Häufige Fragen zum Thema
Die Rufnummernmitnahme bietet den Vorteil, dass Sie nicht alle Kontakte über Ihre neue Handynummer informieren müssen. Die Weiternutzung Ihrer Rufnummer bei Ihrem neuen Anbieter steht Ihnen gesetzlich zu, sofern dieser Ihnen die Möglichkeit der Rufnummernmitnahme vertraglich zusichert.
Den sogenannten Portierungsauftrag zur Rufnummernmitnahme erteilen Sie dann in der Regel bei Ihrem neuen Anbieter, der die Portierung mit dem bisherigen Anbieter abstimmt. Achten Sie dabei auf die exakte Übereinstimmung Ihrer Daten beim bisherigen und beim neuen Anbieter.
Online-Vergleichsportale bieten Ihnen einen guten Überblick über die verschiedenen Angebote und Tarife. Manchmal erhalten Sie bei Abschluss über diese Portale sogar noch einen attraktiven Bonus. Aber Achtung: Vertrauen Sie auf namhafte Portale und ignorieren Sie bezahlte Platzierungen im Anbietervergleich.
Je nach Ihren persönlichen Bedürfnissen sollten Sie folgende Eckdaten bei Ihrem Vergleich berücksichtigen: Datenvolumen zum mobilen Surfen, Flatrates ins Fest- oder Mobilfunknetz, Netz des jeweiligen Anbieters (für gute Netzabdeckung und störungsfreie Nutzung Ihres Geräts) und Kündigungsfristen bzw. Vertragslaufzeiten.
Die Kündigung Ihres Handyvertrags können Sie am einfachsten online über Ihren Online-Account vornehmen. Alternativ ist auch eine Kündigung über den Postweg möglich. Achten Sie darauf, dass Sie in Ihrem Schreiben Ihre Rufnummer, Vertragsnummer und den gewünschten Beendigungszeitpunkt nennen.
Falls Sie Ihren Anbieter wechseln möchten, kann dieser den bisherigen Vertrag für Sie kündigen. Möchten Sie stattdessen zu einem neuen Anbieter wechseln, kann dieser die Kündigung für Sie übernehmen. Üblicherweise können Sie den Startzeitpunkt des neuen Vertrags selbst wählen und so an die Kündigungsfristen Ihres alten Vertrags anpassen.