Fahrgäste in Bussen, S-Bahnen oder Straßenbahnen in Nordrhein-Westfalen, die keinen Atemschutz tragen, müssen künftig 150 Euro an Bußgeld zahlen. Die Zeit langer Diskussionen über das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung solle beendet werden.

Mehr aktuelle Informationen zum Coronavirus finden Sie hier

Nordrhein-Westfalen will bei Verstößen gegen die Maskenpflicht in Bussen, S-Bahnen oder Straßenbahnen künftig sofort ein Bußgeld von 150 Euro abkassieren.

NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst von der CDU sagte der "Rheinischen Post": "Wer ohne Mund-Nasen-Schutz erwischt wird, muss an der nächsten Haltestelle raus und zahlen. Wir wollen eine Verschärfung, so dass unmittelbar beim ersten Verstoß gegen die Maskenpflicht ein Bußgeld von 150 Euro fällig ist."

Wüst: "Keine langen Diskussionen mehr mit Masken-Muffeln"

Bisher werden Bußgelder nur erhoben, wenn Fahrgäste sich trotz Aufforderung weigerten, die Maske aufzusetzen. Wüst sagte, man wolle "keine lange Diskussion mehr mit Masken-Muffeln. Wer ohne Mund-Nasen-Schutz erwischt wird, muss an der nächsten Haltestelle raus und zahlen."

Unmittelbar beim ersten Verstoß zu kassieren, klingt entschlossen, aber wie soll das umgesetzt werden? Einige Fragen blieben zunächst offen. Das Echo fiel bei Verkehrsunternehmen und Fahrgästen unterschiedlich aus. Es gab auch Skepsis.

Man hoffe, mit dem sofortigen Bußgeld eine abschreckende Wirkung zu erzielen, erläuterte Ministeriumssprecher Christian Voss der Deutschen Presse-Agentur.

Im bevölkerungsreichsten Bundesland sind die Züge oft rappelvoll. Eine konsequente Maskenpflicht zum Schutz vor einer Corona-Ansteckung sei von zentraler Bedeutung. "Es geht um den Schutz der Schwächsten." Wo weniger kontrolliert werde, falle der Umgang mit der Maskenpflicht mitunter "sehr lax" aus. Die meisten Fahrgäste hielten sich an die Tragepflicht. Probleme gebe es vor allem im Freizeitverkehr.

Bisher werden Bußgelder in NRW nur erhoben, wenn Fahrgäste sich trotz wiederholter Aufforderung dem Tragen einer Schutzmaske verweigern.

Auch in der Schule legt NRW für andere Bundesländer vor. Bisher soll es nur dort nach den Ferien eine Tragepflicht sogar im Unterricht an weiterführenden und berufsbildenden Schulen geben.

Im Kampf gegen die Pandemie gilt bundesweit eine Tragepflicht im Nahverkehr. Wie diese gestaltet, kontrolliert und sanktioniert wird, ist aber den Ländern überlassen.

Mancherorts wird gar kein Bußgeld erhoben

Der Bußgeldkatalog ausgewählter Bundesländer bei Verstoß gegen die Maskenpflicht:

  • Nordrhein-Westfalen und Bayern: 150 Euro
  • Niedersachsen: bald 150 Euro
  • Berlin: zwischen 50 bis 500 Euro
  • Thüringen: 60 Euro
  • Schleswig-Holstein, Brandenburg und Hamburg: bisher noch kein Bußgeld

Die Verkehrsunternehem regierten unterschiedlich auf die Verschärfung der Bußgeld-Regelung in NRW.

Bei der Deutschen Bahn hieß es lediglich: "Wir sind mit dem Land in Gesprächen." In Konfliktfällen rufe man bisher die Bundespolizei hinzu.

"Wir erwarten, dass klar gesagt wird, wer wann was tun darf und auf welcher Rechtsgrundlage", unterstrich ein Sprecher des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (DVD). Sollten Zug- oder Busbegleiter künftig auch Bußgelder erheben, "wäre Unterstützung der staatlichen Stellen, etwa in personeller Hinsicht, wünschenswert."

Wer fährt den Bus?

Auch aus Sicht der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) sind noch viele Punkte offen. "Wir haben das Hausrecht in Bus und Bahn und können Fahrgäste daher bitten auszusteigen", sagte ein KVB-Sprecher. Mehr gehe aber nach aktueller Rechtslage nicht.

Viele Fragen seien zu beantworten:

  • Wenn demnächst ein Busfahrer einen Maskenverweigerer rauswerfe, soll er dann mit ihm gemeinsam auf der Straße auf die Polizei warten?
  • Und wer fährt dann den Bus?
  • Steigt der Zugkontrolleur am nächsten Bahnsteig mit dem Maskensünder aus - die Bahn saust ohne ihn weiter - oder müssen alle Fahrgäste warten?

"Wir wissen nicht, wie das konkret umgesetzt werden soll und sind sehr gespannt", schloss der Sprecher der KVB.

Ministeriumssprecher Voss zufolge sind einige Details noch offen. Man wolle aber dabei bleiben, dass das Verhängen von Bußgeldern in der Zuständigkeit von Ordnungsämtern und Bundespolizei bleibe.

Der Verkehrsverbund Rhein-Sieg begrüßte ein geplantes konsequenteres Vorgehen. "Wir sind überzeugt davon, dass der Mund-Nasen-Schutz ein effektives Mittel ist, um unsere Fahrgäste vor einer Ansteckung zu schützen", betonte VRS-Geschäftsführer Michael Vogel.

Peter Altmaier hatte härtere Strafen gefordert

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hatte sich jüngst für härtere Strafen bei Verstößen gegen die Corona-Regeln ausgesprochen. "Was wir im Augenblick an Risikoanstieg erleben, geht im Wesentlichen zurück auf das achtlose und manchmal auch unverantwortliche Fehlverhalten einer sehr kleinen Zahl von Menschen. (mgb/hau/dpa)

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.