Allianz-Chef Oliver Bräte hatte Anfang der der Woche vorgeschlagen, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für den ersten Tag der Krankmeldung zu streichen. Arbeitsminister Heil weist das zurück.

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Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) stellt sich gegen Forderungen nach einer Streichung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für den ersten Tag einer Krankmeldung.

"Wer krank gemeldete Beschäftigte unter den Generalverdacht des Blaumachens stellt, hat ein verzerrtes Bild von den arbeitenden Menschen in diesem Land", sagte Heil dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND, Donnerstagsausgaben).

Heil: "Die Deutschen sind keine Drückeberger"

"Die Deutschen sind keine Drückeberger und Faulenzer", sagte er weiter. "Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall einzuschränken, wird es mit mir und der SPD nicht geben."

Besonders Arbeitnehmer mit niedrigen Einkommen würden unter einer Wiedereinführung des Karenztages leiden, warnte Heil. "Es würde die Menschen hart treffen, die tatsächlich krank sind und die einen geringen Lohn haben, vor allem Frauen", sagte Heil. "Deshalb ist das der falsche Weg."

Ein Arbeitgeber, der den Verdacht habe, dass jemand blau mache, könne auch ab dem ersten Tag das Vorlegen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen, sagte Heil. "Wer beim Blaumachen erwischt wird, muss außerdem mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen."

Heil sagte dem RND, wenn einzelne das System ausnutzten, müsse dagegen gezielt vorgegangen werden. "Ich habe kein Verständnis für Blaumacher", betonte der SPD-Politiker.

Krankenstand in Deutschland im internationalen Vergleich hoch

Allianz-Chef Bäte hatte vorgeschlagen, den Karenztag wieder einzuführen. So würden Arbeitnehmer die Kosten für den ersten Krankheitstag selbst tragen. Der Konzernchef verwies Anfang der Woche im "Handelsblatt" darauf, dass Arbeitnehmer in Deutschland mittlerweile im Schnitt 20 Tage pro Jahr krank seien, während der EU-Schnitt bei acht Krankheitstagen liege.

Bäte hat damit eine Debatte über den Krankenstand in Deutschland angestoßen. Dieser liegt statistisch im internationalen Vergleich hoch. In der Bundesrepublik gilt - anders als in einigen anderen Ländern - seit Jahrzehnten die Lohnfortzahlung ab dem ersten Krankheitstag. (dpa/afp/bearbeitet von pak)

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