Namensänderung nach Scheidung

Sie wollen sich scheiden lassen? Oder sind gerade geschieden worden? Dann finden Sie hier wichtige Informationen rund um die Namensänderung. Plus Checkliste, damit Sie nichts vergessen.
Wie Sie Ihren Namen nach der Heirat ändern können, haben wir Ihnen in diesem Tipp gezeigt. Leider kann auch eine Scheidung Grund für eine (erneute) Namensänderung sein, deshalb hier nochmals alles Wichtige.
Lesen Sie organisatorische Tipps zum Thema Namensänderung – in puncto Bürokratie, Kosten und z. B. auch wie Sie am besten mit Ihrer E-Mail-Adresse umgehen.
 

Wie kann ich meinen Namen nach der Scheidung ändern?

Nach einer Scheidung ändert sich Ihr Nachname nur, wenn Sie dies beantragen. Wenn nicht, wird Ihr Nachname nicht geändert. Und Sie bekommen als Frau z. B. auch nicht automatisch Ihren alten Mädchennamen wieder.

Um eine Namensänderung zu beantragen, müssen Sie zunächst rechtskräftig geschieden sein.

Wo muss ich die Namensänderung beantragen?

Die Änderung der Namen wird vom Standesamt vorgenommen. Zuständig ist das Standesamt, in dem die Eheschließung stattgefunden hat. Ist das zuständige Standesamt zu weit entfernt (z. B. in einem anderen Bundesland), können Sie sich auch an das Standesamt Ihres Wohnortes wenden, dass den Antrag dann weiterleitet.

Sollten Sie aus verschiedenen Gründen nicht persönlich das Standesamt der Eheschließung aufsuchen können, informieren Sie sich, ob Sie zumindest den Antrag auf Namensänderung online stellen können.

Wichtig bei Eheschließung im Ausland:

Wurde im Ausland standesamtlich geheiratet, ist das Standesamt Ihres aktuellen Wohnsitzes zuständig. Falls dies nicht möglich ist, beispielsweise aufgrund eines fehlenden Wohnsitzes in Deutschland, ist das Standesamt in der Hauptstadt Berlin für Sie zuständig.

Informieren Sie sich, ob Sie die Namensänderung mit einem Online-Formular beantragen können oder ob Sie persönlich erscheinen müssen.
Nach der Antragstellung wird eine neue Namensurkunde ausgestellt, die persönlich beim Standesamt abgeholt werden muss.
Im Zuge einer Namensänderung nach Scheidung müssen bestimmte Formulare ausgefüllt werden.
Im Zuge einer Namensänderung nach Scheidung müssen bestimmte Formulare ausgefüllt werden.

Ist die Namensänderung an eine Frist gebunden?

In der Regel nicht. Um Ihren Namen zu ändern, muss lediglich der Scheidungsbeschluss rechtskräftig sein. Der Prozess der Namensänderung dauert ab der Scheidung bis zur Rechtsgültigkeit normalerweise einen Monat.
Hintergrund: Gegen den Scheidungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zustellung Beschwerde eingelegt werden, wenn nicht ein Rechtsmittelverzicht erklärt worden ist (§ 71 Abs. 1 FamFG).

Die Monatsfrist beginnt mit dem Tag, an dem der Scheidungsbeschluss per Post zugestellt wird. Beide Partner erhalten nach Ablauf der einmonatigen Widerspruchsfrist einen Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk. Danach können Sie ohne Weiteres Ihren Namen ändern lassen und die Namensänderung sollte nach Beantragung in wenigen Tagen erledigt sein.

Welche Unterlagen brauche ich für die Namensänderung nach der Scheidung?

Um Ihren Namen zu ändern, benötigt das Standesamt folgende Unterlagen von Ihnen:
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Scheidungsbeschluss mit Rechtsvermerk
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
Die beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister kann nur von dem Standesamt ausgestellt werden, das die Ehe zuerst eingetragen hat. Sie gibt Auskunft über die Daten der Eheleute, insbesondere über die in der Ehe verwendeten Familien- oder Ehenamen sowie über das Bestehen oder die Auflösung der Ehe.

Wie heißen meine Kinder, wenn mein Name nach der Scheidung geändert wurde?

Zunächst hat die Scheidung generell keinen Einfluss auf den Nachnamen der Kinder, denn zunächst behalten diese den gemeinsamen Nachnamen bzw. den Ehenamen.
Sollte ein Wunsch zur Namensänderung bei Ihrem Kind bestehen, können Sie dies beantragen. Zur Änderung des Nachnamens von Kindern nach der Scheidung der Eltern bedarf es jedoch der Einwilligung des geschiedenen Ehepartners.

Ist eine Namensänderung nach der Scheidung auch für das Kind möglich?

Grundsätzlich können Sie den Nachnamen Ihres Kindes ändern lassen, aber dafür sind einige Voraussetzungen erforderlich:
  • Das Kind muss noch minderjährig sein.
  • Das Kind wohnt bei dem Elternteil, das eine Namensänderung wünscht.
  • Dieses Elternteil hat das alleinige Sorgerecht.
  • Sofern es sich um ein geteiltes Sorgerecht handelt, muss das andere Elternteil der Namensänderung zustimmen.
  • Ab einem Alter von fünf Jahren muss das Kind der Namensänderung zustimmen.

Namensänderung nach Scheidung: Welche Rechte haben Ex-Partner?

Beide Partner können sich nach der Scheidung dazu entscheiden, ob sie ihre Geburtsnamen wieder annehmen möchten oder nicht. Alternativ dürfen beide Partner auch den Ehenamen fortführen.
Wichtig zu wissen ist auch, dass der Partner, dessen Nachname der Ehename geworden ist, den anderen zu keiner Namensänderung zwingen oder diese verlangen kann. Diese Entscheidung liegt jeweils bei den einzelnen Personen.

Besteht der Wunsch, den Familiennamen eines gemeinsamen Kindes zu ändern, hat der ehemalige Partner das Recht, die Namensänderung zu verweigern. Denn wie bereits oben beschrieben, müssen in der Regel beide leiblichen Eltern der Namensänderung des Kindes zustimmen. Hier kann aber das Familiengericht die Einwilligung ersetzen, wenn es dem Kindeswohl entspricht.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Das Standesamt erhebt in der Regel eine Bearbeitungsgebühr von ca. 25 Euro für eine Namensänderung nach einer Scheidung. Wenn Sie den Namen Ihres Kindes ändern wollen, wird eine Gebühr von ca. 35 Euro berechnet. Für eine Bescheinigung über die erfolgreiche Änderung des Namens ist eine Gebühr von ca. 10 Euro zu entrichten.

In der Regel ist es jedoch sinnvoller und ausreichend, eine neue Geburtsurkunde für das Kind beim Standesamt des Geburtseintrages zu beantragen.
Bitte beachten Sie, dass die Gebühren je nach Bundesland und Stadt variieren können.

Checkliste für die Namensänderung nach der Scheidung

Daran sollten Sie denken, wenn Sie sich für eine Namensänderung entschieden haben:

Beglaubigte Kopien: Falls erforderlich, lassen Sie sich beglaubigte Kopien der Urkunde über die Namensänderung nach der Scheidung ausstellen. Überlegen Sie, wie viele Behördengänge auf Sie zukommen und schätzen Sie ab, wie viele Kopien Sie benötigen werden.

Ausweis: Beantragen Sie Ihren neuen Personalausweis und weitere notwendige Dokumente beim zuständigen Bürgeramt. Auch der Reisepass sollte aktualisiert werden. Beides können Sie machen, nachdem die Scheidung rechtskräftig ist.
Wussten Sie schon? Genau wie bei der Namensänderung nach Hochzeit kann der Führerschein auf den alten Namen weiter benutzt werden, wenn der Personalausweis auf den neuen Namen mitgeführt wird.

Zulassungsstelle: Wenn Sie ein Auto besitzen, das auf Ihren Namen zugelassen ist, müssen Sie auch hier zeitnah nach der Scheidung den geänderten Namen in die Papiere eintragen lassen.

Finanzamt: Wenn Sie sich scheiden lassen, kann sich auch Ihre Steuerklasse ändern. Informieren Sie in jedem Fall das Finanzamt über Ihren neuen Namen.

Kontakte informieren: Teilen Sie wichtigen und offiziellen Institutionen mit, dass Sie Ihren Namen nach der Scheidung geändert haben. In der Regel können Sie dies heute per E-Mail oder digital über ein Kontaktformular tun und die Namensänderungsurkunde als digitale Kopie beifügen.

Hier finden Sie eine Liste mit wichtigen Kontakten, die Sie auf jeden Fall informieren sollten:
  • Arbeitgeber
  • Krankenkasse
  • Ämter (z. B. Arbeitsagentur, Kindergeldstelle etc.)
  • Vermieter
  • Stromversorger
  • Vertragspartner (z. B. Leasingverträge, Kabelanbieter, Mobilfunkanbieter etc.)
  • Bank
  • Versicherungen, Rentenversicherung
Lastschriften erneuern: Falls Sie anderen ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, beispielsweise für eine regelmäßige Spende oder einen Leasingvertrag, ist es wichtig, nach der Namensänderung bei der Bank auch die entsprechenden Dauerlastschriften zu aktualisieren.

Briefkastenschild: Damit an Ihren neuen Namen adressierte Post Sie auch tatsächlich erreicht, sollten Sie schnellstmöglich den Nachnamen am Briefkasten aktualisieren. Um sicherzustellen, dass Sie weiterhin Briefe erhalten, die an Ihren alten Namen adressiert sind, können Sie vorübergehend beide Namen am Briefkastenschild belassen oder, falls Sie sowieso umziehen, einen Nachsendeauftrag einrichten.

Wie ändere ich meinen Nachnamen in meinem WEB.DE E-Mail-Account?

In vielen Fällen ist der Name des Absenders (zumindest teilweise) Teil der E-Mail-Adresse. Die Adresse selbst können Sie nicht ändern, jedoch den zugehörigen Absendernamen, der dem Empfänger zusätzlich in der Absenderzeile angezeigt wird. Gehen Sie dazu einfach in Ihre Einstellungen in Ihrem WEB.DE Postfach und klicken Sie auf den Menüpunkt 'Absenderadresse'.

Hier können Sie Ihren neuen Absendernamen hinterlegen. Dieser wird dann in der Regel beim Empfänger im E-Mail-Programm angezeigt. Standardmäßig können Sie bei WEB.DE einstellen, dass Ihr Absendername zuerst angezeigt wird, so dass Ihre E-Mail-Adresse mit dem alten Namen nicht weiter auffällt.
 

Neuer Nachname? Einfach eine zweite kostenlose WEB.DE Adresse anlegen

Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, sich eine zweite E-Mail-Adresse bei WEB.DE unter Ihrem neuen Namen einzurichten. Diese ist kostenlos, genauso wie Ihre erste WEB.DE Adresse.
 
Wenn Sie ein Premium-Postfach haben
Sollten Sie einen WEB.DE Premium-Account besitzen, können Sie sich im Rahmen dessen auch eine weitere WEB.DE-E-Mail-Adresse direkt im selben Postfach zulegen. Diese können Sie dann jederzeit als Absenderadresse auswählen; die E-Mails von Ihrer "alten" E-Mail-Adresse und der "neuen" E-Mail-Adresse laufen dann alle übersichtlich in Ihrem gewohnten "alten" Posteingang zusammen.

 *Achtung: Die in diesem Artikel genannten Angaben insbesondere zu den Kosten und zur Rechtslage erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
 
Quellen:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/namensrecht/namensrecht-node.html Stand: 07.02.2024
https://www.familienrechtsinfo.de/scheidung/namensaenderung-scheidung/ Stand: 07.02.2024
https://familienrecht-jensen.de/namensaenderung-scheidung/  Stand: 07.02.2024
 
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