Frankfurt/Main (dpa) - Beim irischen Billigflieger Ryanair kündigt sich der erste Pilotenstreik der Geschichte an. Die Vereinigung Cockpit (VC) hat am Dienstag (12. Dezember) zu Streiks an den deutschen Basen aufgerufen.
Zuvor hatten bereits Gewerkschaften in Italien und Portugal für Arbeitskämpfe mobilisiert. An der Basis Dublin haben sich irische Piloten per Urabstimmung für einen Streik ausgesprochen.
Die VC nannte zunächst keine Termine für die geplanten Ausstände, um Gegenmaßnahmen zu erschweren. Die Weihnachtstage sollen aber bis einschließlich 26. Dezember nicht bestreikt werden.
Ziel der europaweit koordinierten Aktionen seien marktgerechte Arbeits-und Vergütungsbedingungen, erläuterte die Pilotengewerkschaft VC. Maßstab seien hier die Tarifbedingungen der Tuifly, die wie Ryanair eine Flotte von Boeing 737 betreibt.
Zuvor hatte die Gewerkschaft die Piloten unterstützt, eine Tarifkommission zu gründen. Sie werden vom hauptamtlichen VC-Tarifexperten Ingolf Schumacher unterstützt, der bereits den harten Konflikt bei der Lufthansa ausgefochten hat.
Ryanair hat bislang keine Verhandlungsbereitschaft gezeigt. Sprecher Robin Kiely verwies in der Vergangenheit auf Lohnerhöhungen und Dienstplanverbesserungen, die mit den lokalen Piloten-Ausschüssen verhandelt worden seien. Dieses Vorgehen sei vom Obersten Gerichtshof in Irland als rechtmäßig genehmigt worden. Die Behauptungen der deutschen Gewerkschaften seien ohne Grundlage.
Ryanair-Chef Michael O'Leary hat bisher jegliche Verhandlungen mit Gewerkschaften abgelehnt und stattdessen mit lokalen Pilotenvertretungen innerhalb des Unternehmens gesprochen. In den vergangenen Monaten hatte sich Widerstand gegen die nach irischem Recht organisierten Arbeitsbedingungen geregt, die unter anderem einen hohen Anteil von Leiharbeitern im Cockpit zulassen. O'Leary hat die VC in der Vergangenheit stets als "Gewerkschaft der Lufthansa" abgelehnt.
Auch die deutsche Kabinengewerkschaft Ufo will mit Ryanair über einen nationalen Tarifvertrag für die in Deutschland stationierten Flugbegleiter verhandeln und wirbt dafür in der Belegschaft um Mitglieder.
Keine Entschädigung für Flugausfälle
Ein Pilotenstreik ist nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Fall von höherer Gewalt. Das bedeutet: Reisenden steht keine Entschädigung zu, wenn ihr Flug streikbedingt ausfällt oder sich um mehr als drei Stunden verspätet. Das gilt unter der Bedingung, dass die Airline alles in ihrer Macht stehende unternimmt, um die Folgen des Streiks zu minimieren. Außerdem muss sie eine alternative Beförderung ermöglichen, zum Beispiel durch die Umbuchung auf einen anderen Flug. Wenn ein Flug definitiv ausfällt oder sich mehr als fünf Stunden Verspätung aufsummieren, kann der Kunde auch sein Ticket zurückgeben und bekommt dann sein Geld zurück. © dpa
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