Im Straßenverkehr spielen Werktage eine zentrale Rolle bei der Regelung von Park- und Halteverboten sowie Geschwindigkeitsbegrenzungen. Viele Autofahrer sind sich unsicher, ob der Samstag als Werktag zählt und welche Vorschriften an diesen Tagen gelten.

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Nach deutschem Recht gelten alle Tage von Montag bis Samstag als Werktage. Sonn- und gesetzliche Feiertage sind ausgenommen. Diese Definition findet sich unter anderem im Bundesurlaubsgesetz und wird auch von Gerichten, wie dem Bundesgerichtshof (BGH), so interpretiert.

Park- und Haltverbote an Werktagen

Viele Parkverbote gelten nur an Werktagen und sind mit einem entsprechenden Zusatzzeichen versehen, z. B. "werktags von 8 – 17 Uhr". Das bedeutet:

  • Parken in einem solchen Bereich ist auch am Samstag nicht erlaubt.
  • Nur wenn das Zusatzzeichen ausdrücklich "werktags außer samstags" oder "Montag bis Freitag" angibt, ist das Parken samstags gestattet.

Wer sein Fahrzeug am Samstag in einem entsprechend gekennzeichneten Parkverbot abstellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Knöllchen oder gar das Abschleppen.

Geschwindigkeitsbegrenzungen an Werktagen

Auch Tempolimits mit dem Zusatz "werktags" gelten von Montag bis Samstag. Ein Tempolimit von 30 km/h mit einem solchen Zusatzschild ist also auch am Samstag einzuhalten. Eine Ausnahme besteht, wenn ein weiteres Zusatzzeichen explizit den Samstag ausschließt ("werktags außer samstags").

Ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm zeigt, dass Verstöße aufgrund eines Missverständnisses teure Folgen haben können. Ein Autofahrer wurde mit 148 km/h geblitzt, obwohl an Werktagen nur 100 km/h erlaubt waren. Er argumentierte, dass der Samstag nicht als Werktag zähle, was das Gericht jedoch anders sah. Die Folge: Ein Bußgeld von 100 Euro und ein Monat Fahrverbot.

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Weitere Aspekte zum Parken an Werktagen

  • In vielen Innenstädten sind Parkscheine oder Parkscheiben werktags erforderlich, also auch samstags.
  • Ist eine Parkuhr defekt, darf mit Parkscheibe geparkt werden, jedoch nur für die erlaubte Höchstparkdauer.
  • Elektronische Parkscheiben sind zulässig, wenn sie eine Typengenehmigung besitzen.

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