Sind Belegschaftsvertreter bei VW zu gut bezahlt worden? Bernd Osterloh, mächtiger Betriebsratschef des Autokonzerns, steht im Mittelpunkt von gesonderten Ermittlungen. Der Vorwurf: Mitwirkung am "Zustandekommen der mutmaßlich unrechtmäßigen Vergütungsvereinbarungen".
Die Ermittlungen gegen ehemalige VW-Vorstände wegen mutmaßlich unrechtmäßiger Vergütung von Betriebsräten könnten auch für Bernd Osterloh ungemütlich werden. Gegen den Betriebsratschef laufen gesonderte Ermittlungen wegen des Verdachts der Beihilfe zur Untreue, sagte Christian Wolters von der Staatsanwaltschaft Braunschweig am Dienstag. Es gehe aber nicht um einen Vorteil für Osterloh, sondern um die Gehälter anderer Betriebsratsmitglieder. "Der Beschuldigte soll insoweit am Zustandekommen der mutmaßlich unrechtmäßigen Vergütungsvereinbarungen mitgewirkt haben", hieß es seitens der Ermittlungsbehörde.
Über das gesonderte Verfahren hatte zunächst das "Handelsblatt" berichtet. Die Ermittler prüfen nach eigenen Angaben bereits seit 2016, ob Manager Arbeitnehmervertretern zu hohe Gehälter genehmigt haben. Die Ermittlungen gegen Osterloh sind dem Sprecher Wolters zufolge zunächst in dem Hauptverfahren geführt und später abgetrennt worden.
Osterloh sieht sich zu Unrecht beschuldigt
Die Tatsache, dass Osterloh auch als Beschuldigter geführt wird, ist nach Betriebsratsangaben seit rund einem halben Jahr bekannt. Osterloh habe über seinen Verteidiger Akteneinsicht beantragt und werde zu möglichen gegen ihn gerichteten Vorwürfen Stellung nehmen, sagte ein Sprecher des Konzernbetriebsrates. Osterloh sei zu den Vorwürfen bisher noch nicht vernommen worden. Für ihn stehe aber fest, dass ihm an keiner Stelle ein Vorwurf zu machen sei, sagte der Sprecher.
Als Reaktion auf den Anfangsverdacht gegen Top-Manager und Durchsuchungen von Steuerfahndern hatte Volkswagen Ende 2017 die Gehälter führender Belegschaftsvertreter vorerst gedeckelt. Die Konzernspitze wollte angesichts strafrechtlicher Ermittlungen auf Nummer sicher gehen und ihr Leitungspersonal vor Risiken schützen. "Wir bedauern, dass Mitglieder unseres Betriebsrats und Vertreter des Unternehmens dieser Situation ausgesetzt sind", sagte der damalige Vorstandschef Matthias Müller und kündigte an, eine rechtliche Klärung anzustreben.
Abhängig vom Hauptverfahren
Im Mai dieses Jahres wurde bekannt, dass Volkswagen Osterloh und weiteren Betriebsräten nach der vorübergehenden Gehaltskürzung wieder übertarifliche Bezüge zahlt. Arbeitnehmervertreter und Unternehmen hätten vor dem Arbeitsgericht Braunschweig einen entsprechenden Vergleich geschlossen, hieß es dazu vom Betriebsrat. Mit einem Abschluss der Ermittlungen ist aber nicht vor Ende August 2019 zu rechnen, wie Staatsanwaltschaftssprecher Wolters am Dienstag betonte.
Zur Einordnung der Rolle Osterlohs in dem Verfahren sagte Wolters: "Die im Raum stehenden Vorwürfe gegen den Betriebsratschef sind von untergeordneter Bedeutung und wiegen rechtlich weniger schwer." Der Ausgang der Ermittlungen gegen Osterloh hänge deshalb auch direkt vom Ergebnis des Hauptverfahrens ab. "Sollten sich die Hauptbeschuldigten nicht strafbar gemacht haben, würde automatisch auch eine Strafbarkeit des Betriebsrates entfallen", erläuterte Wolters. (dpa/best)
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