- Ischgl gilt als Beispiel für eine unkontrollierte Ausbreitung des Coronavirus. Im März 2020 wurde der Skiort wegen steigender Zahlen plötzlich geschlossen.
- Betroffene und Hinterbliebene haben gegen die Republik Österreich geklagt.
Die Ausbreitung des Coronavirus im Tiroler Skiort Ischgl und die teils tödlichen Folgen für Touristen werden am Freitag erstmals von einem Gericht behandelt. Die Witwe und der Sohn eines an COVID-19 gestorbenen Österreichers, der sich bei der chaotischen Abreise aus Ischgl angesteckt haben soll, fordern rund 100.000 Euro Schadenersatz.
Vor dem zivilrechtlichen Prozess im Wiener Landesgericht hat die beklagte Republik Österreich jede Schuld von sich gewiesen. Es gilt als unwahrscheinlich, dass schon am Freitag ein Urteil gefällt wird. Bald werden auch weitere Klagen verhandelt.
Möglicherweise bis zu 3.000 Anträge an die Republik
Ischgl gilt als Beispiel für eine unkontrollierte Ausbreitung des Coronavirus, seit der Ski- und Partyort im März 2020 wegen steigender Fallzahlen plötzlich geschlossen wurde und Tausende Touristen - darunter viele Deutsche - plötzlich abreisen mussten. Aus Sicht der Kläger trug die von den Behörden schlecht organisierte Evakuierung zu einem Chaos mit weiteren Infektionen bei, die dann von Rückkehrern in viele Länder weitergetragen wurden.
Bei dem Gerichtstermin am Freitag soll zunächst geklärt werden, in welchen Punkten Kläger und Republik bei der Sicht auf die Ereignisse Anfang 2020 übereinstimmen. Ende September und Anfang Oktober wird das Gericht einige andere Klagen verhandeln, die auch vom österreichischen Verbraucherschutzverein (VSV) unterstützt werden. Laut VSV könnten letztlich bis zu 3.000 Ansprüche an die Republik gestellt werden. "Am Freitag wird sich die Frage stellen, ob man diese Massen an Ansprüchen nicht besser in Vergleichsverhandlungen lösen könnte", sagte VSV-Gründer Peter Kolba. © dpa
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