Das Aufspüren von Radarkontrollen ist quasi zum Volkssport geworden. Wie eine Umfrage des Digitalverbands Bitkom aus dem Jahr 2022 aufdeckt, nutzen 49 Prozent der Auto- und Motorradfahrer einen der verschiedenen Dienste am Markt. Doch erlaubt ist das nur teilweise. Wir klären auf, was man bei den Blitzer-Warnern beachten muss, was rechtlich erlaubt ist und was nicht und wie die Regelungen im Ausland aussehen.
Sind Warnungen vor Tempokontrollen erlaubt?
Die Frage ist nur teilweise mit einem "Ja" zu beantworten. Radiodurchsagen sind kein Problem. Wie immer, wenn es um rechtliche Auslegungen geht, sind hier die Details entscheidend. Im Radio wird nur die ungefähre Umgebung einer Radarkontrolle genannt, selten der genaue Standort. Hinzu kommt, dass die Mitteilungen "unabhängig vom aktuellen Standort des Empfängers erfolgen", wie der ADAC mitteilt. Damit unterscheidet sich diese Hilfe von denen, die von Blitzer-Apps oder Radar-Warnern ausgehen.
Hier dreht sich alles um die direkte Verbindung zwischen der eigenen Position und dem Standort der Tempokontrolle. Dagegen ist es nicht verboten, wenn man aktiv die Verkehrsteilnehmer auf Radarkontrollen hinweist. So ist es erlaubt, "andere Autofahrer vor Geschwindigkeitskontrollen zu warnen, allerdings nur durch Handzeichen oder Schilder − die Lichthupe darf dazu nicht verwendet werden", sagt Christian Marnitz, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de. Diese Einschränkung besteht, weil die Lichthupe nur für die Warnung vor Gefahrenstellen eingesetzt werden soll und dazu zählt eine Radarfalle nicht.
Gibt es gesetzliche Regeln gegen die Nutzung von Blitzer-Warnern?
Ja, die gibt es. Und zwar heißt es dazu in § 23 Abs. 1 C der StVO: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden."
Kurzum: In Deutschland ist jede automatisierte Warnung vor Tempokontrollen untersagt. Bei Navigationsgeräten, die über die Blitzerwarner-Funktion verfügen, muss in den Einstellungen dieser Dienst deaktiviert werden – was in der Regel bei allen Geräten möglich ist. Bei Applikationen auf dem Smartphone verlangt der Gesetzgeber hingegen, dass man die Apps nicht nutzt, die Installation als solche ist nicht untersagt.
Darf man Blitzer-Warner besitzen?
Das ist der kuriose Teil an dem Blitzerwarner-Verbot in Deutschland: Der Besitz eines Gerätes oder einer entsprechenden App ist erlaubt – lediglich die Nutzung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Welche Strafen erwarten mich?
Wer beim Schummeln erwischt wird, der muss mit einer Geldbuße von 75 Euro rechnen und mit einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.
Darf mich die Polizei nach einem Blitzer-Warner durchsuchen?
Wenn der Anfangsverdacht gegeben ist, dann haben die Ordnungshüter einen gewissen Spielraum. Nur wann liegt dieser Anfangsverdacht vor? Diese Frage wird oft gestellt und lässt sich folgendermaßen beantworten: Kann die Polizei bei einer Verkehrskontrolle erkennen, dass eine Blitzer-App aktiv ist oder ein Blitzer-Warner sichtbar im Fahrzeug montiert ist, dann liegt der Verdacht auf der Hand. Wie der ADAC berichtet, darf die Polizei im Rahmen einer Verkehrskontrolle einen betriebsbereiten Radarwarner sicherstellen und sogar vernichten lassen. Ob das aber auch bei Navigationsgeräten oder Mobiltelefonen möglich sei, dürfe bezweifelt werden. Denn diese Geräte erfüllten vorrangig andere Funktionen, entsprechende Maßnahmen seien wohl eher nicht verhältnismäßig, so der Automobilclub.
Kann ich mich weigern, mein Smartphone herauszugeben?
Das hängt vom offensichtlichen Tatverdacht ab. Die bloße Vermutung reicht nicht aus, damit die Polizei auf die Herausgabe des Smartphones drängen darf. Ist bei einer Polizeikontrolle die Blitzer-App nicht offensichtlich erkennbar und somit kein begründeter Tatverdacht gegeben, darf die Polizei Ihr Handy nicht einfach beschlagnahmen und durchsuchen. Fordert der Ordnungshüter dennoch Ihr Smartphone, können Sie das vorerst zu verweigern, da hierfür ein Beschluss nötig ist. Auch bei der Frage nach der Warnapp oder beim Vorwurf sollten Sie so wenig wie möglich reden, mehr als die Personalien muss man nicht mitteilen.
Ist die Gefahr, entdeckt zu werden, sehr hoch?
Sicher sollten sich Autofahrer bei der Nutzung der Blitzerwarner nicht fühlen, auch wenn nur wenige beim Schummeln erwischt werden. "Während 2022 vom Kraftfahrt-Bundesamt insgesamt 2.430.685 Geschwindigkeitsverstöße registriert wurden, die zu Eintragungen in das Fahreignungsregister führten, wurden im gleichen Zeitraum lediglich 2.239 Autofahrer bei der Nutzung von Radarwarngeräten erwischt", sagt Geblitzt.de-Partneranwalt Christian Marnitz. "Das liegt daran, dass die Behörden die rechtswidrige Nutzung schwer nachweisen können. Die Geräte sind oft gut versteckt und nur schwer zu erkennen. Darüber hinaus darf die Polizei das Wageninnere nicht ohne Anfangsverdacht durchsuchen, was die Entdeckung erschwert. Ich gehe davon aus, dass die Dunkelziffer weitaus höher ist." Das bestätigt auch der Digitalverband Bitkom mit einer Umfrage aus dem Jahr 2022, demnach nutzen 49 Prozent der Auto- und Motorradfahrer einen der verschiedenen Dienste am Markt.
Darf der Beifahrer die Apps nutzen?
Bis vor wenigen Jahren war das noch eine Grauzone im deutschen Recht. Doch diese Lücke wurde durch ein OLG-Urteil geschlossen (AZ 2 ORbs 35 Ss 9/23). Darin heißt es, dass ein solcher Verstoß nicht voraussetzt, dass die Funktion zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen vom Fahrzeugführer selbst aktiviert worden ist. Kurzum: Alle Insassen im Auto dürfen keine Blitzer-Apps, Radarwarner oder ähnliche Systeme mehr bedienen.
Gibt es eine legale Nutzung der Warner?
Rechtlich unproblematisch ist es, wenn sich Autofahrer vor Fahrtantritt oder während einer Pause auf dem Rastplatz über eine entsprechende Handy-App informieren. Genauso unbedenklich ist es, wenn man die Informationen zu den Blitzern über entsprechende Internetseiten oder über die sozialen Medien bezieht. Aber einen Zettel mit den genauen Blitzerstandorten dann ans Armaturenbrett kleben, könnte im Falle einer Kontrolle ein juristisches Nachspiel haben. Das ist wieder eine dieser Grauzonen im Recht und hängt von der Auslegung der Ordnungshüter beziehungsweise von den Gerichten ab – je nachdem, wo man sich in Deutschland befindet.
Sind Radarwarner im Ausland erlaubt?
In Europa gibt es keine einheitliche Regelung, aber in vielen Nachbarstaaten ist die Nutzung ebenfalls untersagt. Daher sollte man sich vor Fahrtantritt über die Regeln in dem betreffenden Land informieren. Denn die Bußgelder können vielerorts höher ausfallen als bei uns. In Italien etwa setzt die Strafe bei 800 Euro an und in Luxemburg sind bis zu 5.000 Euro fällig.
Was gibt es für Blitzer-Warner?
Höchst illegal sind die Radarwarner, welche die Umgebung nach Laser- und Radarstrahlen absuchen. Das Gerät (ab 100 Euro) meldet sich mit einem Signal oder stört sofort die Messung, wenn eine Radarfalle in der Nähe ist. Daneben sind GPS-basierte Radarwarner (ab 40 Euro) erhältlich, in deren Datenbank die Koordinaten von Blitzern abgespeichert sind und die Alarm schlagen, wenn man sich einem dieser gespeicherten Standorte nähert. Ähnlich funktionieren die Smartphone-Apps oder Erweiterungen in Navigationssystemen. Diese Applikationen enthalten Karten, auf denen die bundesweit rund 4.500 stationären Anlagen als POI (point of interest) vermerkt sind und die ständig aktualisiert werden. Da gerade die Smartphone-Apps zudem auf eine Community setzen, können auch mobilen Blitzer erfasst werden, indem die User sie melden. Der Download der App ist meist kostenlos, jedoch gibt es auch Erweiterungen mit zusätzlichen Funktionen, die kostenpflichtig sind.
Wie genau arbeiten die Blitzer-Warner?
Eine komplett verlässliche Hilfe bieten die illegalen Blitzerwarner auch nicht. Geräte, die nach Laser- oder Radarstrahlen suchen, sind zum Beispiel bei Induktionsschleifen im Asphalt oder Lichtschranken machtlos. Bei den Anwendungen, die auf Datenbanken und aktive Unterstützung der User setzen, stellt sich die Frage, wie gut die elektronischen Karteikästen gepflegt wurden oder wie arbeitswillig die Gesellschaft der Nutzer ist. Der beste Tipp ist somit immer noch: Wer kein Knöllchen riskieren will, sollte nicht schneller als erlaubt fahren.
Wie sehen die Blitzerwarner-Regeln im Ausland aus?
In Europa gibt es keine einheitliche Regelung über ein Benutzungsverbot von Radarwarngeräten. Die Konferenz der Europäischen Verkehrsminister (CEMT) hat lediglich eine Empfehlung verabschiedet, wonach die Verwendung solcher Geräte untersagt werden soll. In der folgenden Übersicht werden die Regelungen der einzelnen europäischen Länder dargestellt (ohne Gewähr). © auto motor und sport
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