Seit 2010 sind in Deutschland bei bestimmten Witterungsbedingungen Winterreifen vorgeschrieben, die zudem eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen müssen. Ist mit Schnee, Schneematsch, Glätte oder Reifglätte auf den Straßen zu rechnen, gilt die Winterreifenpflicht. Haben Sie keine Winterreifen montiert, müssen Sie Ihr Auto stehen lassen und auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. Die vom Gesetzgeber definierten Anforderungen an Winterreifen erfüllt jeder Reifen, der die Kennzeichnung M+S (Schnee und Matsch) trägt und die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe für Reifen von 1,6 mm hat.
Reicht die Mindestprofiltiefe für Winterreifen für eine sichere Fahrt auf Schnee und Eis?
Neue Winterreifen haben eine Profiltiefe von etwa 8 mm. Ein Reifenwechsel ist ab einer Profiltiefe von 1,6 mm gesetzlich vorgeschrieben. Experten empfehlen allerdings, Reifen bereits bei einer Abnutzung von 4 mm auszutauschen beziehungsweise nur noch im Sommer zu nutzen, falls es sich um einen Ganzjahresreifen handelt. Bereits beim Unterschreiten einer Profiltiefe von 4 mm gilt die Fahrt auf Schnee und Eis als unsicher. Der ADAC rät bei nassen Fahrbahnen ebenfalls davon ab, mit einem Winterreifen mit weniger als 4 mm Profiltiefe zu fahren. Beachten Sie auch Folgendes: Wenn der Autoreifen älter ist als 8 Jahre, sollten Sie auf jeden Fall einen Reifenwechsel vornehmen – unabhängig von der Profiltiefe.
Wie ist die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe für Sommerreifen?
Die Mindestprofiltiefe für Sommerreifen entspricht der für Winterreifen: 1,6 mm. Der Grund dafür ist, dass sich beide Reifenarten nicht hinsichtlich ihrer Profiltiefe unterscheiden, sondern bezüglich der Ausgestaltung und Ausrichtung der einzelnen Profilblöcke: Winterreifen haben feine Lamellen, die in Zick-Zack-Linien über den Profilblock laufen. Für Sommerreifen empfiehlt der ADAC einen Reifenwechsel, sobald eine Profiltiefe von 3 mm unterschritten ist.
Ist die Mindestprofiltiefe Ihrer Reifen noch gegeben? – Ein einfacher Messtrick
Mit einem einfachen Trick finden Sie im Handumdrehen heraus, ob Sie mit Ihren Autoreifen noch fahren dürfen. Sie müssen dafür nicht einmal nach einem Lineal suchen; alles was Sie brauchen, ist eine 1-Euro-Münze. Setzen Sie die Münze an der Stelle des Reifens an, die am stärksten abgefahren ist, und stecken Sie sie zwischen zwei Profilblöcke. Versinkt der goldene Rand der 1-Euro-Münze vollständig zwischen den Profilblöcken, dann müssen Sie sich keine Sorgen machen: Der Rand einer 1-Euro-Münze misst exakt 3 mm.
Welche Mindestprofiltiefe für Reifen gilt in unseren Nachbarländern?
In Europa gilt prinzipiell eine einheitliche Mindestprofiltiefe für Reifen von 1,6 mm. In Österreich und Tschechien existieren jedoch besondere Anforderungen an die Mindestprofiltiefe für Winterreifen. In diesen beiden Ländern hat der Gesetzgeber ein Mindestprofil für Winterreifen von 4 mm festgelegt. Allerdings gilt diese Vorschrift nur dann, wenn Sie bei Winterwetter unterwegs sind oder Glättegefahr besteht.
Was passiert bei Missachtung der Mindestprofiltiefe von Reifen?
Wenn nicht gerade aufgrund der Witterungsverhältnisse Winterreifenpflicht besteht, gilt in Deutschland folgende Vorschrift: Es wird ein Bußgeld erhoben, wenn Sie den Reifen nicht wechseln, obwohl er die Mindestprofiltiefe von 1,6 mm unterschreitet oder alt und brüchig ist. Das Bußgeld wird bei sehr alten Reifen (zum Beispiel älter als 8 Jahre) auch dann fällig, wenn die gesetzliche Mindestprofiltiefe für Winterreifen und Sommerreifen noch erfüllt ist. Das Bußgeld beträgt zwischen 50 und 75 Euro, außerdem erhalten Sie 3 Punkte in Flensburg.
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