- Sie sollen EU-weit fälschungssicher und einheitlich werden: In den kommenden Jahren müssen alle Führerscheine eingetauscht werden.
- Das betrifft sowohl die grauen und rosafarbenen Papierführerscheine als auch die im Scheckkartenformat.
- Los geht es mit den ersten Papierführerscheinen, die bis zum 19. Januar 2022 abgegeben werden müssen.
- Nun fordern mehrere Bundesländer jedoch, die Frist für diese Führerscheine zu verlängern.
43 Millionen Führerscheine: So viele müssen insgesamt laut ADAC ab 2022 in fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden. Das betrifft zum einen die grauen und rosafarbenen Papierführerscheine - das sind etwa 15 Millionen. Aber auch 28 Millionen Scheckkartenführerscheine müssen eingetauscht werden.
Los geht es mit den Autofahrerinnen und Autofahrern, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind: Sie müssen bis zum 19. Januar 2022 ihre alten Papierführerscheine in neue Dokumente im Scheckkartenformat umtauschen.
Mehrere Bundesländer fordern Fristverlängerung
Mehrere Bundesländer fordern einem Bericht zufolge nun jedoch eine längere Umtauschfrist für Führerscheine aus Papier. Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtete, liegt ein entsprechender Antrag der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen für die Tagesordnung der am Donnerstag beginnenden Verkehrsministerkonferenz der Länder vor. Damit sollen Verwarnungsgelder vermieden werden, die ab kommendem Jahr drohen.
Als Grund nennen die Bundesländer, dass viele Führerscheinstellen in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie zeitweise geschlossen oder nur eingeschränkt geöffnet gewesen sind und Termine nur schwer zu bekommen. Der Antrag der drei Bundesländer sieht daher eine Verlängerung der Umtauschfrist um ein halbes Jahr vor.
Hinter der Umtauschaktion steckt laut ADAC das Vorhaben, Führerscheine EU-weit fälschungssicher und einheitlich zu gestalten. Außerdem sollen alle in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.
Die zweitägige Verkehrsministerkonferenz wird virtuell abgehalten. Es wird laut dem Bericht erwartet, dass sich auch der neue Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) zuschaltet. Thema der Konferenz sind unter anderem die Folgen der Pandemie für den Nahverkehr.
Umtauschfristen für den Führerschein: Das müssen Sie wissen
Für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind, ist das Geburtsjahr des Inhabers maßgeblich:
Geburtsjahr | Umtausch bis |
vor 1953 | 19.1.2033 |
1953 - 1958 | 19.1 2022 |
1959 - 1964 | 19.1.2023 |
1965 - 1970 | 19.1.2024 |
1971 oder später | 19.1.2025 |
Für Führerscheine, die ab dem 1.1.1999 ausgestellt worden sind, ist das Ausstellungsjahr maßgeblich:
Ausstellungsjahr | Umtausch bis |
1999 - 2001 | 19.1.2026 |
2002 - 2004 | 19.1.2027 |
2005 - 2007 | 19.1.2028 |
2008 | 19.1.2029 |
2009 | 19.1.2030 |
2010 | 19.1.2031 |
2011 | 19.1.2032 |
2012 - 18.1.2013 | 19.1.2033 |
So erfolgt der Umtausch des Führerscheins
Der Umtausch ist verpflichtend und jede Bürgerin und jeder Bürger muss sich selbst darum kümmern, dass der Führerschein eingetauscht wird. Das lässt sich auf der Führerscheinstelle erledigen - dort kann ein Antrag auf Umtausch der Fahrerlaubnis für Motorrad- und Pkw-Klassen ausgefüllt werden.
Wer den Umtausch nicht beantragt, muss laut ADAC mit Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro rechnen. Auch im Ausland kann es schwierig werden, sich nach Ablauf der Fristen mit einem alten Führerschein hinters Steuer zu setzen.
Die neuen EU-Führerscheine sind nicht mehr unbegrenzt gültig: Nach 15 Jahren muss das Dokument erneuert werden. (pak/AFP)
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