Ferrari will sein Angebot exklusiv halten und Weiterverkäufe unterbinden. Zumindest für den Purosangue. Ein Kunde wurde jetzt verklagt.
Wer einen Ferrari am Familienrat vorbei in den eigenen Haushalt mogeln möchte, hat mit dem Purosangue eine vielleicht ungeahnte Argumentationslinie. Denn wenn das Auto erstmal da ist, wird man es straffrei so schnell nicht mehr los – zumindest in den ersten 18 Monaten. Ferrari hat, wie andere Luxus-Hersteller auch, eine Sperr-Klausel im Kaufvertrag. Wer den Purosangue bestellt und erhält, unterschreibt damit auch ein Verkaufsverbot für eben die ersten 18 Monate.
Ferrari hat das Vorkaufsrecht
Warum macht Ferrari so etwas? Nun, die Bestellbücher für das SUV-Modell sind gut gefüllt. Trotzdem möchte der Hersteller nicht an Exklusivität verlieren und da können die Italiener Angebote auf dem Gebrauchtwagenmarkt überhaupt nicht gebrauchen. Schließlich soll das Verlangen nach dem Purosangue hochgehalten und einzig von Ferrari selbst befriedigt werden. Einem Kunden in den USA war dieses Anliegen allerdings ziemlich egal.
Todd Carlson aus den USA wollte bereits kurz nach dem Erwerb seines V12-SUV einen gewinnbringenden Wiederverkauf unter Dach und Fach bringen. Sein Händler informierte ihn darüber, dass er damit gegen die entsprechende Klausel im Vertrag verstoßen würde und Ferrari allein das Vorkaufsrecht zum Originalpreis innerhalb der ersten 18 Monate ausüben darf. Die Konsequenz der Missachtung: Jeglicher Profit aus dem Weiterverkauf, der über den Originalpreis hinausgeht, muss an Ferrari übergeben werden. Außerdem dürfte es für Todd Carlson künftig schwierig werden, einen Neuwagen beim italienischen Traditionshersteller zu erstehen. Dabei jedoch handelt es sich um ein ungeschriebenes Gesetz.
Andere Hersteller agieren ähnlich
Beim britischen Nobel-Hersteller Rolls-Royce läuft es ähnlich. Im Sommer 2023 hatte der damalige Chef Torsten Müller-Ötvos den Kunden damit gedroht auf "die schwarze Liste" zu kommen, sollten sie ihren Spectre auf Profit-Gründen direkt wieder verkaufen. Und wer auf dieser Liste landet, der wird, Zitat: "...nie wieder die Chance haben, einen Rolls-Royce zu erwerben." Beim Ford GT läuft es ähnlich, wobei man sich als (potenzieller) Kunde überhaupt erstmal für das Auto bewerben muss. Bei so viel Prozedere kann man ja fast verstehen, dass der Hersteller einen direkten Wiederverkauf gar nicht so gut findet. Gleiches gilt für den Mercedes-AMG One oder sogar Teslas Cybertruck. Sie sehen schon: Ferrari ist da in bester Gesellschaft. © auto motor und sport
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