• Endlich öffnen sie wieder, die Friseurinnen und Friseure.
  • Der Andrang ist groß – viele Salons sind bereits für die kommenden Wochen ausgebucht.
  • Wer einen Termin ergattert, muss sich aber an bestimmte Regeln halten.

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Während des zweiten Lockdowns stand das Telefon von Hugo Meckel kaum still. Der Friseur aus Bayern, der diesen Beruf seit 1983 ausübt, hatte nahezu täglich mehrere Anfragen von Kunden und Bekannten, ob er nicht doch – trotz des Corona-Lockdowns – für einen neuen und frischen Haarschnitt sorgen könnte. Er verneinte jedes Mal, hielt sich an die Bestimmungen und freut sich nun umso mehr auf den 1. März. Denn nicht nur seine Kunden, sondern auch er sehnte den Tag herbei, an dem die Friseure in Deutschland endlich wieder öffnen dürfen.

Meckel und sein Team sind jetzt schon wochenlang im Voraus ausgebucht. Auch bei anderen Friseurinnen und Friseuren wird der Andrang wohl gigantisch werden. Aber Vorsicht: Ohne Termin geht nichts und es gibt noch ein paar andere Dinge, die zu beachten sind.

Friseurbesuch: Welche (neuen) Regeln gelten?

Das Personal im Friseursalon muss mindestens medizinische Gesichtsmasken (OP-Masken) tragen. Für das Tragen einer Maske gelten für Kunden die gleichen Bestimmungen wie im Einzelhandel oder im öffentlichen Nahverkehr. Bedeutet, dass in Bayern eine FFP2-Maskenpflicht gilt, in anderen Bundesländern sind es entweder FFP2-, OP- oder vergleichbare Masken vom Typ N95, KN95 oder P2. Die Maskenpflicht gilt auch schon vor dem Friseursalon - also sobald der Kunde vor der Eingangstür steht. Außerdem gilt weiterhin ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden sowie eine Mindestfläche von zehn Quadratmetern pro Person. "Darüber hinaus braucht der Friseur ein schriftliches Schutz- und Hygienekonzept und ist dazu verpflichtet, vorher Termine mit den Kunden zu vereinbaren", erklärt Doris Ortlieb, Geschäftsführerin des Landesinnungsverbandes des bayerischen Friseurhandwerks, unserer Redaktion.

Wer Zeitschriften lesen oder etwas trinken möchte, der sollte sich weiterhin am besten selbst etwas mitbringen. Da die Termine getaktet sind, sollten alle Kunden pünktlich kommen. Das bedeutet aber auch, dass man nicht zu früh da sein sollte, denn der Wartebereich im Salon und vor dem Salon ist in Corona-Zeiten äußerst begrenzt. Begleitpersonen sind nur nach Absprache möglich. Und die Bezahlung sollte, wenn möglich, auch weiterhin kontaktlos erfolgen.

Welche Leistungen darf der Friseur anbieten?

Gesichtsnahe Dienstleistungen wie Augenbrauen zupfen, Bartpflege oder Wimpern färben dürfen nicht in allen Bundesländern angeboten werden. In Bayern aber zum Beispiel schon. Natürlich kann der Kunde hierbei keine FFP2-Maske tragen. Das bedeutet, dass der Friseur während der Durchführung dieser Leistung nicht nur eine medizinische Maske, sondern eine FFP2-Maske tragen muss und zusätzlich eine Schutzbrille oder ein Gesichtsschild. Trockenhaarschnitte gibt es nach wie vor nicht. Die Haare müssen also immer beim Friseur gewaschen werden.

Wie sicher ist der Friseurbesuch?

Die Ergebnisse einer Untersuchung der TU Berlin deuten auf ein geringes Ansteckungsrisiko beim Friseurbesuch hin. Das unterstreichen auch die aktuellen Zahlen der Berufsgenossenschaft BGW. "Stand 29. Januar 2021 lagen der BGW für den gesamten Zeitraum seit Beginn der Pandemie aus dem deutschen Friseurhandwerk 22 Meldungen von Berufskrankheitsverdachtsfällen aufgrund von COVID-19 vor. Von diesen 22 Fällen waren 14 mit Testung, davon 13 positiv und einer negativ, keine Todesfälle. Und das bei zirka 80.000 Betrieben mit rund 240.000 Beschäftigten und geschätzt 700.000 Kunden pro Tag", sagt Ortlieb.

Welche zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen kann ich ergreifen, wenn ich mich nicht sicher fühle?

Der erste Tipp des Landesinnungsmeisters des bayerischen Friseurhandwerks, Christian Kaiser, lautet: "Weichen Sie dem ersten Kundenansturm auf die Salons aus." Wer sich also nicht sicher fühlt, hat zum einen die Möglichkeit, die schlechte Frisur noch ein paar Wochen länger auszuhalten. Für wen das gar keine Option ist, der kann seinen Friseur direkt bezüglich der Unsicherheiten ansprechen.

"Wir haben alle ein ausgefeiltes Hygiene- und Arbeitsschutzkonzept, das ich gerne auch erkläre. Ich habe dafür sogar extra jemanden eingestellt", sagt Friseur Hugo Meckel aus Friedberg bei Augsburg. "Unsere Kunden können uns absolut vertrauen, dass wir uns an die Regeln halten. Jeder Umhang wird nur einmal benutzt, wir verwenden immer frisches Werkzeug. Dazu wird jeder Platz desinfiziert. Gleiches gilt für den Boden und die Türgriffe. Wir tun wirklich alles, was in unserer Macht steht, damit sich unsere Kunden sicher fühlen."

Welcher Zeitpunkt ist für einen Termin sinnvoll?

Hier ist in den ersten Wochen viel Flexibilität gefragt. Die meisten Friseure sind bereits jetzt für die kommenden Wochen komplett ausgebucht. In Meckels Friseursalon ist der nächste freie Termin in vier Wochen – und die Warteliste ist lang. "Wir öffnen schon um sechs Uhr morgens unseren Salon, um so viele Kunden wie möglich mit einem frischen Haarschnitt glücklich zu machen. Aber aufgrund der weiter verschärften Hygieneauflagen wird es kaum möglich sein, allen Terminwünschen der Kunden zu entsprechen." Natürlich sind vor allem Termine in den frühen Morgenstunden, am späten Nachmittag und Abend sowie am Wochenende beliebt. Wer kann, sollte also auf "unbeliebtere" Zeiten im Laufe des Tages ausweichen.

Werden die Preise steigen?

Ja, das wird bei vielen Friseuren der Fall sein. Die Umsatzverluste aus fast elf Wochen Lockdown werden kaum aufzuholen sein. Dazu kommen erhöhte Schutz- und Hygieneauflagen für die Wiedereröffnung. "Wir müssen unsere Preise neu kalkulieren. So, wie das jeder betriebswirtschaftlich handelnde Unternehmer machen muss. Viele meiner Friseurkollegen haben bis heute auch noch keinerlei Zuschüsse bekommen.", erzählt Meckel. "Natürlich werden wir aber versuchen, die Preissteigerung so moderat wie möglich zu gestalten. Schließlich haben nicht nur wir unter dieser Situation gelitten."

Die Geschäftsführerin des bayerischen Landesinnungsverbands, Ortlieb, pocht auf eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Friseurdienstleistungen von 19 auf 7 Prozent. Damit könne die Bundesregierung Friseurkunden und -unternehmer gleichermaßen entlasten. Das Reduzieren der Mehrwertsteuer für Friseurdienstleistungen verspreche gerade in der Zeit nach der Coronakrise einen hohen gesamtwirtschaftlichen Nutzen.

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Verwendete Quellen:

  • Gespräch mit Christian Kaiser, Landesinnungsmeister des bayerischen Friseurhandwerks
  • Gespräch mit Doris Ortlieb, Geschäftsführerin des Landesinnungsverbandes des bayerischen Friseurhandwerks
  • Gespräch mit Hugo Meckel, Friseur und Salonbesitzer in Friedberg (Bayern)
  • Technische Universität Berlin: Covid-19 Ansteckung über Aerosolpartikel Vergleichende Bewertung von Innenräumen hinsichtlich des situationsbedingten R-Wertes
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