Viele Menschen wissen nicht genau, was sie nach einem Unfall tun sollen. Wer die Unfallstelle absichert und Erste Hilfe leistet, macht schon einmal viel richtig. Danach erst sollte man anfangen, Beweise zu sammeln und Personalien zu notieren.
Einen Moment nicht aufgepasst, schon ist es passiert: Rund alle zwölf Sekunden ereignet sich in Deutschland ein Unfall. Oft handelt es sich dabei zum Glück nur um Blechschäden, ärgerlich für alle Beteiligten ist ein Unfall aber in jedem Fall. Viele Menschen wissen zudem gar nicht so genau, was nun zu tun ist.
"Zunächst einmal sollte man die Unfallstelle sichern", sagt Katrin von Randenborgh, Unternehmenssprecherin beim ADAC. Dazu schaltet man den Warnblinker ein und stellt danach das Warndreieck auf. Dieses sollte in einem Abstand von 50 bis 100 Metern von der Unfallstelle entfernt stehen.
Man ist verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten
Eine Warnweste muss man ohnehin im Auto haben. "Es ist sinnvoll, sie auch anzuziehen", sagt die Expertin. "Das gilt insbesondere auf stark befahrenen Straßen und bei schlechter Sicht." Hat man die Unfallstelle abgesichert, muss man Erste Hilfe leisten, sofern jemand bei dem Unfall verletzt worden ist.
Das gilt auch dann, wenn man gar nicht selbst am Unfall beteiligt ist. "Wer als Erster zu einem Unfall kommt, der muss Erste Hilfe leisten", sagt Randenborgh. Dazu gehört auch, einen Notruf abzusetzen. Dazu sind in Deutschland alle Personen ab einem Alter von 14 Jahren verpflichtet.
Verweigert man die Hilfe, droht eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe
Diese Pflicht ist auch im Strafgesetzbuch festgeschrieben. Wer keine Erste Hilfe leistet, dem droht eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe. Strafbar ist es ebenfalls, eine Person zu behindern, die nach einem Unfall Hilfe leistet oder leisten will.
Es kann natürlich passieren, dass man nach einem Unfall selbst unter Schock steht - ganz gleich, ob man selbst beteiligt war oder nicht - und es nicht schafft, Verletzte zu versorgen. "Wenn man sich nicht dazu in der Lage sieht, selbst einzugreifen, sollte man in jedem Fall Hilfe rufen und vor Ort bleiben, um möglicherweise als Zeuge auszusagen", rät die Sprecherin.
Beweise sammeln und Personalien notieren
Wer selbst am Unfall beteiligt ist, sollte Beweise sammeln, sobald alle Verletzten versorgt sind. "Dazu gehören Fotos von der Unfallstelle und von Schäden an den Autos", sagt Randenborgh. Falls es Zeugen gab, sollte man ihre Personalien notieren.
"Das Wichtigste ist, gemeinsam mit dem Crashgegner einen Unfallbericht auszufüllen", sagt die Sprecherin. Ein entsprechendes Formular sollte man immer im Handschuhfach haben (online zum Beispiel hier zu finden).
Die Polizei muss man bei einem kleinen Blechschaden nicht unbedingt rufen. "Sie sollte aber auf jeden Fall kommen, wenn ein Miet- oder ein Firmenwagen in den Unfall verwickelt ist oder wenn jemand verletzt wurde", rät die Expertin.
Das gilt auch dann, wenn es Streit mit dem Unfallgegner gibt oder wenn dieser einfach verschwindet. Die Polizei hält fest, wer gegen Verkehrsregeln verstoßen hat. "Sie bestimmt aber nicht, wer für den Schaden aufkommen muss."
Die Straße von Scherben und Blechteilen säubern
Ist das Auto nicht mehr fahrbereit, muss man es abschleppen lassen. Dafür darf man sich grundsätzlich eine Werkstatt aussuchen. Wenn die gegnerische Versicherung für den Schaden aufkommt, muss sie nur für das Abschleppen in die nächstgelegene Werkstatt aufkommen. "Bezahlt wird es nicht, den Wagen von Stuttgart nach München bringen zu lassen", sagt Randenborgh.
Scherben und Blechteile muss man zudem selbst wegräumen - nur bei schweren Unfällen ist das die Aufgabe der Feuerwehr.
Für Schäden am eigenen Auto ist die Versicherung des Unfallgegners der Ansprechpartner. Geht man allerdings davon aus, dass man zumindest eine Teilschuld hat oder meldet die andere Seite Ansprüche an, sollte man auch die eigene Kfz-Haftpflicht über den Unfall informieren.
Übrigens: Reparieren lassen muss man einen Schaden nicht unbedingt. Wer eine Beule am Kotflügel oder einen Kratzer am Lack nicht ausbessern lässt, kann sich auch die fiktiven Kosten dafür auszahlen lassen. Diese Kosten können eine Werkstatt oder ein Gutachter ermitteln.
Verwendete Quellen:
- Gespräch mit Katrin van Randenborgh, Unternehmenssprecherin beim ADAC
- Strafgesetzbuch
- Deutscher Verkehrssicherheitsrat: Unfallstatistik
- ADAC: Was tun nach einem Unfall?
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