• Führende Krankenhaushygieniker fordern, dass schnell geprüfte FFP2-Masken sofort entsorgt werden.
  • Sie stellten keine geeignete Notfallreserve des Bundes dar.
  • Außerdem erklärten sie, dass die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken in der Öffentlichkeit "eine Fehlentscheidung" sei.

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Führende Krankenhaushygieniker haben die sofortige Vernichtung der von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bestellten umstrittenen Import-Masken und eine Abkehr von der FFP2-Maskenpflicht gefordert.

"Die schnell geprüften FFP2-Masken sollten schnellstmöglich entsorgt werden. Sie gehören auch nicht in die Notfallreserve des Bundes", sagte Peter Walger, Vorstandssprecher der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ).

"Zu den Importmasken liegt uns eine Fülle von Hinweisen auf Fake Ware vor, die die Qualitätsanforderungen im medizinischen Bereich nicht ansatzweise erfüllt, aber trotzdem zum Einsatz kommt."

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Pflegekräfte oder Ärzte müssten, um sich selbst zu schützen, eine passgenaue Maske auswählen können. Die Dichtigkeit beim Tragen müsse individuell geprüft werden. Und es müsse gegebenenfalls auch geprüft werden, wie lange die Masken getragen werden könnten. "Das ist in der Praxis quasi nirgendwo gewährleistet."

DGKH plädiert für Ende der FFP2-Maskenpflicht

"FFP2-Masken gehören nicht in die Hände von Laien, egal ob von Obdachlosen, Hartz-IV-Empfängern oder Vorstandsvorsitzenden", betonte Walger. Die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken für alle in der Öffentlichkeit sei daher "eine Fehlentscheidung" gewesen.

Die DGKH appelliere an Bund und Länder, "zur Pflicht zum Tragen einer einfachen medizinischen Maske (OP-Maske) zurückzukehren", sagte der Vorstandssprecher. "Selbst viele Alltagsmasken schützen Laien besser vor Corona als schlecht sitzende FFP-Masken."

In der Masken-Affäre geht es um eine große Zahl mutmaßlich minderwertiger Masken, die das Bundesgesundheitsministerium 2020 zumeist in China gekauft hatte. Laut "Spiegel" wollte es solche Masken an Obdachlose, Behinderte oder Hartz-IV-Empfänger verteilen.

Nunmehr sollten die Masken für den Katastrophenfall eingelagert und mit Eintritt des Verfallsdatums vernichtet werden. (afp/thp/ff)

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