Berlin - Das Bundesarbeitsministerium setzt auch nach neuen Vorschlägen von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) auf eine gemeinsame Umsetzung strenger Lieferkettenregeln in Deutschland. Habeck hatte vor Familienunternehmen vorgeschlagen, das deutsche Lieferkettengesetz für rund zwei Jahren auszusetzen.
Ein Sprecher von Arbeitsminister
"Auch die Umsetzung der europäischen Richtlinie soll so bürokratiearm wie möglich erfolgen", sagte er. Gemeinsam mit dem Wirtschaftsressort werde das Arbeitsministerium in diesem Sinne Gespräche mit der Wirtschaft führen.
Habeck will Gesetz pausieren lassen
Heils Sprecher sagte, Ziel seien eine möglichst einfache und praxisnahe Umsetzung des Lieferkettengesetzes und der entsprechenden EU-Lieferkettenrichtlinie sowie die Sicherung wirksamen Menschenrechtsschutzes. "Darüber hinausgehende Pläne sind dem Bundesarbeitsministerium nicht bekannt."
Habeck hatte betont: "Der Schutz von Menschenrechten und Umweltstandards wird nur dann erfolgreich sein, wenn Vorgaben auch bei den Unternehmen Akzeptanz finden." Die vielen deutschen Unternehmen, die sich schon seit Jahren mit erheblichen Ressourcen für Menschenrechtsschutz in ihren Lieferketten engagierten, verdienten das Vertrauen der Regierung.
Grünen-Chef Omid Nouripour sagte: "Das Lieferkettengesetz ist etwas, wofür wir sehr gekämpft haben, auch europäisch." Das europäische und das deutsche Gesetz seien nun aber nicht in allen Details vereinbar. Wirtschaftsminister Habeck habe zu Recht darauf hingewiesen, dass man das miteinander passend machen müsse. Damit, den Unternehmen auch Planungssicherheit zu geben, mache Habeck seinen Job. Das treffe bei den Grünen auf Zustimmung.
Sanktionen für Kinderarbeit
Das deutsche Lieferkettengesetz ist bereits in Kraft, eine vergleichbare EU-Richtlinie muss erst noch in nationales Recht übertragen werden. Die EU-Staaten haben dafür nun gut zwei Jahre Zeit. Dann sollen große Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren.
Einer der größten Unterschiede zwischen dem deutschen Gesetz und der EU-Richtlinie ist die Haftbarkeit. Im deutschen Gesetz ist ausgeschlossen, dass Unternehmen für Sorgfaltspflichtverletzungen haftbar sind - die EU-Regelung lässt das zu.
SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich hatte Habecks Vorschlag bereits abgelehnt. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte sich dagegen erfreut gezeigt. © Deutsche Presse-Agentur
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