Seit einer Gesetzesänderung im August 2023 konnten Autofahrer bei Heckträgern zum Beispiel für den Radtransport auf die rot-weiße Warntafel verzichten, wenn der Träger ein Wiederholungskennzeichen (gleiches Kennzeichen wie das Fahrzeug) und über eine eigene Beleuchtung verfügte. Dagegen sind Hersteller gerichtlich vorgegangen, wodurch aktuell wieder die alte Gesetzgebung vorübergehend gilt.

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Zwei Warntafeln, wenn Ladung zu breit

Diese sieht vor, dass in Italien an der überstehenden Ladung – und damit auch am Heckträger – eine Warntafel angebracht werden muss. Nimmt die Ladung die gesamte Breite des Fahrzeugs ein, müssen sogar zwei Warntafeln rechts und links am seitlichen Ende zum Einsatz kommen.

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So muss die Warntafel in Italien aussehen:

  • Material Metallblech
  • Mindestens 50 x 50 Zentimeter
  • Rot-weiß schraffiert mit fünf roten Streifen

Eine Missachtung der Kennzeichnungspflicht kostet 80 Euro. Erst im Sommer 2024 ist mit einer weiteren gerichtlichen Entscheidung zu rechnen.

Achtung bei Überbreite

Der ADAC weist zudem darauf hin, dass beim Fahrrad-Transport noch ein deutlich höheres Bußgeld in Italien droht. Die Straßenverkehrsordnung sieht nämlich vor, dass Ladung zwar bis zu 30 Zentimeter in der Breite (ohne Spiegel) über die Schlussleuchten des Fahrzeugs hinausragen darf – jedoch nur, wenn es sich nicht um schwer erkennbare Ladung handelt. Nach einer neuen Interpretation des italienischen Gesetzgebers, so der ADAC, sind Fahrräder schwer erkennbar. Entsprechend dürfen sie daher am Heckträger nicht breiter als das Auto selbst sein. Das beträfe oft kleinere Pkw, so der Autoclub. Die Verfolgung ist indes in Italien nicht einheitlich, ein Verstoß kann bis zu 345 Euro kosten. Der ADAC rät, mit überstehenden Fahrrädern nicht nach Italien zu reisen.

In unserer Fotoshow zeigen wir Ihnen den aktuellen Fahrradträger-Test.  © auto motor und sport

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