Vorlage für Kündigung Mietvertrag

Tipps zum Thema "Wohnung kündigen"

Hilfreiche Vorlagen & Musterschreiben in Ihrem WEB.DE Online Office

Vorlage für Kündigung Mietvertrag

Wer den Umzug in ein neues Zuhause plant, sollte einiges beachten, damit die Kündigung der bisherigen Wohnung reibungslos abläuft. Dabei gibt es nämlich einige Fristen und Formalitäten zu berücksichtigen.

Alles Wichtige zu diesem Thema haben wir Ihnen im Folgenden zusammengefasst, inklusive kostenloser Mustervorlagen für Ihr Kündigungsschreiben.

Auf einen Blick

  • In der Regel beträgt die Kündigungsfrist für Mietwohnungen oder -häuser 3 Monate zum Monatsende.
  • In diesem Kündigungsschreiben sollten der Stichtag der Kündigung, natürlich die Adresse der zu kündigenden Wohnung, Ihre Kontaktdaten, Ort und Datum sowie die Unterschriften aller im Mietvertrag aufgeführten Personen enthalten sein.
  • Eine solche Kündigung ist nur in schriftlicher Form rechtswirksam, nicht per E-Mail o. ä. Besondere Sicherheit bietet die Zusendung per Einschreiben mit Rückschein, da hier der Vermieter oder die Vermieterin den Empfang schriftlich bestätigt.

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Beim Kündigungs­schreiben sollten Sie beachten:

  • Welche Wohnung möchten Sie kündigen? Eine genaue Angabe der Adresse verhindert Missverständnisse.
  • Die Adresse des Vermieters bzw. der Vermieterin sollte auch im Kündigungsschreiben enthalten sein, nicht nur auf dem Briefumschlag.
  • Geben Sie unbedingt den Stichtag an, zu dem Sie kündigen möchten, natürlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist.
  • Am besten nennen Sie auch Ihre künftige Adresse, falls Rückfragen auftreten sollten – z. B. wegen der Nebenkostenabrechnung oder Rückerstattung der Mietkaution.
  • Falls Sie fristlos kündigen, müssen die rechtsrelevanten Gründe hierfür ebenfalls im Kündigungsschreiben enthalten sein.
  • Außerdem sollten alle im Mietvertrag genannten Personen die Kündigung unterschrieben haben.

Eine Vorlage zur Kündigung Ihres Mietverhältnisses finden Sie im WEB.DE Online Office:

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Kündigungsarten

Ordentliche oder fristlose Kündigung

Es gibt verschiedene Arten der Kündigung, wobei die fristgerechte Kündigung wohl die häufigste ist. Daneben kann eine Kündigung aber auch fristlos erfolgen oder auf Grundlage eines Sonderkündigungsrechts.

Fristgerecht

Von einer fristgerechten Kündigung spricht man, wenn die gesetzliche oder im Mietvertrag vereinbarte Kündigungsfrist von in der Regel 3 Monaten zum Monatsende eingehalten wird. Der Grund für eine fristgerechte Kündigung ist in den meisten Fällen ein Umzug in eine neue Wohnung.


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Fristlos

Unter Umständen können der Zustand der Mietwohnung oder andere Umstände auch zu einer fristlosen Kündigung berechtigen. Dabei sollte belegt werden, warum eine Fortführung des Mietverhältnisses für Sie unzumutbar ist. Gründe hierfür sind im § 543 BGB geregelt und können sein:



  • Heizung kaputt, Türschloss defekt, Wasseranschlüsse gesundheitsgefährdend oder andere bauliche Mängel
  • Feuchte Wände, Schimmel, Wasserschäden, die nicht beseitigt werden
  • Missachtung der Privatsphäre durch unangemeldetes und unberechtigtes Betreten der Wohnung des Vermieters oder der Vermieterin


Sonderkündigung

Die Voraussetzung für eine Sonderkündigung sind in den Paragraphen §§§ 555, 558 und 559 geregelt. Dazu zählen Fälle wie:



  • Eine geplante Modernisierung der Wohnung, falls Sie als Mieter den dadurch entstehenden Schmutz, Lärm oder andere Beeinträchtigungen nicht in Kauf nehmen möchten
  • Eine Anpassung an die lokale Vergleichsmiete durch den Vermieter oder die Vermieterin

Kündigungsfristen

Kündigungsfristen für Mietverträge

Die gesetzliche Regelung für die Kündigung von Mietobjekten sieht in der Regel eine Frist von 3 Monaten zum Monatsende vor.

Allerdings kann in einem Mietvertrag auch eine Befristung oder eine Mindestmietdauer enthalten sein, die die Kündigungsfrist abweichend von der gesetzlichen Regelung bestimmt.

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Kündigungsform

Einschreiben, E-Mail oder Fax?

Auch bei der Art der Mietkündigung sollte man diese unbedingt per Briefpost versenden. Sehr empfehlenswert ist dabei das Einschreiben mit Rückschein, da der Vermieter bzw. die Vermieterin dabei den fristgerechten Empfang durch eine Unterschrift bestätigen muss.

Rechtlich nicht wirksam sind Kündigungen per Fax oder per E-Mail.

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Mietvertrag kündigen

Häufig gestellte Fragen

Darf der Vermieter bzw. die Vermieterin während der Kündigungsfrist die Wohnung betreten?

Damit die Wohnung nach dem Kündigungstermin weitervermietet werden kann, hat der Vermieter bzw. die Vermieterin unter gewissen Umständen das Recht, die Wohnung zu betreten, bspw. für Besichtigungstermine mit potenziellen Nachmietern oder -mieterinnen. Allerdings muss er den Termin für eine solche Besichtigung etwa 3 Tage im Voraus ankündigen und mit Ihnen absprechen. Bei Nichtberufstätigen verkürzt sich diese Ankündigungsfrist auf 24 Stunden.

Wie und wann wird die Mietkaution zurückbezahlt?

Hierfür gibt es keine gesetzlichen Regelungen, das Mietrecht sieht hierfür lediglich "so schnell wie möglich" vor. Zuvor hat der Vermieter bzw. die Vermieterin das Recht zu prüfen, ob ggf. Ansprüche gegenüber der Mietpartei bestehen, sei es durch entstandene Schäden in der Wohnung, Mietrückstände o. ä.

Maximal 6 Monate gelten dazu als angemessen.

Wann kann ich meine Kaution zurückfordern?

Nach Ablauf von sechs Monaten sollten Sie Ihren Ex-Vermieter bzw. Ihre Ex-Vermieterin schriftlich daran erinnern, Ihnen die Mietkaution zurückzuzahlen. Setzen Sie eine Frist zur Rückgabe und verweisen Sie auf das Übergabeprotokoll (falls vorhanden).

Muss die Wohnung bei Auszug renoviert werden?

Diese Frage hängt von der Regelung im Mietvertrag ab. War die Wohnung bei Einzug unrenoviert, so sind Sie auch nicht zu einer Renovierung bei Auszug verpflichtet. War die Wohnung jedoch bspw. frisch gestrichen, als Sie eingezogen sind, so müssen auch Sie bei Auszug streichen. Grundsätzlich gilt, dass Sie die Wohnung in genau dem Zustand verlassen sollten, in dem Sie sie bezogen haben.

Mit wie viel Vorlauf muss ich kündigen?

Im Normalfall beträgt die Kündigungsfrist für Mietwohnungen 3 Monate zum Monatsende. Ausnahmen bilden Mietverträge, die über eine Mindestmietdauer abgeschlossen wurden, sowie fristlose Kündigungen.

Was tun bei einer fristlosen Kündigung durch den Vermieter bzw. die Vermieterin?

Bevor Ihnen fristlos gekündigt werden kann, müssen Sie zunächst abgemahnt werden und die Möglichkeit erhalten, die Gründe für eine fristlose Kündigung zu beseitigen. Solche Gründe können hohe Mietschulden sein oder auch ein rechtswidriger Gebrauch der Wohnung.

Bei Mietschulden haben Sie das Recht auf eine Frist, in der Sie diese Schulden begleichen können. Gewöhnlich beträgt diese Frist 2 Monate. Bei Ausgleich der Schulden innerhalb dieser Frist wird die Kündigung der Wohnung unwirksam.