Wenn Kinder aus Kindersitzen herauswachsen, sorgt eine Sitzerhöhung für mehr Sicherheit. Wir erklären, wann der richtige Zeitpunkt für den Umstieg gekommen ist und wie Sie die richtige Sitzerhöhung wählen.

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Zum Start ins automobile Leben reisen Kleinkinder in den ersten Lebensmonaten und -jahren üblicherweise in der Babyschale, später dann im Kindersitz. Beide werden in der Regel im Auto fixiert oder auf fixierten Grundplatten montiert. Die feste Installation erfolgt in modernen Autos per Isofix, in älteren Modellen dient der Sicherheitsgurt als Fixierung. Die Kinder selbst werden mit sitzeigenen Gurtsystemen im Sitz oder der Schale gesichert.

Drei Systeme zur Wahl

Irgendwann entwachsen Kinder allerdings diesen Sitzsystemen; der Umstieg auf eine Sitzerhöhung steht an. Das Verkehrsrecht schreibt allerdings keine allgemeine Regel fest, nach der eine Sitzerhöhung statt des Kindersitzes genutzt werden darf.

Generell stehen drei verschiedene Sitzerhöhungen zur Wahl. Der ADAC spezifiziert diese wie folgt:

  • Sitzerhöhung mit Rückenlehne
    Die sicherste Variante verfügt über zwei ausgeprägte Führungshörner für den Beckengurt sowie eine Rückenlehne mit Kopfstütze. Bei einem Unfall verhindern die Führungshörner, dass der Beckengurt hochrutscht und in den Bauchraum des Kindes schneidet. Die Rückenlehne sorgt für den richtigen Verlauf des Schultergurts. Die Kopfstütze stabilisiert nicht nur den Kopf eines schlafenden Kindes, sondern schützt im Fall eines Seitenaufpralls auch vor schweren Verletzungen.
  • Sitzerhöhung mit Gurtführung
    Zwei Führungshörner kontrollieren den Beckengurt, doch ohne Seitenschutz sind Schulter, Kopf und Oberkörperbereich des Kindes bei einem Crash nicht ausreichend geschützt.
  • Einfache Sitzerhöhung
    Eine einfache Sitzerhöhung bietet keinen Schutz für Becken-, Schulter- und Kopfbereich des Kindes. Der richtige Verlauf des Sicherheitsgurts kann nicht garantiert werden, das Kind könnte während der Fahrt aus dem Gurt rutschen und wäre im Fall eines Unfalls einem hohen Verletzungsrisiko ausgesetzt. Von einfachen Sitzerhöhungen ist aufgrund der geringen Schutzwirkung dringend abzuraten.

Im Gegensatz zu Kindersitzen dienen Sitzerhöhungen dazu, das Kind in eine Position zu bringen, sodass der Dreipunkt-Sicherheitsgurt des Autos genutzt werden kann. Durch diese Erhöhung wird sichergestellt, dass der Gurt optimal über den Körper des Kindes verläuft und so das Risiko von Verletzungen im Falle eines Unfalls erheblich reduziert. Generell empfiehlt der ADAC: Erst wenn die Ohren des Kindes die obere Kante des Kindersitzes erreicht haben, sollte man den Sitz durch eine Sitzerhöhung mit Rückenlehne ersetzen.

Sitzerhöhung ab wann?

Wann ein Kind auf einer Sitzerhöhung Platz nehmen darf, hängt vom verwendeten Modell ab. Die aktuellste Norm UN Reg. 129 richtet sich bei neuen Kindersitzen nach der Größe des Kindes – die entsprechende Angabe, welcher Sitz zu welcher Körpergröße passt, finden Sie auf dem Prüfsiegel auf dem Kindersitz.

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Ältere Sitzerhöhungen können noch nach der Kindersitznorm UN ECE Reg. 44/04, die zum 1. September 2023 ausgelaufen ist, zertifiziert sein. Sitze nach der Vorgängernorm ECE Reg. 44/03 dürfen seit 2009 nicht mehr verkauft werden. Die Verwendung von entsprechend zertifizierten Sitzerhöhungen ist zwar weiter erlaubt, aber nicht zu empfehlen. Generell gilt für diese Sitzerhöhungen das auf dem Prüfsiegel angegebene Mindest-Gewicht von 15 (Klasse I) oder 22 Kilogramm (Klasse III). Manche Modelle dürfen dabei trotzdem erst für Kinder über 125 Zentimeter Körpergröße verwendet werden.

Kindersitzerhöhungen ohne Rückenstütze können auch eine UN Reg. 129 Zulassung haben. Allerdings gilt diese erst für Kinder über 125 Zentimeter Körpergröße und mit mehr als 22 Kilogramm Körpergewicht.

Befestigung und Anschnallen

  • Kindersitzerhöhungen dürfen nur mit einem Dreipunktgurt verwendet werden.
  • Der Schultergurt muss mittig über der Schulter verlaufen.
  • Der Beckengurt wird unter die Führungshörner geführt und liegt an den Hüftknochen oder gerade über den Oberschenkeln.
  • Bei fast allen Modellen müssen sowohl Schulter- als auch Beckengurt auf der Seite des Gurtschlosses durch das Führungshorn verlaufen. Die Herstelleranleitung beachten.
  • Es darf keine dicke Jacke zwischen Becken und Gurt liegen.
  • Eine zusätzliche Befestigung mit Isofix verbindet den Sitz mit dem Auto und erhöht die Stabilität.

Unabhängig von Kindersitz oder Sitzerhöhung regelt der § 21 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Personenbeförderung", das Kinder im Auto bis zum Alter von 12 Jahren oder einer Körpergröße von 150 cm einen Kindersitz nutzen müssen. Wie bei Kindersitzen ist es Kindern auch mit Kindersitzerhöhungen erlaubt, auf dem vorderen Beifahrerplatz zu sitzen. Verstöße gegen die Kindersitzpflicht werden mit mindestens 60 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.  © auto motor und sport

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