Wenn sie in den Urlaub fahren, möchten die meisten Reisenden am liebsten einfach den ganzen Hausrat mitnehmen und auch auf der Rückreise platzt das Gepäck vor Souvenirs aus allen Nähten. Schließlich kann man im Koffer alles mitnehmen - oder doch nicht? Diese Gegenstände dürfen nicht im Koffer transportiert werden.

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Es ist allgemein bekannt, dass viele Gegenstände bei einer Reise mit dem Flugzeug nicht ins Handgepäck dürfen. Aber wussten Sie, dass es auch viele gibt, die Sie nicht mit dem Koffer transportieren dürfen?

Das gilt zum Beispiel für Feuerzeuge. Raucher dürfen am Körper ein Exemplar oder eine kleine Schachtel mit Sicherheitsstreichhölzern bei sich tragen. Ersatzfeuerzeuge sind aber nicht erlaubt - auch nicht im Reisekoffer. Feuerzeugbenzin oder Nachfüllpatronen sind ebenfalls verboten.

Sogenannte Sturm- oder Benzinfeuerzeuge dürfen nicht einmal am Körper mitgeführt werden und auch Überallstreichhölzer werden Ihnen bei der Kontrolle abgenommen. Das Gleiche gilt für elektronische Zigaretten: Im Koffer sind sie verboten.

Übrigens: Obwohl Sie die E-Zigarette in die Kabine mitnehmen dürfen, ist das Dampfen dort dennoch untersagt.

Gegenstände mit enthaltenen Gasen sind gefährlich

Wenn Sie in den Tauchurlaub fahren und Ihre Ausrüstung mitnehmen möchten, dann gibt es dafür einiges zu beachten. Zum Beispiel dürfen Taucherlampen nicht im Koffer mitgeführt werden, da sie eine Gefahrenquelle darstellen.

Durch Erschütterungen könnten sie beim Transport im Frachtraum eingeschaltet werden und durch die starke Erhitzung der Lichtquelle einen Brand im Flugzeug verursachen.

Auch im Handgepäck muss die Licht- oder Energiequelle der Taucherlampe entfernt werden.

Das Gleiche gilt übrigens auch für Campingkocher. Wegen den enthaltenen Gasen dürfen diese nicht transportiert werden. Nur wenn Sie den Kocher vorher leeren und eine Genehmigung der Fluggesellschaft einholen, ist dies erlaubt.

Geräte mit Lithium-Batterien gehören nicht in den Koffer

Lithium-Ionen-Akkus von Handys und Laptops müssen immer im Handgepäck mitgeführt werden. Dabei dürfen Sie auch nur maximal zwei Ersatzbatterien mit einer Nennenergie von 100 bis 160 Wattstunden dabeihaben.

Diese müssen zusätzlich gegen Kurzschluss gesichert sein.

Smartphones des Typs Samsung Galaxy Note 7 dürfen wegen akuter Explosionsgefahr weder in den Koffer noch ins Handgepäck.

Auch Aktenkoffer mit eingebauter Alarmanlage und integrierten Lithium-Batterien sind verboten.

Die Mitnahme von elektronischen Fortbewegungsmitteln, die mit Lithium-Batterien betrieben werden (Lithium Powered Personal Devices), ist sowohl im aufgegebenen Gepäck, als auch im Handgepäck untersagt.

Diese Regelung gilt unabhängig von der Leistung der Batterie. Zu dieser Art der Fortbewegungsmittel zählen unter anderem Hoverboards, Mini-Segways und Elektrofahrräder mit Lithium-Batterien.

Rollstühle oder andere Mobilitätshilfen, die durch Lithium-Batterien angetrieben werden, sind von diesem Verbot ausgenommen.

Koffer darf für das Flugzeug keine Gefahr darstellen

Wunderkerzen und Feuerwerkskörper gelten als Explosivstoffe und dürfen grundsätzlich nicht mitgeführt werden. Auch Farben, Lacke, Verdünner und ähnliche Stoffe sind verboten.

Wenn Sie einen Elektroschocker oder ein Pfefferspray zur Verteidigung im Urlaub mitnehmen möchten, können Sie sich großen Ärger einhandeln. Geräte, die zur Selbstverteidigung dienen und handlungsunfähig machen, sind im Reisegepäck verboten.

Neben diesen Gegenständen gibt es noch viele weitere, die eine Gefahr für das Flugzeug darstellen und weder im Handgepäck noch im Reisekoffer mitgenommen werden dürfen. Sie fallen hauptsächlich unter die folgenden Kategorien:

  • Jegliche oxydierende, radioaktive, ätzende oder magnetisierende Stoffe
  • Leicht entzündliche, giftige, aggressive oder infektiöse Stoffe
  • Komprimierte, verflüssigte, unter Druck gelöste oder tiefgekühlte Gase
  • Munition und Waffen (mögliche Ausnahme bei Jagd- und Sportwaffen und deren Munition)
  • Reiner Alkohol

Regelungen für Essen, Alkohol und Tabak

Bei der Mitführung von Lebensmitteln ist viel mehr verboten, als man zunächst denken möchte. Beispielsweise dürfen Sie keinen Aal, rohe Kartoffeln und nicht mehr als 125 Gramm Kaviar mitnehmen.

Außerdem ist die Einführung von Trockenfleisch und verderblichen Lebensmitteln wie Eiern, Käse, Milch und dergleichen nicht erlaubt. Tierische Erzeugnisse können ansteckende Tierseuchen in die Europäische Union (EU) einschleppen.

Auch Tabakwaren und Alkohol dürfen Sie nicht unbegrenzt im Koffer mitnehmen. Sie sollten vor allem nur Ihrem persönlichen Bedarf entsprechen.

Richtmengen innerhalb der EU:

  • 800 Zigaretten
  • 400 Zigarillos
  • 200 Zigarren
  • zehn Liter Spirituosen
  • 20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein
  • 60 Liter Schaumwein
  • 110 Liter Bier

Richtmengen außerhalb der EU, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:

  • 200 Zigaretten oder
  • 100 Zigarillos oder
  • 50 Zigarren oder
  • eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
  • ein Liter hochprozentige Alkoholika mit mehr als 22 Volumenprozent oder
  • zwei Liter alkoholische Getränke mit weniger als 22 Volumenprozent oder
  • eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
  • vier Liter nicht schäumende Weine und
  • 16 Liter Bier

Nicht alle Arzneimittel dürfen mit

Arzneimittel dürfen im Koffer mitgeführt werden. Bei der Ausreise gelten keine Beschränkungen, hier müssen Sie sich über die Bestimmungen des Urlaubslandes informieren.

Bei der Einreise dürfen Sie allerdings nur so viel mitnehmen, wie eine Person üblicherweise benötigt, schreibt der Zoll. Als üblicher persönlicher Bedarf gilt ein Bedarf von maximal drei Monaten pro Arzneimittel.

Präparate wie Nahrungsergänzungsmittel oder hoch dosierte Vitaminpräparate können in Deutschland als Arzneimittel gelten und dadurch auch unter diese Regelung fallen, während sie im Ausland frei gehandelt werden.

Gefälschte Arzneimittel und gefährliche im Doping verwendete Stoffe wie Testosteron oder Nandrolon, die im Anti-Doping-Gesetz aufgelistet sind, dürfen im Koffer nicht mitgeführt werden.

Auch Präparate mit pflanzlichen oder tierischen Stoffen, die unter artenschutzrechtliche Bestimmungen fallen, sind verboten.

Frau gähnt in Flugzeug.

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Bei Souveniren ist besondere Vorsicht geboten

Viele Mitbringsel wie ausgestopfte Krokodile oder exotische Pflanzen unterliegen dem Washingtoner Artenschutzabkommen und sind deswegen in Deutschland verboten.

Immer häufiger führen Urlauber artengeschützte Korallen ein, die vom Zoll konfisziert werden müssen. Auch Produkte aus Schlangenleder, Schildkrötenpanzer, sowie Elfenbeinschnitzereien und exotische Felle dürfen nicht in den Koffer.

Wer solche Souvenire nicht angibt, kann sich bei einer stichprobenartigen Kontrolle am Flughafen großen Ärger einhandeln.

Speziell aus der Türkei dürfen Münzen, Keramiken, antike Teppiche oder Steine nur selten mitgenommen werden, da es sich dabei meistens um Altertümer handelt. Reisende können dafür sogar verhaftet werden.

Die Mitbringsel in Ihrem Koffer aus einem Nicht-EU-Land dürfen einen Wert von höchstens 430 Euro nicht überschreiten.

Wertgegenstände wie Geld und Schmuck

Auch wenn Sie eine ausgedehnte und kostspielige Reise unternehmen, dürfen Sie nicht einfach unbegrenzt Bargeld mitnehmen. Barmittel über 10.000 Euro sind anmeldepflichtig und dürfen ohne Genehmigung nicht im Koffer transportiert werden.

Dazu zählen nicht nur Banknoten und Münzen, sondern auch Wertpapiere wie Schecks, Sparbücher und sogar Edelmetalle und Edelsteine. Schmuck und andere Waren aus Edelmetallen gelten jedoch nicht als gleichrangiges Zahlungsmittel und sind deswegen auch nicht anzeigepflichtig.

Obwohl Ihre Wertsachen wie Geld und Schmuck sowie Gegenstände wie wichtige Dokumente, Medikamente und Schlüssel nicht zwangsläufig ins Handgepäck müssen, ist es auf jeden Fall empfehlenswert.

Im Falle einer Verspätung Ihres Koffers oder dem Verlust Ihres Gepäcks haben Sie zumindest Ihre Wertsachen bei sich.

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