Ab 2026 müssen Spanier im Falle eines Unfalls oder einer Panne eine Blinkleuchte anstelle eines Warndreiecks aufstellen. Wie ist es in Deutschland? Darf man sie auch verwenden?

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Wer auf offener Straße mit dem Auto eine Panne hat oder in einen Unfall verwickelt ist, muss ein Warndreieck aufstellen. Deswegen muss in jedem Auto auch eines parat liegen. Das Aufstellen sollte zwar vorsichtig und mit ausreichend Selbstschutz passieren, doch ganz ungefährlich ist das nicht.

Denn schließlich geht man dafür dem fließenden Verkehr, den es zu warnen gilt, ja erst mal – möglichst hinter eine Leitplanke - entgegen. Und gerade bei vollen Straßen, Dunkelheit und schlechtem Wetter, wird’s schnell riskant. Wer aber keines aufstellt, riskiert auch Bußgelder und Punkte, informiert der ADAC.

Spanien hat daher ab 2026 das Benutzen von Warndreiecken auf Autobahnen und Schnellstraßen für in Spanien zugelassene Autos verboten. Ab dann muss dort eine spezielle, sogenannte V-16-Warnleuchte zum Einsatz kommen.

Blinkleuchten auch in Deutschland?

Das ist auch hierzulande grundsätzlich möglich für Autos möglich, so der Autoclub mit Verweis auf die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Fahrzeuge über 3,5 Tonnen etwa müssen sogar eine mitführen.

Allerdings darf eine Blinkleuchte in Deutschland nur zusätzlich zum und nicht als Ersatz für das Warndreieck benutzt werden. So könne sie etwa zu einer besseren Sichtbarkeit bei schlechten Sichtverhältnissen genutzt werden.

Für in Deutschland zum Einsatz kommenden Warnleuchten gilt, dass sie eine Bauartgenehmigung vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) haben müssen. Diese seien durch ein K-Zeichen mit einer nachfolgenden Nummer und einer Wellenlinie zu erkennen.

Spanien: Regel gilt nicht für Touristen – mit einer Ausnahme

Die neue Regelung in Spanien ab 1. Januar 2026 gilt wie erwähnt nur auf Autobahn und Schnellstraßen. Auf Land- und Innerortsstraßen können weiterhin Warndreiecke zum Einsatz kommen, die dortige Verkehrsbehörde rät allerdings auch hier zur Leuchte.

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Und noch mal: Das Verbot gilt nur für Fahrzeuge, die in Spanien zugelassen wurden. Deutsche Autofahrer zum Beispiel können bei Pannen oder Unfällen in Spanien daher wie gewohnt ein Warndreieck nutzen.

Bei Mietwagen sollte aber darauf geachtet werden, dass die erwähnte spezielle Leuchte an Bord ist – weil auch ausländische Touristen sie im Ernstfall nutzen müssen. Die Funktionsweise sollte man sich dann beim Entgegennehmen des Mietwagens anschauen und bei Bedarf erklären lassen. Es wird geraten, die kleine Leuchte griffbereit im Innenraum zu haben, etwa im Handschuhfach. (dpa/bearbeitet von mak)

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