Vor dem Oberlandesgericht Braunschweig beginnt am Montag ein Musterverfahren gegen Volkswagen. Nach dem Dieselskandal fordern Aktionäre Schadenersatz in Milliardenhöhe. Musterklägerin ist die Sparkassen-Fondstochter Deka Investment.

Mehr aktuelle News finden Sie hier

Am Montag beginnt vor dem Oberlandesgericht Braunschweig ein Kapitalanleger-Musterverfahren gegen Volkswagen (VW).

Die Anleger werfen dem Konzern vor, sie zu spät über den Abgasbetrug bei Dieselfahrzeugen informiert und ihnen damit massive Verluste an den Börsen beschert zu haben. Zeitweise verloren die Vorzugspapiere des Konzerns fast die Hälfte ihres Werts.

Laut Gesetz müssen Nachrichten, die den Firmenwert beeinflussen können, umgehend ("ad hoc") veröffentlicht werden. Das habe Volkswagen versäumt, ist sich Andreas Tilp, Anwalt der Musterklägerin Deka Investment, sicher.

Insgesamt machen die Kläger, vor allem institutionelle Investoren, Forderungen von fast neun Milliarden Euro geltend. Im Musterverfahren selbst liegt der Streitwert bisher bei knapp vier Milliarden Euro.

Rund 1.670 Klagen liegen vor

Das Verfahren findet nach dem sogenannten Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) statt, das Anlegern die gemeinsame Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtern soll.

Musterkläger ist die Sparkassen-Fondstochter Deka Investment, Musterbeklagter ist neben der Volkswagen AG auch der Haupteigentümer des Wolfsburger Konzerns, die Porsche Automobil Holding SE.

Laut Klägeranwalt Tilp fordert allein die Sparkassen-Fondstochter mehr als 200 Millionen Euro. Die weiteren Verfahren - rund 1.670 Klagen liegen vor - ruhen bis zum Ergebnis in dem Prozess.

Die mündliche Verhandlung läuft am Montag ab 10 Uhr. Die entscheidende Frage ist: Hat VW die Märkte rechtzeitig über die Affäre rund um millionenfachen Betrug mit manipulierten Dieselmotoren informiert?

Wer wusste wann was bei VW?

Nach Einschätzung von VW-Rechtsanwalt Markus Pfüller wird es in dem Verfahren zunächst um den weiteren Fahrplan gehen, dazu werde das Gericht seine Vorstellungen mitteilen.

Geklärt werden müsse vor allem, welche inhaltlichen Schwerpunkte das Gericht setzen wolle, daraus ergebe sich dann, zu welchen Sachverhalten möglicherweise auch Zeugen gehört würden. Bislang hat das Gericht 13 Verhandlungstage bis Ende des Jahres angesetzt.

In dem Mammut-Verfahren dürfte es auch um die wohl spannendste Frage zum Abgas-Skandal gehen: Wer wusste wann was im VW-Konzern?

Nach Einschätzung von Anwalt Tilp betrifft das nicht allein den früheren Konzernlenker Martin Winterkorn und die Vorstandsebene - auch wenn Manager der Ebene darunter Mitwisser waren, werde dies dem Konzern zugerechnet.

VW weist Vorwürfe zurück

Volkswagen stellte mit der Ende Februar eingereichten Klageerwiderung vor allem klar: Es gab aus Sicht des Konzerns keine konkreten Anhaltspunkte für eine Kursrelevanz der Affäre, bis die US-Umweltbehörden am 18. September 2015 unerwartet mit ihren Anschuldigungen an die Öffentlichkeit gingen.

Erst von Mai 2015 an verdichteten sich auch auf der Führungsebene des Konzerns die Hinweise darauf, dass es "ein Problem mit US-Behörden wegen Emissionen" gebe.

Hintergrund war, dass die Behörden die Zulassung von Dieselfahrzeugen des Modelljahres 2016 von einer plausiblen Erklärung der Stickoxidwerte der im Markt befindlichen Fahrzeuge abhängig machten.

Dann kam der vielzitierte "Schadenstisch" am 27. Juli 2015 mit unter anderem dem damaligen Vorstandschef Martin Winterkorn: Nicht mitgeteilt worden sei dort aber, dass es um eine nach US-Recht unzulässige Abschalteinrichtung ("defeat device") der Abgasreinigung gehen könne. Das geht aus der Klageerwiderung hervor.

Erste Mitteilung im September

Im September kam es nach Einschätzung der VW-Juristen dann zu einem Paradigmenwechsel: Damals veröffentlichten die US-Behörden ihre "Notice of Violation" - für den Vorstand unerwartet und im Gegensatz zur bisherigen Bußgeld- und Verwaltungspraxis.

Am 22. September verschickte VW die erste "ad hoc"-Mitteilung und gab bekannt, rund 6,5 Milliarden Euro für die Bewältigung zur Seite zu legen.

Tilp dagegen betont, spätestens im Juni 2008 sei Volkswagen bekannt gewesen, dass die strengen US-Vorgaben zum Stickoxidausstoß nicht eingehalten werden könnten. Danach habe VW betrogen - und weil die Anleger das nicht wussten, hätten sie Aktien zu teuer gekauft.

Unmittelbar vor Auftakt des Musterverfahrens treten beide Seiten selbstbewusst auf: "Uns schreckt nichts von den Argumenten", sagte Tilp. Er kündigte an, dass das Verfahren ohnehin zum Bundesgerichtshof gehen werde, "egal, wer gewinnt oder verliert".

VW-Rechtsanwalt Pfüller betonte, in dem Verfahren gehe es ausschließlich darum, ob Volkswagen seine Veröffentlichungspflichten gegenüber Aktionären und dem Kapitalmarkt erfüllt habe: "Wir sind davon überzeugt, dass dies der Fall ist."

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) geht davon aus, dass der Abgasskandal VW noch sehr lange beschäftigen wird.

"Bis das letzte Gerichtsverfahren auf der Welt zum Abgasskandal beendet ist, werden noch viele Jahre ins Land gehen", sagte Weil, der im VW-Aufsichtsrat sitzt, den Zeitungen der Funke Mediengruppe. (ff/dpa/afp)

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.