Seit einem DNA-Test 2014 weiß die Schweizerin Kristina V., dass sie nicht mit ihrer Mutter und ihrer eineinhalb Jahre jüngeren Schwester verwandt ist. Nun folgte der nächste Knalleffekt: Auch ihre Schwester soll nicht das leibliche Kind ihrer Eltern sein.
Es wirkt wie der Plot aus einem Film: Weil sie und ihr Mann auf natürlichem Wege keine Kinder bekommen können, wendet sich die in der Schweiz lebende Miluska V. im Juli 1990 an einen renommierten Fortpflanzungsmediziner, den Vorarlberger Herbert Zech.
Dieser beschert dem Paar den erhofften Kindersegen: Wenige Monate später kommt die kleine Kristina V. auf die Welt. Sie wächst zu einem blonden, zierlichen Mädchen heran und tanzt damit ziemlich aus der dunkelhaarigen, stämmigen Familienreihe.
Zwar tauchten schon bei der Geburt Unstimmigkeiten bei der Blutgruppe von Kristina und ihrer Mutter auf, doch wurde das von Dr. Zech als irrelevant abgetan.
Bis Kristina, die über all die Jahre eine Antwort auf ihr "Anderssein" sucht, im Jahr 2014 einen DNA-Test durchführen lässt: Die damals knapp 23-Jährige ist weder mit ihrer Mutter noch mit ihrer Schwester verwandt. Und auch mit ihrem bereits verstorbenen Vater gibt es keine genetischen Gemeinsamkeiten.
Lesebrille nicht aufgehabt: Embryonen verwechselt
Das ist der Beginn des bis heute andauernden Konflikt mit Herbert Zech. Dieser hatte zunächst noch eingelenkt. In einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel“ vom 23. Juli 2016 gab er zu, vor dem Einsetzen des Embryos die Petrischalen verwechselt zu haben. Er habe seine Lesebrille nicht aufgehabt und somit die Aufschriften verwechselt.
Auch einige Paare machte er ausfindig, testete sogar sich selbst, um alle Eventualitäten auszuschließen. Doch die Suche ging ins Leere. Bis dato wurden die biologischen Eltern noch nicht ermittelt.
Zechs Anwalt, Michael Konzett, sagte vergangenes Jahr in einem ORF-Interview, dass man ursprünglich eine gemeinsame Vorgehensweise gesucht habe: "Aus Gründen, die ich leider nicht kenne, ist die Dame (Kristina V., Anm.) von der Absprache abgegangen, hat ohne Vorankündigung einseitig die Medien informiert und diese Möglichkeit leider genommen."
Mittlerweile, ein Jahr später, äußert sich Zech auch über seinen Anwalt sehr zurückhaltend – und das aus gutem Grund.
Knalleffekt: Auch Schwester nicht mit Vater verwandt
Am 6. Mai 2017 lässt Kristina V. bei einer Pressekonferenz in Vorarlberg die nächste Bombe platzen: Laut DNA-Test scheint auch bei ihrer Schwester ein Fehler unterlaufen zu sein. Denn auch sie weist keine genetische Übereinstimmung mit ihrem Vater auf.
"Meine Schwester hat den DNA-Test aus reiner Formalität gemacht, um hundertprozentig sicher zu sein“, erzählte Kristina. Ihre Schwester sehe der Mutter schließlich sehr ähnlich. Auch für sie sei es nun ein großer Schock.
In einem aktuellen Interview mit dem Österreichischen Rundfunk für die Sendung "Thema“ sagte sie: "Meine Mutter kann mir nicht mehr in die Augen sehen, weil sie nicht weiß, wie sie das erklären soll.“ Dennoch: Für Kristina bleibt ihre soziale Familie weiterhin ihre echte Familie.
Zweifel an Darstellung
Der St. Galler Gynäkologe Robert Schönenberger, der seit 25 Jahren mit Zech zusammenarbeitet, meldete nach der jüngsten Enthüllung Zweifel an: "Dass es in derselben Familie gleich zweimal zu einer Verwechslung gekommen sein soll, scheint mir nahezu unwahrscheinlich", sagte Schönenberger dem "Tagblatt".
In der Klinik existierten zahlreiche Sicherungsmechanismen, um solche Fehler zu vermeiden. Es gebe in diesem Fall mittlerweile so viele Ungereimtheiten, dass es eine Klärung durch neutrale Personen brauche.
Die Verwechslung bei Kristina V. bezeichnete Schönenberger als "sehr bedauerlich". Die IVF-Klinik in Bregenz habe einen "enormen finanziellen und personellen Aufwand" betrieben, um die leiblichen Eltern von Kristina V. ausfindig zu machen – bisher ohne Erfolg.
Zechs Anwalt: "Fühlt sich von Familie erpresst“
Zech pocht auf detaillierte Ermittlungen. Das Landesgericht Feldkirch soll die Umstände nun klären. Anwalt Michael Konzett sagte dem ORF, sein Mandant fühle sich von der Familie erpresst. .
Vor wenigen Wochen sei er mit dem zweiten Fall der Schwester konfrontiert worden - und im selben Schreiben mit einer Zahlungsforderung in Millionenhöhe. "Gleichzeitig wurde gedroht, den Vorfall publik zu machen“, führte Konzett aus.
Zech sei "von Beginn an zu seiner Verantwortung gestanden, unabhängig von der Klärung der Schuldfrage", behauptet dessen Anwalt. "Heute erscheint manches für ihn in einem anderen Licht. Wir sehen diese medialen Auftritte in einem sehr engen Zusammenhang mit erheblichen Geldforderungen, die hier geltend gemacht und durchgesetzt werden sollen.“
Für Kristina V. spielt das Geld nach eigenen Angaben eine untergeordnete Rolle. Für sie zählt, dass sie einmal ihren leiblichen Eltern begegnen kann.
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