Wenn Neugeborene an Keuchhusten erkranken, nimmt die Infektion häufig einen schweren Verlauf. Um diesen Umstand vorzubeugen, empfiehlt das Robert-Koch-Institut eine Schutzimpfung für Schwangere.
Keuchhusten kann bei Säuglingen einen schweren Krankheitsverlauf nehmen. Deshalb sollen sich Schwangere einer Schutzimpfung unterziehen, um das Risiko einer Erkrankung zu minimieren – das rät die Ständige Impf-Kommission (Stiko) am Robert-Koch-Institut (RKI).
Impfung in der Schwangerschaft
Bisher hatte die Stiko eine Schutzimpfung nicht für Schwangere, sondern für Frauen im gebärfähigen Alter empfohlen. Doch nun soll die Impfung am besten am Anfang des letzten Schwangerschaftsdrittels erfolgen. Das Ziel: Es soll eine Erkrankung des Neugeborenen verhindert werden, welches in den ersten Lebenswochen noch nicht geimpft werden könne, teilte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken mit.
Ist eine Frühgeburt wahrscheinlich, kann die Impfung ins zweite Trimester vorgezogen werden. Zudem soll die Impfung in jeder Schwangerschaft wiederholt werden, empfhielt die Stiko.
Freunde sollen sich auch impfen lassen
Der G-BA hat die Empfehlung in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen. Ebenfalls neu: Auch enge Freunde der Schwangeren, die mit dem Neugebornen in Kontakt kommen, sollen Anspruch auf eine Keuchhusten-Impfung haben. Somit würde die Krankenkasse künftig die Impfung bezahlen. Bisher galt das nur für bestimmte Familienmitglieder - wie zum Beispiel Geschwister.
Voraussetzung ist, dass diese Personen in den vergangenen zehn Jahren keine Keuchhusten-Impfung erhalten haben. Sie sollten diese dann möglichst bis vier Wochen vor der anstehenden Geburt auffrischen lassen.
Kleinkinder sollten gegen Keuchhusten geimpft werden
Die Stiko empfiehlt eine Impfung gegen Keuchhusten beziehungsweise Pertussis generell allen Säuglingen und Kleinkindern. Aufgefrischt wird der Schutz durch eine weitere Impfung im Vorschul- und Jugendalter. Erwachsene erhalten eine weitere Auffrischung im Rahmen der Tetanus-Diptherie-Impfung, die alle zehn Jahre fällig ist.
Der Beschluss des G-BA wird momentan vom Gesundheitsministerium geprüft. Wenn es nichts zu beanstanden gibt, wird der Beschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt damit offiziell in Kraft. Das könnte in einigen Wochen oder Monaten der Fall sein. (dpa/tmn/amw)
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