Heimunterricht ist in Deutschland nicht erlaubt. Wenn Eltern ihre Kinder nicht in die Schule schicken, kann das sogar rechtliche Konsequenzen haben. Der Schulzwang kommt aber nicht von ungefähr, ein Pressesprecher der Kultusministerkonferenz nennt die Beweggründe des Staates.

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In Deutschland gibt es keine Bildungspflicht, sondern die Schulpflicht. Das bedeutet, dass Eltern ihre Kinder ab einem bestimmten Alter zur Schule schicken müssen. "Eltern, die ihr Kind zu Hause unterrichten wollen, gehören meist kleinen religiösen oder weltanschaulichen Gruppen an", erklärt Torsten Heil, Pressesprecher der Kultusministerkonferenz (KMK).

Der Staat erkennt diese an und schützt solche Lebensweisen im Rahmen der Religionsfreiheit. Allerdings darf er auch verlangen, dass die Kinder in der Schule jungen Menschen mit anderer Prägung begegnen. Auf diese Weise wächst auch der gegenseitige Respekt vor religiösen Gruppen.

Minderheiten sollen sich einbringen

Wie das Bundesverfassungsgericht erklärt, habe die Allgemeinheit ein berechtigtes Interesse daran, der Entstehung von religiös motivierten Parallelgesellschaften entgegenzuwirken. Integration setzt schließlich auch voraus, dass Minderheiten sich selbst nicht abgrenzen, sondern einbringen und offen für Dialoge sind.

"Eltern ist die Möglichkeit freigestellt, ihre Kinder selbst zu unterrichten, bis sie das schulfähige Alter erreicht haben", erklärt Heil. Wenn ihr Kind beispielsweise nicht zum gewünschten Zeitpunkt eingeschult werden kann, greifen Eltern auf diese Möglichkeit zurück. Darüber hinaus ist Heimunterricht nicht erlaubt.

Eltern verletzen Erziehungsauftrag

Ein Kind kann durch Heimunterricht zwar schulisches Wissen erwerben, allerdings entgeht ihm dadurch eine qualifizierte Schulbildung und soziale Formung. "In einem Land wie unserem ist das unverzichtbar", sagt Heil. Bei Eltern aus sozial schwächeren Schichten könnte es passieren, dass sie ihre Kinder falsch unterrichten. Die Schule ist schließlich ein Ort der Erziehung.

Junge Menschen werden auf das Leben in einer sozialen Gemeinschaft vorbereitet. Das kann im Heimunterricht nicht gewährleistet werden. "Wenn Eltern ihre Kinder von der Welt fernhalten, verletzten sie somit ihren Erziehungsauftrag", stellt Heil klar. Heimunterricht könne nur als Zusatzunterricht, der in Form von Nachhilfe angeboten wird, akzeptiert werden.

Keine Ablenkung oder Abhängigkeit von Noten

Befürworter von Heimunterricht, wie die Betreiber der Seite "Heimunterricht.org", sehen das anders. Sie sind der Meinung, dass Kinder nicht ausgegrenzt würden, da der Heimunterricht auch in einer kleineren Gruppe stattfinden könne. Außerdem hätten Kinder soziale Kontakte mit Gleichaltrigen, wenn ihre Eltern sie bei Vereinen und dergleichen anmelden. Sogar der Schulweg falle weg, wodurch den Kindern mehr Freizeit zur Verfügung stehe.

Die Vorteile sind für sie offensichtlich: Kinder würden von anderen Schulkameraden nicht abgelenkt. Ein Thema könne im Heimunterricht viel gezielter unterrichtet und geschult werden. Außerdem herrsche dort keine Abhängigkeit von Noten. Befürworter argumentieren für das Lernen zu Hause, weil der Unterricht dort personalisierter sei und die lehrende Person auf die Stärken und Schwächen des Einzelnen eingehen könne.

Bußgelder und Strafverfahren sind möglich

Widersetzen sich Kinder und Eltern der Schulpflicht, fordern in der Regel zunächst die Schulen die Eltern auf, ihr Kind zur Schule zu schicken. Nützt dies nichts, schreitet die Polizei ein und bringt die Kinder zum Unterricht. Im Einzelfall kann ein Bußgeld verhängt werden.

"In einigen Ländern wie Hessen sind sogar Strafverfahren möglich", erklärt Heil. Das Bundesverfassungsgericht hat dabei festgestellt, dass die Schulpflicht nicht gegen die Wertvorstellungen des Grundgesetzes verstößt und somit auch die Grundrechte sowohl der Eltern als auch der Kinder nicht eingeschränkt werden.

In Ländern wie den USA, Dänemark, Irland, Italien, Spanien und Großbritannien gibt es keine Schulpflicht, hier ist Heimunterricht erlaubt. In Österreich gibt es zwar die Unterrichtspflicht, dieser kann aber auch zu Hause nachgegangen werden. In Frankreich war der Heimunterricht lange legal, ab September dieses Jahres wird aber auch dort die Schulpflicht eingeführt.

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