Menschen mit Zweitwohnung müssen künftig nicht mehr den doppelten Rundfunkbeitrag zahlen. Das ist die für Privatpersonen wohl wichtigste Neuerung nach dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

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Die bisherige Regelung verstoße gegen den Grundsatz der Belastungsgleichheit; Betroffene können ab sofort einen Antrag auf Befreiung von dem zweiten Beitrag stellen - in einigen wenigen Fällen sogar rückwirkend.

Doch was muss man noch zu dem Urteil wissen? Wir haben die Antworten auf die wichtigsten Fragen für Sie zusammengestellt.

Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag und was bringt er den Sendeanstalten ein?

Der Rundfunkbeitrag beträgt im Moment für Privatpersonen pro Wohnung 17,50 Euro monatlich. Er ist die wichtigste Einnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio. 2017 kamen knapp acht Milliarden Euro zusammen. Rund 90 Prozent dieses Geldes stammt von Privatleuten.

Was war die größte Kritik am bestehenden Modell?

Seit 2013 wurde der Beitrag pro Wohnung erhoben - unabhängig davon, wie viele Menschen dort leben und ob es überhaupt einen Fernseher oder ein Radio gibt.

Die Kläger führten unter anderem an, dass dieses System ungerecht sei und ein Single unter dem Strich stärker belastet werde als jemand, der mit mehreren Leuten in einer Wohngemeinschaft lebe.

Wer hatte gegen den bisherigen Rundfunkbeitrag geklagt?

Insgesamt hatten vier Parteien geklagt, darunter auch der Autoverleiher Sixt, den jeder Mietwagen einen Drittel-Beitrag kostet. Abhängig von der Zahl der Mitarbeiter muss das Unternehmen zusätzlich für jeden Standort Beiträge entrichten.

Das halten die Richter für verfassungsgemäß: Unternehmen hätten aus den Rundfunkangeboten einen wirtschaftlichen Nutzen, denn sie könnten damit Mitarbeiter wie Kunden informieren und unterhalten.

Im Auto laufe beispielsweise der Verkehrsfunk. Bei Mietwagen sei das Radio auch ein Preisfaktor. Davon profitiere Sixt.

Was wird sich nach dem Urteil ändern?

Die Höhe des Beitrags bleibt gleich, ebenso wie die Tatsache, dass er an die Wohnung - unabhängig von der Zahl der dort lebenden Personen - geknüpft ist. Das halten die Richter nach wie vor für vertretbar.

Nicht jedoch die Tatsache, dass jemand mit zwei oder mehr Wohnsitzen mehr als einen Beitrag zahlen soll. Die Begründung: Man könne den Rundfunk nur einmal nutzen. Auch das Argument der Verwaltungsvereinfachung ließen die Richter nicht gelten.

Wann treten die Neuerungen in Kraft?

Der Gesetzgeber muss bis spätestens Ende Juni 2020 nachbessern. Nach dem Willen der Bundesländer soll die Umstellung bald beginnen.

"Die Länder werden die ihnen vom Gericht übertragene Aufgabe zügig angehen", erklärte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD), die die Rundfunkpolitik der Länder koordiniert.

Was bedeutet das Urteil nun für Menschen mit mehr als einer Wohnung?

Die können sich auf Entlastung freuen. Die Länder haben zwar bis Mitte 2020 Zeit, um die Regelung nachzubessern (s.o.). Wer für seine Hauptwohnung den Rundfunkbeitrag zahlt, kann aber ab sofort einen Antrag stellen und sich von weiteren Beiträgen befreien lassen.

Geld, das seit 2013 kassiert wurde, gibt es allerdings nicht mehr zurück. Nur Beitragszahler, die noch einen Widerspruch gegen ihren Bescheid laufen haben, können sich rückwirkend befreien lassen.

Auf wie viel Geld werden die Sender nun verzichten müssen?

Das ist noch nicht genau beziffert. Die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) geht von moderaten Einbußen aus, da es nur um einen kleineren Personenkreis gehe.

Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer in Bernau bei Berlin teilte mit, das Urteil komme vor allem Zehntausenden Besitzern der vor allem im Osten verbreiteten Datschen entgegen. (dh/dpa)

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