Wer bei winterlichen Verhältnissen ohne Winterreifen unterwegs ist oder gar an einem Unfall beteiligt ist, muss bekanntlich mit einem Bußgeld rechnen. Während der Gesetzgeber in Deutschland dafür noch vergleichsweise milde Strafen vorsieht, kann ein solches Fehlverhalten im Ausland richtig teuer werden.
Hierzulande gilt die situative Winterreifenpflicht. Ist man trotz Schnee oder Glätte mit den falschen Pneus unterwegs, kann es nicht nur gefährlich werden, sondern es drohen auch Bußgelder von 60 bis 80 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Zu noch drastischeren Mitteln greifen einige unserer europäischen Nachbarn. Die Reise in den winterlichen Kurz- oder Skiurlaub sollte daher unbedingt mit den passenden Reifen angetreten werden.
Deutliche Unterschiede von Land zu Land
Gerade noch auf einem ähnlichen Niveau wie Deutschland liegen laut ADAC zum Beispiel unsere direkten Nachbarn Tschechien (bis zu 92 Euro Bußgeld) und Frankreich (bis zu 135 Euro Strafe). Frankreich setzt dabei, ähnlich wie Deutschland, auf eine situative Regelung, während in Tschechien vom 1. November bis zum 31. März eine allgemeine Winterreifenpflicht gilt. Wer in Italien gegen die Pflicht zur Nutzung von Winterreifen verstößt, sollte damit rechnen, dass die Reisekasse gleich um satte 338 Euro erleichtert wird.
Ob ein Verstoß vorliegt, wird in Italien ebenfalls anhand der Witterungslage bestimmt. Mit einer Ausnahme: Auf der Brennerautobahn (A22) und in Bozen besteht bis in den April hinein eine generelle Winterreifenpflicht. Die Schweiz hingegen sieht laut ADAC keine generelle Regelung vor. Wer bei den Eidgenossen trotz der Begleiterscheinungen von Eis und Schnee mit Sommerreifen unterwegs ist – und dabei womöglich sogar noch andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gar gefährdet – muss dennoch mit ernsten Konsequenzen rechnen, die von Fall zu Fall entschieden werden.
Bis zu 5.000 Euro Bußgeld in Österreich
Unangefochten an der Spitze, wenn es um die maximale Höhe der Strafe geht, liegt Österreich. Mit bis zu 5.000 Euro muss ein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht in sehr schweren Fällen hier besonders schmerzhaft bezahlt werden. Wichtig zu beachten ist dabei, dass in der Alpenrepublik von November an bis einschließlich 15. April in jedem Fall wintertaugliche Reifen vorgeschrieben sind. Anders als etwa in Deutschland und Frankreich ist es dabei unerheblich, ob das Thermometer gerade Plus- oder Minusgrade anzeigt.
Fahrer und Halter in der Pflicht
Was viele Autobesitze ebenfalls nicht wissen: Trifft die Polizei in Deutschland ein Fahrzeug mit den falschen Reifen im Straßenverkehr an, wird nicht nur der Fahrer belangt. Auch der Halter des Autos muss in einem solchen Fall mit einem Bußgeld über 75 Euro rechnen. Hinzu kommt, dass es bei einem Unfall mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen generell zu Rückforderungen vonseiten der Versicherung des Fahrzeugs kommen kann. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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