An diesem Freitag tritt die zweite Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Deutschland in Kraft. Geschaffen wird unter anderem eine Aufenthaltsmöglichkeit für Ausländer aufgrund berufspraktischer Erfahrung. Menschen aus Drittstaaten können künftig bereits dann in Deutschland arbeiten, wenn sie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss haben.
Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) sagte der Deutschen Presse-Agentur in Berlin: "Fachkräfte mit Abschluss und Berufserfahrung können dann auch ohne vorheriges Anerkennungsverfahren einreisen und in Deutschland arbeiten." Innenministerin Nancy Faeser und Arbeitsminister Hubertus Heil (beide SPD) werteten die Neuregelungen als einen wichtigen Baustein, um der Fachkräftelücke in Deutschland etwas entgegenzusetzen. © dpa
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