde Tiere möglichst artgerecht gehalten werden."

Während der Zusammenkunft wurden bereits einige Punkte für eine neue Verordnung erarbeitet. Woidke drängte auf die Dringlichkeit der Angelegenheit, sie müsse so schnell wie möglich kommen. Doch die Zuständigkeit dafür liege allein beim Innenministerium und entscheidende Personen wie Minister Michael Stübgen von der CDU waren nicht anwesend. Der Plan ist, dass die Verordnung bis zur Landtagswahl im September fertig sein soll. Laut eines Vertreters des Landestierschutzbunds müssten Großkatzen, Gifttiere, Wölfe und Wolfshybriden sowie Schnappschildkröten auf die Verbotsliste.

Exotenverbot bei DeineTierwelt

Übrigens: Wir vertreten die Ansicht, das Wildtiere beziehungsweise Exoten keine Haustiere sind. Der Handel mit exotischen Tieren und geschützte Arten ist im Tiermarkt von DeineTierwelt deshalb verboten.

Was ändert sich für Halter von Raub- und Wildtieren?

Die genaue Anzahl an Exoten, die in Brandenburg leben, ist nicht bekannt, denn lediglich gefährdete Arten und Zirkustiere sind meldepflichtig. Das könnte zum Problem werden, denn die Zuständigen sind hier auf Hinweise der Anwohner und Anwohnerinnen angewiesen, um potenzielle Verstöße auszumachen.

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Es wird Übergangsfristen für die Halter von Exoten geben, wie genau die aussehen ist noch nicht klar. Die Tierschutz-Beauftragte aus Brandenburg, Anja Zinke, erklärte, dass die Tiere bei artgerechter Haltung und ausreichend Sachkunde, behalten werden dürfen. Die müsse allerdings bei Veterinäramt nachgewiesen werden.  © Deine Tierwelt

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