Es schneit und schneit und schneit - besonders in Süddeutschland und Österreich. Vielerorts herrscht Lawinengefahr, Orte sind unzugänglich, Straßen gesperrt. Was bedeutet das für Wintersportler und Urlauber? Worauf müssen Sie achten, wenn Sie jetzt in die Berge fahren? Welche Gefahren bestehen womöglich und welche Ski-Gebiete sind noch erreichbar und offen?
Wie wird das Wetter?
Bis mindestens Mitte nächster Woche ist dem Deutschen Wetterdienst zufolge vor allem im Alpenraum weiter mit Schneefall zu rechnen. Eine aktuelle Unwetterwarnung des DWD gilt bis Freitag. Am Samstag könnte sich die Lage dann vorübergehend etwas entspannen. Auch im Erzgebirge ist weiterhin mit Non-Stop-Schneefall zu rechnen, wie die DWD-Meteorologen in Offenbach vorhersagten. In tieferen Lagen bleibe es dagegen bei nasskaltem Wetter.
Genauere Informationen über das Wetter in den bayerischen Alpen gibt es auf der Seite des Deutschen Alpenvereins (DAV). Über das Wetter in den österreichischen Alpen kann man sich auf der Seite der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) informieren.
Wo besteht Lawinengefahr?
Vielerorts herrscht immense Lawinengefahr. Wintersportler sollten sich daher unbedingt über die aktuelle Lage vor Ort informieren. Unter folgenden Telefonnummern informieren die Lawinenwarndienste:
- Bayern: +49 89 9214-1210
- Tirol: +43 512 50880-2255
- Salzburg: +43 662 8042-2170
- Oberösterreich: +43 732 7720-12492
- Steiermark: +43 316 24-2200
- Kärnten: +43 664 620-2229
- Vorarlberg: +43 5574 201-1588
- Schweiz: +41 81 417-0111
Die Lawinenwarnstufen sind europaweit in fünf Stufen eingeteilt:
- Stufe 1 - gering: Die Schneedecke ist stabil, allgemein sichere Verhältnisse.
- Stufe 2 - mäßig: Die Schneedecke ist an einigen Steilhängen nur mäßig verfestigt. Lawinenauslösung ist vor allem bei großer Zusatzbelastung etwa durch Skifahrergruppen oder Pistenfahrzeuge möglich.
- Stufe 3 - erheblich: Eine Auslösung ist bereits bei geringer Zusatzbelastung (Snowboarder, Schneeschuhgeher) vor allem an gefährdeten Steilhängen mit nur mäßig verfestigter Schneedecke möglich. Spontan (ohne menschliches Zutun) sind mittlere, vereinzelt aber auch große Lawinen zu erwarten.
- Stufe 4 - groß: Eine Auslösung ist bereits bei geringer Zusatzbelastung an zahlreichen Steilhängen wahrscheinlich. Spontan können viele mittlere, mehrfach auch große Lawinen abgehen.
- Stufe 5 - sehr groß: Spontan sind viele große Lawinen auch in mäßig steilem Gelände zu erwarten.
Mehr Infos über Lawinen und wie man die Lage erkennt, gibt es in dem DAV-Flyer "Lawinen Checkliste".
Welche Straßen sind gesperrt?
Die Situation auf den Straßen in den österreichischen Bergregionen, der Ostschweiz nördlich des Alpenhauptkamms und dem bayerischen Alpenvorland ist angespannt – ebenso im Schwarzwald, Bayerischen Wald, Fichtelgebirge, Erzgebirge und Harz.
Einige Straßen sind gesperrt, vorübergehend unpassierbar oder nur mit Schneeketten zu befahren. Autofahrer können sich auf der Seite Alpenstraßeninfo des ADAC via Suchfunktion umfassend über die Straßenbedingungen informieren.
Außerdem erfahren Autofahrer in Echtzeit unter ADAC Maps, wo es sich gerade staut und welche Autobahnen gesperrt sind. Wer nicht auf das Internet zugreifen kann, hat die Möglichkeit, unter der Mobilfunk-Kurzwahl 22411 (Verbindungskosten je nach Netzbetreiber/Provider) Auskunft zu erhalten.
Auf der Seite des Österreichischen Automobil-, Motorrad- und Touringclubs (ÖAMTC) sind ebenfalls alle aktuellen Straßensperrungen, Straßenzustands- und Verkehrsmeldungen aufgelistet.
Worauf müssen Autofahrer achten?
Wer bei den aktuellen Bedingungen mit dem Auto unterwegs ist, sollte nicht nur über die aktuelle Lage im Bilde sein, sondern auch darauf achten, dass sein Auto winterfit ist. In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht.
So dürfen bei winterlichen Straßenverhältnissen wie etwa Schneematsch oder Eisglätte Autos nur auf geeigneten Winterreifen rollen. Der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) rät, sie ab einer Außentemperatur von dauerhaft sieben Grad oder weniger zu montieren.
Wer ohne entsprechende Bereifung unterwegs ist, dem drohen empfindliche Strafen – vor allem bei einem Unfall.
Für den Notfall sind Schneeketten empfehlenswert. Einige Autoclubs verkaufen oder vermieten Kettensätze. Dass diese ebenso greifbar bleiben wie etwa Scheibenfrostschutz oder Eiskratzer, sollte beim Bepacken bedacht werden.
Weiterhin gehört Leichtes nach oben, schwere Gegenstände weiter nach unten, damit der Schwerpunkt des Autos niedrig bleibt. "Ein Auto mit einem erhöhten Schwerpunkt ist ganz grausig zu fahren", sagt Andreas Keßler, Autoexperte des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB).
Das gilt auch für das Bepacken der Dachbox. Dort sollten leichte und sperrige Gegenstände wie Ski und Skistöcke platziert werden. "Die schwereren Sachen gehören in den Kofferraum."
Darüber hinaus gibt es Winter-Isoliermatten für die Scheiben und den Fußboden des Fahrerhauses. Mit speziellen Winterpaketen werden Wasser- und Abwassertanks beheizt, damit diese auch bei Minusgraden funktionieren. Die Heizung selbst sollte auch bei Abwesenheit angeschaltet bleiben, um ein Auskühlen zu vermeiden.
Wo können sich Bahnreisende erkundigen?
Bahnreisende können sich auf der Homepage der Bahn über Streckensperrungen und Reiseverzögerungen informieren. Derzeit beeinträchtigen Schneefälle vor allem auf einzelnen Regionalstrecken in den bayerischen Hochlagen den Zugverkehr.
Wo kann man sich über die Situation vor Ort informieren?
Der Skiurlaub ist gebucht, aber es besteht Unsicherheit über die Situation vor Ort? In diesem Fall helfen die Tourismusämter weiter. Sie wissen, welche Skigebiete möglicherweise vorrübergehend den Liftbetrieb eingestellt haben oder ob Loipen gespurt sind.
Ausführliche Informationen gibt es auch über die Bergfex Ski-App oder die Seite von Bergfex direkt. Hier können sich Wintersportler zum Beispiel über Pistenverhältnisse, Lawinenwarnstufe, Loipen, Wetterbericht und Liftbetrieb erkundigen.
Was müssen Wintersportler beachten?
Muss ein Skigebiet wegen Extremwetters schließen, bleiben Urlauber auf den Kosten für den Skipass sitzen. Skigebiete und Liftbetreiber schließen eine Erstattung wegen Schlechtwetters in der Regel in ihren Geschäftsbedingungen aus.
Der Skiverbund Ski amadé in Österreich erklärt beipielsweise: "Witterungsbedingte oder aus anderen technischen Gründen erforderliche Betriebseinstellungen von Anlagen, Pisten oder ganzen Skigebieten, Lawinengefahr, vorzeitige Abreise oder Unterbrechung begründen keinen Anspruch auf Entgelterstattung oder Gültigkeitsverlängerung."
Auch im Skigebiet Arlberg gibt es nach eigenen Angaben keine Ermäßigungen und Rückerstattung von Kosten bei zu viel Schneefall für den Betrieb der Lifte.
Pauschalurlauber, die ihren Winterurlaub über einen Reiseveranstalter gebucht haben, gehen ebenfalls leer aus. Auch der Veranstalter kann für das Wetter nicht garantieren. Es besteht kein Anspruch auf Minderung des Reisepreises und Schadenersatz.
Für eine Helikopterrettung in den Alpen können schnell mehrere Tausend Euro an Kosten zusammenkommen. Das gilt zum Beispiel, wenn die Bergrettung nach einem Lawinenunfall ausrückt.
Skifahrer können sich finanziell absichern, etwa durch Mitgliedschaften in verschiedenen Organisationen wie dem DAV. Bergungskosten bei Skiunfällen im Gebirge können auch bereits bei der privaten Unfallversicherung mitversichert sein. Für Reisen ins Ausland empfiehlt sich zudem grundsätzlich eine Auslandsreisekrankenversicherung, weil diese etwa auch den Rücktransport nach Deutschland bezahlt.
Welche Regelungen gelten für Hotelbuchungen?
Urlauber sind in der Regel auf die Kulanz des Hoteliers oder Vermieters angewiesen. Es gibt aber Sonderregeln. Bei den etwa 1.400 Mitgliedern der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV) gilt: Ist die Anreise an den Urlaubsort oder in das gebuchte Hotel unmöglich, dürfen keine Stornokosten berechnet werden.
Es reiche aber nicht, dass Urlauber zum Beispiel eine gesperrte Straße umfahren müssen oder die Anreise wegen Schneefalls lediglich mühsam sei. Auch wenn die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich ist, entfällt die kostenlose Stornierungsregel.
Ist ein Gast umgekehrt an der Abreise gehindert, habe er die Mehrkosten für die Verlängerung des Aufenthaltes selbst zu tragen, so die ÖHV. Hat der Hotelier andere Vereinbarungen mit dem Gast getroffen, gelten diese.
Wurde der Skiurlaub samt Anreise bei einem Veranstalter gebucht, kann der Reisende dagegen vor Abreise den Vertrag wegen höherer Gewalt kündigen, wenn der Wintersportort komplett unerreichbar ist. Er bekommt dann das Geld für die Reise zurück.
Was Arbeitnehmer wissen müssen
Arbeitnehmer müssen außerdem mit Lohnkürzungen rechnen, wenn sie nicht rechtzeitig aus dem Winterurlaub zurückkommen. Beschäftigte fehlen dann unentschuldigt, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. "Arbeitnehmer müssen also in Kauf nehmen, dass sie für die Tage, an denen sie nicht am Arbeitsplatz erschienen sind, auch keine Vergütung bekommen."
Auf höhere Gewalt können sich Arbeitnehmer nicht berufen. Denn grundsätzlich gilt: "Das Wegerisiko liegt beim Arbeitnehmer", wie Oberthür erläutert. Das heißt: Er ist dafür verantwortlich, rechtzeitig am Arbeitsplatz zu sein - auch bei Stau oder Unwetter. Angestellte können dann aber mit dem Chef aushandeln, ihren Urlaub nachträglich zu verlängern. So umgehen sie mögliche Lohnkürzungen.
Sanktionen wie eine Abmahnung müsse ein Arbeitnehmer aber in der Regel nicht befürchten, da er das Zuspätkommen nicht selbst verschuldet hat. (fab)
Verwendete Quellen
- ADAC
- Österreichischen Automobil-, Motorrad- und Touringclubs
- dpa
- Deutscher Alpenverein
- Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik
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