Seit 2014 klagt Piaggio gegen Peugeot wegen Patentverletzungen bei den Roller-Modellen mit Neigetechnik. 2024 geht der Streit in die nächste Runde.

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In dem seit 2014 laufenden Verfahren hatte Piaggio insgesamt vier Patentrechtsverletzungen und einen Verstoß gegen ein Geschmacksmuster vorgebracht. Aktuell steht nur noch eine Patentrechtsverletzung auf der Tagesordnung. Und dazu gibt es Neuigkeiten.

Video: Fahrbericht: Piaggio MP3 400 hpe und 530 hpe

Seit 2014 streitet Piaggio mit Peugeot Motocycles

Im seit 2014 laufenden Rechtsstreit wirft Piaggio Konkurrent Peugeot Motocycles vor, beim Modell Metropolis ein europäisches Patent auf die Technologie des Piaggio MP3-Dreiradrollers verletzt zu haben. Speziell geht es um die Neigetechnik, die es den Dreiradrollern erlaubt, in Schräglage zu gehen wie einspurige Zweiräder, was im Grunde Hauptmerkmal dieser Fahrzeuge ist. Piaggio reichte Klagen vor einem französischen und einem italienischen Gericht ein.

2021: Piaggio bekommt recht

Vor dem französischen Gericht wurde Peugeot Motocycles 2021 wegen des Patentverstoßes zu einer Schadenersatzzahlung in Höhe von 1.500.000 Euro verurteilt, zusätzlich zu weiteren Strafen für Zuwiderhandlungen und Rechtskosten. Das Urteil des Pariser Gerichts verbot Peugeot Motocycles zudem auf französischem Territorium die Herstellung, Förderung, Vermarktung, Einfuhr, Ausfuhr, Nutzung und/oder den Besitz dreirädriger Roller, die das von der Piaggio-Gruppe (einschließlich Peugeot Metropolis) patentierte Steuerungssystem verwenden. Kurz: In Frankreich dürften Peugeot-Roller mit der bekannten Neigetechnik nicht beworben oder verkauft werden.

In Italien entschied das Gericht in Mailand ebenfalls zugunsten von Piaggio. Es wurde Peugeot Motocycles verboten, den Peugeot Metropolis nach Italien zu importieren, zu exportieren, zu vermarkten und zu bewerben. Peugeot Motocycles muss außerdem alle Fahrzeuge, die das Piaggio-Patent verletzen, innerhalb von 90 Tagen aus dem Verkauf in Italien zurückziehen. Für jeden Tag Verzögerung verhängte das Gericht eine zusätzliche Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro.

Video: Im Video: Peugeot Metropolis SW GT (2021) - Präsentation

2021: Peugeot geht in Berufung

Das war im September 2021, und beide Urteile fielen in erster Instanz. Peugeot Motocycles hatte auf Anfrage von MOTORRAD direkt nach dem Verkünden erklärt, in Berufung zu gehen. Damit waren die Verkaufsverbote in Italien und Frankreich ausgesetzt, und der Verkauf für die Peugeot-Dreiräder ging in Frankreich und Italien unverändert weiter. Übrigens: In Deutschland war das nie ein Thema, denn unabhängig davon, wie Urteile und Berufungen ausgehen, werden wohl beide Modelle weiterhin in Deutschland und den anderen Märkten weiter angeboten. Strittig sind nur Frankreich und Italien – allerdings sind das wohl die wichtigsten Märkte für diese Roller.

2024: Piaggio bekommt erneut recht

Seit der Berufung von Peugeot Motocycles bei den Gerichten in Paris und Mailand verstrichen fast 3 Jahre. Anfang Juni 2024 kam Bewegung in die Affäre, denn das Gericht in Mailand lehnte den Einspruch von Peugeot Motocycles und damit die Berufung ab. Damit tritt das 2021 gefällte Urteil in Kraft, und das untersagt Peugeot Motocycles Import, Angebot, Verkauf und Werbung für die Metropolis-Modelle in Italien. Weiterhin steht eine Strafzahlung von Peugeot Motocycles in Italien von über 1 Million Euro im Raum. Ebenfalls abgewiesen hat das Gericht in Paris die Berufung, sprich in Frankreich tritt das Urteil ebenso in Kraft. Allerdings: besteht das Verkaufsverbot in Italien und Frankreich nur von September 2024 bis Dezember 2024. Am 1. Januar 2025 läuft das Patent von Piaggio aus, dann darf der Metropolis wieder verkauft werden.

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Fazit

Seit 2014 streiten sich Piaggio und Peugeot Motocycles in Italien und Frankreich vor Gericht um die Neigetechnik der MP3- und Metropolis-Modelle der Hersteller. Piaggio klagt auf Patentrechtsverletzung, Peugeot Motocycles hält dagegen. In erster Instanz gaben beide Gerichte 2021 Piaggio recht, worauf Peugeot Motocycles Berufung einlegte. Und die Berufung beim italienischen Gericht wurde im Juni 2024 abgewiesen. Damit müsste Peugeot Motocycles Werbung und Verkauf der Metropolis-Roller in Italien einstellen.  © Motorrad-Online

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