"Darf ich vorne sitzen?" Viele Eltern hören diesen Satz häufig - selbst wenn das Kind aus Sicherheitsgründen eigentlich immer hinten sitzt. Doch wie ist es eigentlich gesetzlich? Experten klären auf.
Ob Fahrten zum Einkaufen, in die Schule, zum Sport oder in den Urlaub: Kinder fühlen sich ganz groß, wenn sie vorne auf dem Beifahrersitz neben Mama oder Papa sitzen dürfen. Und tatsächlich: Dass Kinder auf dem Beifahrersitz mitfahren, ist erlaubt.
Eine Sitzerhöhung beziehungsweise einen Kindersitze braucht das Kind nicht mehr, wenn
- ... es mindestens 1,50 Meter groß ist, unabhängig vom Alter.
- ... es zwölf Jahre alt ist, unabhängig davon, ob es die Größe von 1,50 Metern schon erreicht hat.
Das erklärt Andreas Schäuble von der Expertenorganisation Dekra mit Verweis auf Paragraf 21 der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Wann Kindersitze Pflicht sind
Für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, die kleiner als 1,50 Meter sind, gilt dagegen: Sie dürfen laut StVO im Auto auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitfahren, wenn amtlich genehmigte Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden - egal ob vorne oder hinten.
"Im Falle von Oldtimern, die noch nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder, die jünger als drei Jahre sind, nicht mitgenommen werden", gibt Schäuble zu bedenken. Kinder ab drei Jahren, die kleiner als 150 Zentimeter sind, dürfen in solchen Fahrzeugen nur auf den Rücksitzen transportiert werden.
Airbag kann gefährlich werden
Außerdem zu beachten: Rückwärtsgewandte Babyschalen, sogenannte Reboarder, dürfen nur dann auf dem Beifahrersitz verwendet werden, wenn der Beifahrerairbag deaktiviert ist. Wie das geht, erläutert der ADAC:
- In neueren Fahrzeugen werden serienmäßig oder gegen Aufpreis so genannte Airbag-Schlüsselschalter angeboten, mit denen der Autofahrer selbst den Beifahrerairbag deaktivieren kann.
- Teilweise können diese Airbag-Schlüsselschalter in neueren Modellen auch nachgerüstet werden.
- Es gebe aber auch Systeme, bei denen der Airbag durch eine spezielle Transponder-Erkennung im Kindersitz automatisch deaktiviert wird. Dies funktioniere aber nur herstellerspezifisch, es müssen also Kindersitze vom jeweiligen Fahrzeughersteller verwendet werden.
Ist eine Deaktivierung nicht möglich, muss der Sitz auf dem Rücksitz montiert werden. In zweisitzigen Fahrzeugen ohne Abschaltmöglichkeit dürfen solche Sitze nicht montiert werden. Informationen hierzu finden sich laut Dekra in den Betriebsanleitungen von Sitz und Fahrzeug.
Sicherster Platz: Hinten rechts oder in der Mitte
Wer das Kind bei aktiviertem Airbag vorne transportiert, riskiert laut Bußgeldkatalog.org eine Strafe von 25 Euro. Aber es geht um viel mehr: "Die korrekte Sicherung des Kindes ist von ganz zentraler Bedeutung, um seine Gesundheit nicht zu gefährden", sagt der Unfallforscher von Dekra. Andernfalls könne das Kind bei einer Kollision schwere Verletzungen davontragen. Grundsätzlich sollte man deshalb einen für Größe und Gewicht des Kindes geeigneten Sitz anschaffen und außerdem regelmäßig kontrollieren, ob das Kind darin noch gut sitzt. "Nehmen Sie bei der Sitzauswahl Auto und Kind mit und probieren Sie aus, ob alles passt", empfiehlt Schäuble.
Seiner Empfehlung nach sollte man darüber hinaus die Bedienungsanleitung durchlesen und sich nicht darauf verlassen, dass man es intuitiv schon richtig macht. "Beachten Sie auch die Angaben zur Haltbarkeit der Sitze", rät der Experte.
Dass Kinder am besten auf den Rücksitzen aufgehoben sind, betont der ADAC: "Die sichersten Plätze für Kinder sind vor allem die hinten rechts oder hinten in der Mitte. Nur im Ausnahmefall sollte der Beifahrersitz für die Kinder in Betracht kommen." (af)
Verwendete Quellen:
- dpa
- ADAC
- Bußgeldkatalog.org
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