- Viel Hin und Her und viel Verwirrung beherrschen das Thema Ostern.
- Die strikte Osterruhe wurde nur einen Tag nach ihrem Beschluss bereits wieder gekippt.
- Was ist an den Feiertagen jetzt eigentlich erlaubt?
Die Sitzung von
Was bedeuten die spätestens jetzt unübersichtlichen Osterbeschlüsse für die Bevölkerung? Darf man Familie und Freunde treffen, verreisen, einkaufen oder in die Kirche gehen? Was an Ostern möglich ist – und was nicht – finden Sie hier zusammengefasst.
Darf ich an Ostern meine Familie treffen?
Vom 1. bis zum 5. April gelten im Prinzip die gleichen Kontaktregelungen wie sonst auch derzeit: Es dürfen sich maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen, Kinder bis 14 Jahre sind davon ausgenommen. Paare gelten als ein Hausstand. So können sich nun etwa zwei befreundete Paare oder auch zwei Elternpaare mit ihren unter 14-jährigen Kindern treffen.
Daneben gilt aber auch die "Notbremse" weiter. Sie sieht für Regionen oder Länder mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 folgende Regelung vor: Es dürfen sich nur ein Haushalt und eine weitere Person treffen, Kinder bis 14 Jahre wiederum ausgenommen. Bayern kündigte an, seine Notbremse weiter anwenden zu wollen.
Wann kann ich meine Ostereinkäufe erledigen?
Die Ereignisse vom Mittwoch haben vor allem in diese Angelegenheit noch einmal Bewegung gebracht. In der stundenlangen Ministerpräsidentenkonferenz, die sich bis in den frühen Dienstagmorgen gezogen hatte, war beschlossen worden, sogenannte Ruhetage über Ostern einzuführen. Davon wären der Gründonnerstag (1. April) und der Karsamstag (3. April) betroffen gewesen.
Grundsätzlich sollten alle Geschäfte vom 1. bis zum 5. April geschlossen bleiben. Nur der "Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne" hätte am Karsamstag öffnen dürfen.
Diese Entscheidung wurde am Mittwochmittag jedoch überraschend wieder gekippt. Das verkündete Kanzlerin Merkel auf einer Pressekonferenz im Anschluss an eine kurzfristig einberufene Besprechung mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten.
Damit bleibt es dabei, dass man seine Ostereinkäufe ganz regulär am Gründonnerstag und am Karsamstag erledigen kann. Wie üblich bleiben an den Feiertagen Karfreitag sowie Ostermontag die Läden geschlossen.
Darf ich in die Kirche gehen?
Religionsgemeinschaften wurden gebeten, Versammlungen über Ostern nur virtuell abzuhalten. Die katholische und die evangelische Kirche wollen aber nicht ohne Weiteres auf Präsenzgottesdienste an Ostern verzichten.
Man sei von der entsprechenden Bitte von Bund und Ländern überrascht worden, bekundeten am Dienstag der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, und der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche (EKD) in Deutschland, Heinrich Bedford-Strohm.
Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) versicherte hingegen, in ihrem Bundesland werde es an Ostern nur digitale Gottesdienste geben.
Wohin kann ich an Ostern innerhalb Deutschlands verreisen?
Reisen kann man überall hin, man findet nur keine Unterkunft. Hotels und Ferienwohnungen bleiben auch an Ostern in allen Bundesländern für Touristen geschlossen. Übernachtungen sind weiterhin nur in Sonderfällen gestattet, etwa wenn man beruflich unterwegs ist.
In den allermeisten Ländern darf man auch nicht in Hotels übernachten, um Verwandte zu besuchen - nur dann, wenn dafür ein dringender Grund vorliegt. Das gilt auch für Ostern. Die Einzelheiten sind in den Länderverordnungen geregelt.
Darf ich über Ostern ins Ausland reisen?
Auch touristische Reisen ins Ausland sind grundsätzlich möglich. Wer in ein ausländisches Risikogebiet reist, muss aber nach der Rückkehr für zehn Tage in Quarantäne. Das gilt für etwa 160 von rund 200 Ländern weltweit. Frühestens nach fünf Tagen können Reisende einen PCR-Test machen und die Quarantäne im Fall eines negativen Resultats verkürzen. Bei Regionen oder Ländern, die als Virusvariantengebiete eingestuft sind, gilt grundsätzlich eine 14-tägige Quarantäne.
Auch in dieser Angelegenheit könnte es nochmal Änderungen geben. Die Bundesregierung erwägt, Reisen in beliebte Urlaubsgebiete im Ausland vorübergehend zu unterbinden. "Das wird jetzt von den zuständigen Ressorts überprüft", sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer am Mittwoch in Berlin. Sie sagte aber nicht, welche Optionen es gibt.
Hintergrund der Diskussion ist der vorübergehende Buchungsboom für Mallorca nach der Streichung der Lieblingsinsel der Deutschen von der Liste der Corona-Risikogebiete am 14. März. Damit wurde auch die Reisewarnung des Auswärtigen Amts aufgehoben. Der Schritt erfolgte, weil die Zahl der Neuinfektionen dort unter 50 pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen gesunken war. Damit ist der Urlaub auf Mallorca wieder ohne Quarantäne und Testpflicht bei der Rückkehr möglich. (lh/dpa)
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