Der ADAC befürwortet einen Vorschlag von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), Unfallflucht ohne Personenschaden nur noch als Ordnungswidrigkeit zu ahnden.

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Es gehe dabei nur um Sachschäden, teilte ein Sprecher des Automobilclubs am Samstag der Deutschen Presse-Agentur mit. "Wer heute nach einem Parkrempler einen Zettel mit seinen Daten hinterlässt, wird zwingend als Straftäter verfolgt – er hätte eine "angemessene Zeit" warten müssen.

Das geht an der Realität vorbei." Delikte wie Unfallflucht gelten als Straftaten, unabhängig davon, ob Menschen verletzt wurden.

Buschmann hatte den Zeitungen der Mediengruppe Bayern zur Begründung seines Vorstoßes gesagt, damit könne der Aufwand für Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte reduziert werden. "Die Ahndung einer einfachen Unfallflucht als Ordnungswidrigkeit führt nicht zur Schlechterstellung der Geschädigten", sagte der ADAC-Sprecher.

Als Alternative brachte das Bundesjustizministerium die Einrichtung einer Meldestelle ins Spiel, bei der bei Fällen ohne Personenschaden digitale Meldungen mit Fotos des Schadens und ordnungsgemäßer Identifikation einzureichen sind. Nach Ansicht des ADAC würde eine solche Meldestelle eine nachträgliche Schadensmeldung erleichtern.  © dpa

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