• Facebook gibt nach jahrelangen Problemen die Gesichtserkennungs-Funktion auf
  • Vor allem in Europa war das Online-Netzwerk mit der Funktion auf Widerstand von Datenschützern gestoßen.
  • 2020 zahlte Facebook mehr als eine halbe Milliarde Dollar, um eine Klage im US-Bundesstaat Illinois beizulegen.

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Facebook schafft die Gesichtserkennungs-Funktion ab, mit der Nutzer automatisch in Fotos markiert werden konnten. Gespeicherte Daten zur Identifizierung der Gesichter von mehr als einer Milliarde Menschen werden gelöscht, wie das Online-Netzwerk am Dienstag ankündigte. In der Gesellschaft gebe es Sorgen um den Einsatz von Gesichtserkenungs-Technologien - und Regulierer seien immer noch dabei, Regeln dafür zu entwickeln, hieß es zur Begründung.

Zuletzt mussten die Nutzer bereits ausdrücklich zustimmen, damit ihre Namen in Fotos den Facebook-Freunden automatisch angezeigt wurden. Vor allem in Europa war das Online-Netzwerk mit der Gesichtserkennung auf Widerstand von Datenschützern gestoßen.

Facebook sehe weiter Einsatzmöglichkeiten für die Technologie etwa für die Anmeldung bei einem Account oder das Entsperren eines Geräts, hieß es weiter. Daran werde weiter gearbeitet - mit gebührender Transparenz für die Nutzer. Auch zur Identifizierung bei Finanzdiensten könne die Gesichtserkennung nützlich sein. Facebook arbeitet unter anderem an einem digitalen Portemonnaie für die beim Konzern entwickelte Digitalwährung Diem, die ursprünglich unter dem Namen Libra bekannt war.

Facebook bezahlte 2020 viel Geld, um eine Klage beizulegen

Mit der Einstellung der Funktion werden auch in bisherigen Fotos keine Namen mehr angezeigt, betonte Facebook. Für Nutzer, die die Funktion nicht aktiviert hätten, ändere sich nichts, da auch keine Daten zur Gesichtserkennung gelöscht werden müssten.

Die Funktion hatte Facebook bereits mehrfach Probleme eingebracht. So zahlte der Konzern im vergangenen Jahr mehr als eine halbe Milliarde Dollar, um eine Klage im US-Bundesstaat Illinois beizulegen. Der Staat hat seit 2008 ein Gesetz, das das Sammeln biometrischer Daten ohne Einverständnis der Betroffenen verbietet. Die Kläger warfen Facebook vor, es mit der Erstellung von Profilen zur Erkennung der Gesichter in Fotos verletzt zu haben.

Die Ausbreitung von Technologie zur Gesichtserkennung wurde in den vergangenen Jahren zunehmend kritisch gesehen. Dazu trug auch die Firma Clearview AI bei, die eine gewaltige Datenbank auf Basis öffentlich verfügbarer Fotos aus Online-Netzwerken und Diensten wie Instagram zusammenstellte. Clearview AI bietet seine Dienste nach eigenen Angaben ausschließlich der Polizei und anderen Sicherheitsbehörden an. Ihre Methoden der Datensammlung verstärkten jedoch die Sorge vor einer unkontrollierten Ausbreitung der Technologie. Facebook und andere Dienste versuchen, dem Herunterladen von Bildern in großen Mengen einen Riegel vorzuschieben. Firmen wie Clearview gelang es jedoch immer wieder, die Maßnahmen zu umgehen.  © dpa

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