Mit einem Trick wollte ein Deutscher aus dem Breisgau sein neues Expeditions-Wohnmobil aus der Schweiz steuerfrei nach Deutschland einführen. Wegen Steuerhinterziehung bekommt der 59-Jährige eine dicke Geldstrafe.
Gekauft hatte der Unternehmer das Wohnmobil auf MAN TGM 4x4 Basis (Anmerkung der Redaktion: Ein ähnliches Fahrzeug ist in der Bildergalerie zu sehen) in der Schweiz. Mit einem Trick wollte der Käufer Einfuhrabgaben und Steuer sparen: Nach Informationen des Zollfahndungsamts in Stuttgart (25.3.2024), hatte er bei der Ehefrau des Schweizer Verkäufers eine Wohnung gemietet und dort seinen Lebensmittelpunkt gemeldet. Sein wirklicher Wohnsitz blieb aber in Deutschland.
Geschmuggeltes Expeditions-Wohnmobil
Laut Zollfahndung meldete der Käufer nach Ablauf des "Scheinaufenthalts" von einem Jahr in der Schweiz sein Luxus-Wohnmobil als "Übersiedlungsgut" an. Seine erhoffte Ersparnis: 126.000 Euro Einfuhrabgaben. Nicht so mit den Stuttgarter Zollfahndern.
"Stuttgarter Zollfahnder hatten jedoch erhebliche Zweifel, dass der 59-Jährige seinen Lebensmittelpunkt tatsächlich in die Schweiz verlegt hatte, und leiteten gegen ihn ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ein," so der Pressesprecher des Zollfahndungsamts Stuttgart, Maximilian Obermaier. "Die Zöllner konnten nachweisen, dass er sich nie länger in der Schweiz aufgehalten, geschweige denn dort seinen gewöhnlichen Lebensmittelpunkt eingenommen hatte" so Obermaier weiter.
Gegenüber www.auto-motor und sport.de spezifizierte Obermaier das Modell: Es handelt sich um ein Expeditions-Wohnmobil auf Basis eines MAN TGM 4x4 mit 16,5 Tonnen Gesamtgewicht. Eine Klasse für sich, der Preis des betroffenen Fahrzeugs liegt bei 390.000 Euro.
Geldstrafe wegen Steuerhinterziehung
Die fälligen Einfuhrabgaben von 126.000 Euro muss der Unternehmer jetzt natürlich nachzahlen. Damit nicht genug, wegen des versuchten Tricks bekommt er außerdem eine Geldstrafe wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 20.000 Euro.
Bei Umzügen aus einem Drittland in ein Mitgliedsland der EU kann Übersiedlungsgut oder umgangssprachlich Umzugsgut unter bestimmten Voraussetzungen von Einfuhrabgaben befreit werden. So gilt, dass man unter anderem für mindestens ein Jahr einen Wohnsitz im Ausland haben musste. © Promobil
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